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FAQ Stipendien für Auslandspraktika

Allgemeine Fragen

Die Planung eines Auslandspraktikums kann bis zu einem Jahr Vorlaufzeit in Anspruch nehmen. Sie sollten sich daher frühzeitig informieren. In manchen Fällen können Praktikumsstellen allerdings auch spontan gefunden werden.

An der Philosophischen Fakultät gibt es für jeden Studiengang zuständige Praktikumsbeauftragte. Für weitere Informationen zu Pflichtpraktika beachten Sie bitte die gemeinsamen Praktikumsrichtlinien der Philosophischen Fakultät.

Anlaufstelle für Fragen zu den Praktika gemäß JAPO (2003, §25 und §49) beim Staatsexamen Jura ist das Landesjustizprüfungsamt.

An den restlichen Fakultäten der Universität Passau sind Praktika nicht verpflichtend. An der Fakultät für Informatik und Mathematik besteht jedoch die Möglichkeit, sich ein Praktikum als Schlüsselqualifikation anrechnen zu lassen. Auf der Website der Fakultät für Informatik und Mathematik können Sie sich zur Anrechenbarkeit informieren. Dort finden Sie auch die Praktikumsrichtlinien sowie das Anerkennungsformular für Praktika. Eine anschauliche Zusammenfassung zu den Modalitäten bietet außerdem die FSinfo.

Im Inforaum 226 im Gebäude Nikolakloster (direkt neben der NK-Cafete im Nikolakloster) finden Sie viele Ordner mit Praktikumsberichten von ehemaligen Praktikantinnen und Praktikanten. Dort erhalten Sie sowohl zu Inlands- als auch zu Auslandspraktika wertvolle Informationen und Anregungen für Ihr eigenes Praktikum. Außerdem finden Sie in ILIAS eine Vielzahl an anonymisierten Praktikumsberichten aus Deutschland und aller Welt, die Ihnen als Inspiration und Entscheidungshilfe für Ihr eigenes Praktikum dienen können. Weiterhin können Sie sich im kostenlosen Karriereportal careersUP des ZKK anmelden, um nach aktuellen, offenen Stellen zu suchen und Unternehmensprofile kennenzulernen. Auf der Internetseite erasmusintern.org finden Sie zahlreiche offene Praktikumsstellen im europäischen Ausland.

Je nach Land kann der Bewerbungsprozess stark variieren. Bei Fragen zur Organisation Ihres Auslandspraktikums berät Sie unser Kollege Matthias Schöberl und gibt dabei auch Tipps zum Thema Bewerben im Ausland. Informationen erhalten Sie außerdem auf unserem Karriereportal careersUP und auf der Internetseite erasmusintern.org, vor allem bei der Suche nach offenen Praktikumsstellen im Ausland.

Ja, auch während eines Urlaubssemesters sind Sie vollimmatrikuliert, wenn Sie ansonsten ein Vollzeitstudium (kein berufsbegleitendes Studium etc.) an der Universität Passau absolvieren.

Sollten Sie sich zu einem Zeitpunkt bewerben, zu dem die Immatrikulationsbescheinigung beispielsweise für das Folgesemester noch nicht vorliegen kann, besteht die Möglichkeit, sie nachzureichen.

Meistens ist die Staatsangehörigkeit bei der Bewerbung um ein Stipendium gleichgültig, solange Sie vollständig an der Universität Passau immatrikuliert sind. Ausnahmen hiervon bildet das Programm zur Förderung der Internationalisierung. Hier muss das Praktikum ein Pflichtpraktikum sein, um bei international Studierenden als förderfähig zu gelten. Bei weiteren Fragen hierzu können Sie sich jederzeit an das ZKK wenden.

Nein, dies ist nicht möglich, da eine Doppelförderung des gleichen Zwecks (Praktikum) ausgeschlossen ist. Die einzige Kombinationsmöglichkeit ist Erasmus+ zusammen mit dem Stipendium des DFJW für Praktika in Frankreich. Beim PROMOS-Stipendium und dem Programm zur Förderung der Internationalisierung können Sie im jeweiligen Antragsformular angeben, dass Sie auch mit der Gewährung des jeweils anderen Stipendiums einverstanden sind. Eine Doppelbewerbung ist daher auch gar nicht notwendig. Sie haben jedoch immer die Möglichkeit, Auslands-BAföG bei mind. 3-monatigen Pflichtpraktika zu beantragen. Ein monatlicher Stipendienbetrag von 300 EUR bleibt dabei anrechnungsfrei.

Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen für das Erasmus+ Praktikum-Stipendium, das PROMOS-Stipendium sowie das Programm zur Förderung der Internationalisierung per E-Mail an auslandspraktikum@uni-passau.de. Für Erasmus+ Bewerbungen benutzen Sie bitte vorab die Onlinebewerbung. Reichen Sie Ihre Unterlagen frühzeitig und vollständig ein.

Die Auszahlung erfolgt, nachdem wir Ihre unterschriebene Stipendienvereinbarung erhalten haben. Dafür sind mehrere Verwaltungsgänge notwendig, weshalb es einige Zeit in Anspruch nehmen kann, bis Sie das Geld erhalten.

Erasmus+

Erasmus+ ist das neue EU-Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, welches seit 2014 aus dem ursprünglich bestehenden Erasmus-Programm entstand. Für Praktika im Ausland entsteht daraus kein Unterschied. 

Studierende, Graduierte und Doktoranden.

Ja, am Erasmus+ Programm können alle Studierenden teilnehmen, die in einem Studiengang an der Universität Passau eingeschrieben sind mit dem Ziel, den Abschluss an der Universität Passau zu erreichen (also keine Austauschstudierenden sind). Bitte beachten Sie, dass Sie möglicherweise, je nach Aufenthaltsstatus, ein Visum für das Gastland beantragen müssen. Wichtig ist außerdem, dass Studierende mit einem Visum für Deutschland in der Regel nur ein 3-monatiges Aufenthaltsrecht in einem anderen EU-Land haben, ohne dass ihr Visum für Deutschland erlischt. Erkundigen Sie sich hierzu unbedingt frühzeitig beim Ausländeramt der Stadt Passau und planen Sie dies entsprechend bei Ihren Vorbereitungen und Bewerbungen für einen Praktikumsplatz mit ein.

Nein, es gibt keine Altersbeschränkung.

Es können sowohl freiwillige als auch Pflichtpraktika im Ausland von Studierenden aller Studienrichtungen gefördert werden.

Nicht förderfähig sind Praktika bei europäischen Institutionen, sowie Einrichtungen und Agenturen, die EU-Programme verwalten. Bei Vertretungen und öffentlichen Einrichtungen des Herkunftslandes der Studierenden (z. B. Kulturinstitute oder Schulen) muss der transnationale Mehrwert des Praktikums im Learning Agreement erläutert werden. Bei ausländischen Studierenden sind Praktika in den Herkunftsländern in der Regel nur möglich, sofern sich ihr Hauptwohnsitz zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht im Herkunftsland befindet und sie für ein vollständiges Studium an der Universität Passau immatrikuliert sind. Die Praktika sollen der Anwendung und Erweiterung des universitären Wissens, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Studierenden dienen. Nicht förderfähig sind einfache Aushilfstätigkeiten, die vorrangig dem bloßen Gelderwerb dienen.

Ja.

Bachelorstudierende müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens ein Fachsemester abgeschlossen und mindestens 20 ECTS-Punkte erworben haben. Praktika von Masterstudierenden sind ab dem ersten Fachsemester förderfähig.

Ja.

Ja, auch Praktika an Hochschulen können über Erasmus+ gefördert werden.

Für die Bewerbung um ein Erasmus+ Stipendium müssen Sie mindestens Grundkenntnisse der Sprache nachweisen, die in Ihrem Learning Agreement als Arbeitssprache angegeben wird. Dies ist z. B. durch einen Kontoauszug oder das Abiturzeugnis möglich.

Nein. Bei der Bewerbung um ein Erasmus+ Stipendium muss bereits das Learning Agreement mit eingereicht werden, in dem Zeitraum und Inhalt des Praktikums durch die Unterschrift der praktikumsgebenden Institution bestätigt werden. Eine feste Zusage für einen Praktikumsplatz ist daher zwingend notwendig für die Bewerbung um ein Erasmus+ Praktikum-Stipendium.

Ja, eine Erasmus+ Förderung ist für bis zu 12 Monate pro Studienzyklus (Bachelor, Master oder Promotion) möglich. In Studiengängen mit Abschluss Staatsexamen sogar für bis zu 24 Monate. Sofern Sie die Maximalförderdauer in einem Studienzyklus mit ihrem Auslandsstudium noch nicht erreicht haben, ist die Förderung eines Praktikums zusätzlich zum Auslandsstudium möglich.

Sollte Ihr Kontingent bereits aufgebraucht sein, so besteht die Möglichkeit, sich auch bei Praktika in Europa für das PROMOS-Stipendium zu bewerben.

Ja, es können auch mehrere Aufenthalte mit Erasmus+ gefördert werden. Es muss jedoch darauf geachtet werden, dass die maximale Förderdauer von 12 Monaten innerhalb eines Studienabschnitts (Bachelor, Master, Promotion) nicht überschritten wird. Hierzu zählen auch durch Erasmus+ geförderte Auslandssemester. Ob Sie zuvor einen Aufenthalt abgebrochen oder abgesagt haben, ist für eine erneute Bewerbung nicht relevant.

Wenn in einem Studienzyklus (jeweils Bachelor, Master oder Promotion) bereits mehrere Aufenthalte oder ein Aufenthalt mit der Gesamtdauer von 360 Tagen über ein Erasmus+ Stipendium gefördert wurden, ist eine weitere Förderung über Erasmus+ nicht mehr möglich. In diesem Fall dürfen Sie sich ausnahmsweise für PROMOS oder das Programm zur Förderung der Internationalisierung (FdI) bewerben. Da Erasmus+ keine Teilstipendien vergibt, kann Ihr Kontingent auch bereits nach 10 Monaten Förderung aufgebraucht sein, sofern das Praktikum länger als 2 Monate andauert. Auch dann ist eine Bewerbung für das PROMOS- oder FdI-Stipendium möglich.

Ja, sofern Sie die Verträge (Grant Agreements) noch nicht unterzeichnet haben, reichen Sie hierfür einfach erneut ein ausgefülltes und unterschriebenes Learning Agreement per E-Mail bei uns ein. Nach Unterzeichnung der Verträge benötigen wir bei Änderungen des Praktikumszeitraumes eine Änderungsvereinbarung.

Nein. Das Stipendium soll die Studierenden dabei unterstützen, die im Ausland entstehenden Mehrkosten abzudecken. Hierunter fallen auch Reisekosten.

Ja. Der Stipendienanteil, der über den Betrag von 300 EUR pro Monat hinausgeht, wird bei gleichzeitigem Erhalt von Auslands-BAföG und des Erasmus+ Stipendiums auf das Auslands-BAföG angerechnet. Auslands-BAföG können Sie nur für Pflichtpraktika erhalten, die mit einer Mindestdauer von 3 Monaten in der Studienordnung festgeschrieben sind. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.bafög.de/589.php.

Nein.

Ja, Studierende, die zu Praktikumszwecken ins Ausland gehen und ihr/e Kind/er mitnehmen, können Sondermittel erhalten. Für Zero Grant-Zeiträume gilt dies nicht. Bitte sprechen Sie uns frühzeitig an.

Ja, ab einem Behinderungsgrad (GdB) von 20 und bei einer chronischen Erkrankung können Sie auf Antrag eine Zuschusszahlung über den Höchstsatz hinaus erhalten.

Wenn Sie in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind, beinhaltet dies automatisch einen europaweiten Krankenversicherungsschutz. Dieser übernimmt ggf. aber nicht alle Kosten, die im Ausland anfallen können. Wir empfehlen Ihnen daher den Abschluss einer zusätzlichen privaten Auslandskrankenversicherung. Während der Corona-Pandemie ist insbesondere darauf zu achten, dass diese auch Pandemie-Fälle abdeckt, was viele Versicherungen ausschließen.

Des Weiteren bieten die meisten deutschen Haftpflicht- und Unfallversicherungen in ihren Versicherungsleistungen einen weltweiten Schutz an. Die Unfall- und Haftpflichtversicherungen müssen mindestens Schäden und Unfälle am Arbeitsplatz abdecken. Eine zusätzliche Versicherung für den privaten Bereich wird dringend empfohlen. Informieren Sie sich hierzu bitte frühzeitig bei Ihrer versicherungsgebenden Institution, insbesondere auch über die Gültigkeit bei Ableistung eines Praktikums im Ausland. Der DAAD bietet eine spezielle kombinierte Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung für Praktikantinnen und Praktikanten (Tarif 720a). Die Anmeldung erfolgt über ein Online-Portal, dort erhalten Sie auch weitere Informationen.

Die Erasmus+ Charta für Studierende informiert die Erasmus+ Praktikantinnen und Praktikanten über ihre Rechte und Pflichten.

In manchen Ländern wird auch für Praktika eine Arbeitserlaubnis von Studierenden bestimmter Staatsbürgerschaften verlangt. Für durch Erasmus+ geförderte Praktikantinnen und Praktikanten gibt es in den meisten Ländern jedoch Ausnahmen. Bitte informieren Sie sich dazu bei der jeweils zuständigen Botschaft bzw. dem jeweils zuständigen Konsulat.

Wir stellen Ihnen eine detaillierte Anleitung zum Ausfüllen des Learning Agreements bereit. Vollständig ausgefüllt (ohne Table B) müssen Sie lediglich Ihre Unterschrift hinzufügen sowie die Praktikumsstelle unterschreiben lassen, um das Dokument anschließend im Online-Portal hochzuladen. Eine Unterschrift seitens des ZKK erfolgt erst im Falle einer Zusage.

Ja, durch Erasmus+ Geförderte sind verpflichtet, vor dem Auslandsaufenthalt den OLS Sprachtest abzulegen. Von der Regel ausgenommen sind alle, deren Muttersprache der Hauptarbeitssprache entspricht. Ein zweiter Test wird nach dem Praktikum absolviert.

Ja, von der EU wird eine begrenzte Anzahl an Lizenzen für tutorierte Online-Sprachkurse zur Verfügung gestellt, die von der Universität Passau an die Teilnehmenden des Programms Erasmus+ weitergegeben werden.

Ja, Sprachkurse vor Ort und auch Sprachkurse in Deutschland, die der Vorbereitung des Auslandspraktikums dienen, können bis zu einem Betrag von 500 EUR durch Erasmus+ bezuschusst werden. Hierfür können Sie bis 2 Wochen vor Sprachkursbeginn einen Antrag stellen. Genauere Informationen finden Sie auf der Infoseite zum Erasmus+ Praktikum-Stipendium unter dem Reiter „Sprachkursförderung“.

Bei Abbruch des Praktikums vor Ablauf der Mindestdauer von 60 Tagen ist das Praktikum in der Regel als nicht förderfähig einzustufen. Der bisher an den Teilnehmenden ausgezahlte Betrag wird vollständig zurückgefordert. Bei Abbruch des Praktikums nach Ablauf der Mindestdauer von 60 Tagen kann das Praktikum grundsätzlich als förderfähig eingestuft und der dem abgeleisteten Praktikumszeitraum entsprechende Teil des Stipendiums gewährt werden. Bei Abbrüchen aufgrund Höherer Gewalt (z. B. aufgrund der Corona-Pandemie) gelten Sonderregelungen. In jedem Fall ist das ZKK vor Abbruch des Praktikums durch die oder den Teilnehmenden zu informieren.

PROMOS-Programm

Ja, wenn in einem Studienzyklys (jeweils Bachelor, Master oder Promotion) bereits mehrere Aufenthalte oder ein Aufenthalt mit der Gesamtdauer von 360 Tagen über ein Erasmus+ Stipendium gefördert wurden, ist eine weitere Förderung über Erasmus+ nicht mehr möglich. In diesem Fall können Sie sich auch bei einem Praktikum in einem am Erasmus+ Programm beteiligten Land für eine Förderung durch ein PROMOS-Stipendium bewerben. Da Erasmus+ keine Teilstipendien vergibt, kann Ihr Kontingent auch bereits nach 10 Monaten Förderung aufgebraucht sein, sofern das Praktikum länger als 2 Monate andauert. Auch dann ist eine Bewerbung für das PROMOS-Stipendium möglich.

Ja, das ist möglich. Allerdings können Sie während eines Studienabschnitts (Bachelor/Master) für maximal 6 Monate über PROMOS gefördert werden. Sollten Sie bereits eine oder mehrere PROMOS-Förderungen für ein Auslandssemester oder -praktikum erhalten haben, so kann nur noch der Differenzzeitraum bis zur Maximalförderdauer von 6 Monaten gefördert werden. Der Differenzzeitraum muss dabei die Mindestdauer von 6 Wochen erfüllen.

Sollten Sie für das PROMOS-Stipendium im ersten Versuch eine Absage erhalten haben, können Sie sich nochmals für das Stipendium zum darauffolgenden Stichtag bewerben, sofern dieser noch in ihrem Praktikumszeitraum liegt. Sollte Ihr Praktikum also von März bis Juni andauern, könnten Sie sich im Vorfeld zum Bewerbungsstichtag 1. Februar bewerben und im Falle einer Absage erneut auf den Stichtag 1. Mai.

Ja. Eine PROMOS-Förderung ist jedoch bei der Auslands-BAföG-Stelle anzugeben. Der Stipendienanteil, der über den Betrag von 300 EUR pro Monat hinausgeht, wird bei gleichzeitigem Erhalt von Auslands-BAföG und dem PROMOS-Stipendium auf das Auslands-BAföG angerechnet. Auslands-BAföG können Sie nur für Pflichtpraktika erhalten, die mit einer Mindestdauer von 3 Monaten in der Studienordnung festgeschrieben sind. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.bafög.de/589.php.

Bei der Wahl Ihrer Versicherungen ist unbedingt auf eine Gültigkeit im Ausland zu achten. Der Abschluss einer Kranken- sowie Haftpflichtversicherung ist verpflichtend. Während der Corona-Pandemie ist insbesondere darauf zu achten, dass die Auslandskrankenversicherung auch Pandemie-Fälle abdeckt, was viele Versicherungen ausschließen. Auf die Unfallversicherung kann unter eigener Verantwortung verzichtet werden. Die Haftpflicht- und Unfallversicherungen müssen mindestens Schäden und Unfälle am Arbeitsplatz abdecken, wobei eine zusätzliche Versicherung für den privaten Bereich dringend empfohlen wird. Informieren Sie sich hierzu bitte frühzeitig bei Ihrer versicherungsgebenden Institution, insbesondere auch über die Gültigkeit bei Ableistung eines Praktikums im Ausland. Der DAAD bietet eine spezielle kombinierte Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung für Praktikantinnen und Praktikanten (Tarif 720a). Die Anmeldung erfolgt über ein Online-Portal, dort erhalten Sie auch weitere Informationen.

Im Falle einer Zusage müssen Sie innerhalb von einer Woche nach Erhalt die unterschriebene Stipendienvereinbarung bei uns einreichen. Sollten Sie zu diesem Zeitpunkt bereits im Ausland sein, können Sie uns auch eine Kopie davon per E-Mail zusenden, um die Frist zu wahren.

FdI-Programm

Dies ist nicht eindeutig zu beantworten, sondern im Einzelfall abzuwägen. Während Sie beim FdI-Stipendium einen Einmalbetrag als Fahrtkostenerstattung erhalten, bekommen Sie ein PROMOS-Stipendium monatsbasiert, jedoch maximal für 3 Monate ausbezahlt. Sollte Ihr Praktikum also von kurzer Dauer sein, könnte sich ein Fahrtkostenzuschuss als günstiger erweisen. Jedoch sollte ebenfalls berücksichtigt werden, dass der Fahrtkostenzuschuss innerhalb Europas geringer ausfällt. In beiden Fällen ist es empfehlenswert, im Antrag den Kasten für ein Alternativstipendium (jeweils PROMOS oder FdI) mit „einverstanden“ anzukreuzen. So kommen Sie im Falle einer Nichtberücksichtigung für ein Stipendium in das Auswahlverfahren des anderen Stipendiums hinzu, ohne sich erneut bewerben zu müssen.

Ja, das ist möglich.

Bei der Wahl Ihrer Versicherungen ist unbedingt auf eine Gültigkeit im Ausland zu achten. Der Abschluss einer Kranken- sowie Haftpflichtversicherung ist verpflichtend. Während der Corona-Pandemie ist insbesondere darauf zu achten, dass die Auslandskrankenversicherung auch Pandemie-Fälle abdeckt, was viele Versicherungen ausschließen. Auf die Unfallversicherung kann unter eigener Verantwortung verzichtet werden. Die Haftpflicht- und Unfallversicherungen müssen mindestens Schäden und Unfälle am Arbeitsplatz abdecken, wobei eine zusätzliche Versicherung für den privaten Bereich dringend empfohlen wird. Informieren Sie sich hierzu bitte frühzeitig bei Ihrer versicherungsgebenden Institution, insbesondere auch über die Gültigkeit bei Ableistung eines Praktikums im Ausland. Der DAAD bietet eine spezielle kombinierte Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung für Praktikantinnen und Praktikanten (Tarif 720a). Die Anmeldung erfolgt über ein Online-Portal, dort erhalten Sie auch weitere Informationen.

Kontakt

Helene Schrag
Raum 328 (LU 8)
Ludwigstraße 8
94032 Passau
Fax: +49(0)851/509-1426
Individuelle Termine über Zoom oder persönlich, nach Vereinbarung per E-Mail oder Telefon.

Adresse

Postanschrift:
Universität Passau
Ref. IV/2 Karriere und Kompetenzen
Stipendien für Auslandspraktika
Innstraße 41
D-94032 Passau

Besuchsadresse:
Ludwigstr. 8 (LU 8)
D-94032 Passau

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