Die ersten Schritte in Richtung eines erfolgreichen Berufseinstiegs sollten Sie bereits während Ihres Studiums gehen. Insbesondere Praktika sind dabei mittlerweile ein integraler Bestandteil eines Universitätsstudiums. Praktische Erfahrungen in verschiedenen Branchen- und Tätigkeitsbereichen helfen Ihnen bei der besseren Orientierung und Qualifizierung für den späteren Arbeitsmarkt.
Bei Praktika im Inland empfiehlt sich eine Vorlaufzeit von mindestens drei, idealerweise sogar sechs Monaten vor dem gewünschten Beginn. Das ZKK unterstützt Sie gerne mit Informationen, Stellenausschreibungen oder auch einer persönlichen Beratung bei der Suche nach dem geeigneten Praktikumsplatz für Sie.
Außerdem bieten Ihnen die zahlreichen Career Events, Workshops sowie Vorträge der Reihe „Berufe im Profil“ eine weitere Möglichkeit, Unternehmen direkt und in entspannter Atmosphäre kennenzulernen. Die aktuellen Veranstaltungen finden Sie in unserer Programm-Übersicht.
Im heutigen Berufsalltag werden dabei neben fachlicher Kompetenz auch zunehmend diverse Schlüsselkompetenzen verlangt. Informieren Sie sich über die vielfältigen Seminarangebote des ZKK, um Ihre Kompetenzen noch während des Studiums zu erweitern.
Das careersUP-Karriereportal von Zukunft: Karriere und Kompetenzen (ZKK) bietet Ihnen einen umfangreichen Überblick zu aktuellen Praktikumsstellen – auch spezifisch auf Ihren Studiengang abgestimmt. Sie möchten regelmäßig über die neuesten Angebote informiert werden? Abonnieren Sie bei Bedarf die tägliche Benachrichtigung über neue passende Ausschreibungen in den Profil-Einstellungen. Weitere Informationen finden Sie auch auf Stellenbörsen anderer Anbieter.
Sie möchten von den Erfahrungen anderer Studierender, die bereits Praktika absolviert haben, profitieren und nähere Einblicke erhalten? In unserer Datenbank für Praktikumsberichte in ILIAS finden Sie zahlreiche Berichte aus Deutschland und aller Welt. Die Datenbank wird laufend aktualisiert.
In unserem Inforaum im Kopierraum 226 im Nikolakloster finden Sie neben zusätzlichem Informationsmaterial auch Praktikumsberichte mit persönlichen Erfahrungen zu verschiedensten Arbeitgebern. Helfen kann Ihnen dabei vorab unsere tabellarische Übersicht aller vorhandenen Berichte.
Der Praktikumsführer regional ist eine Auflistung von regionalen Unternehmen – ohne Gewähr für Vollständigkeit – die regelmäßig Praktika und Nebenjobs anbieten. Damit können Sie ganz einfach potenzielle Arbeitgeber ausfindig machen.
„Die Höhe des aktuell in Deutschland gültigen Mindestlohns entnehmen Sie bitte der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.“
Anspruch auf den Mindestlohn haben volljährige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Auch Praktikantinnen und Praktikanten fallen unter den gesetzlichen Mindestlohn, jedoch nicht alle. Praktikantinnen und Praktikanten haben nur einen entsprechenden Anspruch, wenn sie ein Praktikum außerhalb einer Ausbildung oder eines Studiums mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder einem Studienabschluss absolvieren.
Auch freiwillige Praktika begleitend zum Studium oder zur Ausbildung, die länger als drei Monate dauern, werden mit dem Mindestlohn vergütet. Dies gilt sowohl, wenn das Praktikum von vornherein für länger als drei Monate angelegt ist, als auch, wenn ein auf drei Monate befristetes Praktikum darüber hinaus verlängert wird.
Vom Mindestlohn ausgenommen sind Pflichtpraktika im Rahmen von Schule, Ausbildung oder Studium, sowie freiwillige Praktika, die nicht länger als drei Monate dauern, wenn sie der Berufsorientierung dienen, oder ausbildungs- bzw. studienbegleitend geleistet werden. Bei Anfertigungen von Bachelor- und Masterarbeiten im Unternehmen – solange nur Arbeiten zur reinen Erstellung der Abschlussarbeit getätigt werden – besteht kein Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn.
Weitere Informationen zum Mindestlohn bei Praktika in Deutschland stellt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zur Verfügung.
Ein bestimmtes Praktikum wird seitens der Universität nicht vorab als Pflichtpraktikum deklariert. Die letztliche Anerkennung erfolgt in der Regel erst nach erfolgreichem Abschluss Ihres Praktikums.
Sie haben ein Praktikum absolviert und möchten sich dieses als Pflichtpraktikum eintragen lassen?
Über die Anerkennung entscheidet nicht das ZKK, sondern die oder der Praktikumsverantwortliche Ihres Studiengangs.
Bei fachbezogenen Fragen zum Pflichtpraktikum steht den Studierenden der Geistes- und Kulturwissenschaftlichen Fakultät sowie der Sozial- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät das Team der Studiengangskoordination zur Verfügung.
Den Antrag auf Anerkennung eines Praktikums müssen Sie zusammen mit einem Bericht und einem Praktikumszeugnis, das die exakte Dauer des Praktikums tagesgenau bestätigt, (sowie bei Auslandspraktika das Formular zur Erfassung von Auslandsaufenthalten) in einem PDF-Dokument per E-Mail an praktikum.sobi-geku@uni-passau.de einreichen. Die Datei benennen Sie bitte wie folgt: „Nachname, Vorname_Studiengang_Datum.pdf“ (Beispiel: „Musterfrau, Michaela_BA_ICBS_01.01.2024.pdf“). Dateien, die nicht diesen Vorgaben entsprechen, werden nicht bearbeitet.
Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte den gemeinsamen Praktikumsrichtlinien für die Bachelor- und Master-Studiengänge der Geistes- und Kulturwissenschaftlichen Fakultät sowie der Sozial- und Bildungswissenschaften Fakultät. Diese geben Auskunft zu Ziel, Inhalt, Dauer, Zeitpunkt und Anerkennung von Praktika sowie zur Anfertigung eines Praktikumsberichts. Weiterhin beinhalten die Richtlinien Informationen zu den einzelnen Studiengängen, in deren Studienprüfungsordnung ein Pflichtpraktikum vorgesehen ist.
Informationen zu den praktischen Studienzeiten im Studiengang Rechtswissenschaften finden Sie auf der Website der Juristischen Fakultät.
Offizielle anlaufstelle für Fragen zu den Pflichtpraktika gemäß JAPO (2003, §25 und §49) beim Staatsexamen Jura ist das Landesjustizprüfungsamt.
Bei weiteren Fragen, insbesondere im LL.B. Legal Tech, wenden Sie sich bitte an die zuständige Fachstudienberatung für Ihren Studiengang.
Im Bachelor-Studiengang Digital Transformation in Business and Society wird empfohlen, vor Beginn des Studiums oder in den vorlesungsfreien Zeiten ein berufsfeldorientiertes Praktikum abzuleisten. Im Nebenfach „Minor“ Entrepreneurship kann das „Praxismodul Entrepreneurship“ gewählt werden. Dabei handelt es sich um ein mindestens zweimonatiges Vollzeitpraktikum. Dieses Praktikum ist in einem Gründungsumfeld oder in Inhalt und Umfang vergleichbarer praktischer Umgebung zu absolvieren. Der Antrag auf Anerkennung des Praktikums bzw. der praktischen Erfahrung erfolgt durch Vorlage von Praktikumszeugnis und einem Praktikumsbericht beziehungsweise vergleichbarer Nachweise beim Prüfungsausschuss.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Studiengangskoordination: studiengangskoordination.wiwi@uni-passau.de
Für alle nicht aufgeführten Fachbereiche wird in der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung kein Praktikum verpflichtend vorgeschrieben. Sie können sich bei Bedarf aber über das ZKK zumindest ein unverbindliches Empfehlungsschreiben zur Ableistung eines freiwilligen Praktikums ausstellen lassen.
Beschreibung |
---|
TRAINEE ZUM STOREMANAGER* | RAUM HAMBURG
NEW YORKER | Praktikum | 6 Monat(e) | Ab sofort / nach Vereinbarung |
Praktikant (w/m/d) Content & Media Relations - Kommunikationswissenschaften oder Journalismus
Wacker Chemie AG | Praktikum | 6 Monat(e) | Ab sofort / nach Vereinbarung |
Praktikum im Programm Management ab Januar 2025
active abroad GmbH | Praktikum | 6 Monat(e) | Januar 2025 |
Praktikum im Bereich Digitalisierung/Anlagenbau (m/w/d)
BASF | Praktikum | 6 Monat(e) | Ab sofort / nach Vereinbarung |
Praktikum IT und Automatisierung in Intralogistik (m/w/d)
BASF | Praktikum | 6 Monat(e) | Ab sofort / nach Vereinbarung |