Wichtiger Hinweis für internationale Beschäftigte & Promovierende
Haben Sie dringende Angelegenheiten mit der Ausländerbehörde zu klären oder warten Sie auf eine Antwort auf Ihre Anfragen? Das Welcome Centre kann Ihnen helfen.
Um die Beantragung oder die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis oder die Anmeldung Ihres aktuellen Wohnsitzes zu beschleunigen, bietet das Welcome Centre aktuell einen Service zur Vorabprüfung von Dokumenten an. Wenn Sie Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an das Welcome Centre. Um die Bearbeitung zu erleichtern, fügen Sie bitte das ausgefüllte Antragsformular und die Begleitdokumente im PDF-Format bei.
Bitte vereinbaren Sie so früh wie möglich einen Termin, um eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten.
Wie kann ich mich bei der Stadt anmelden?
In Deutschland besteht eine Meldepflicht. Sobald Sie in Ihre neue Wohnung eingezogen sind, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen anmelden. Das Gleiche gilt für die Änderung der Adresse.
Am Tag der Anmeldung wird Ihnen eine Anmeldebescheinigung ausgestellt. Die Anmeldebescheinigung ist für die Eröffnung eines Bankkontos, für die Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung und für viele andere bürokratische Schritte erforderlich. Eine verspätete Anmeldung kann negative Folgen für Sie haben, und Sie müssen unter Umständen ein Bußgeld zahlen.
Bitte legen Sie für alle anzumeldenden Personen Kopien der folgenden Dokumente vor:
- Kopie des Reisepasses (und des Visums, falls vorhanden) oder des Personalausweises
- Kopie des Einreisestempels im Reisepass (falls zutreffend)
- Kopie der Personenstandsurkunde (Geburts- oder Heiratsurkunde, falls zutreffend)
- Kopie des Mietvertrags
- Wohnungsgeberbestätigung Ihres Vermieters (Wohnungsgeberbescheinigung)
- Anmeldeformular ("Anmeldung Wohnsitz")
Bitte beachten Sie, dass die letzten beiden Dokumente nur in deutscher Sprache verfügbar sind.
Für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger sowie Drittstaatsangehörige mit Visum oder Aufenthaltsgenehmigung:
Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin im Bürgerbüro ausgedruckte Kopien der oben genannten Dokumente für alle zu registrierenden Personen mit. Sie können den Termin auch online buchen.
Für Drittstaatsangehörige ohne Visum oder Aufenthaltstitel:
Bitte bringen Sie ausgedruckte Kopien der oben genannten Dokumente für alle zu registrierenden Personen zu Ihrem geplanten Termin im Welcome Centre (VW 105) mit.
Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf der Homepage der Stadt Passau in deutscher Sprache.
Wie kann ich eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen?
Zur Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis oder Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis bringen Sie bitte die unten aufgeführten Dokumente in ausgedruckter Form zu Ihrem geplanten Termin im Welcome Centre (VW 105) mit:
Checkliste: § 16b Studium
- Kopie eines gültigen Reisepasses (ggf. mit Einreisevisum und/oder Einreisestempel)
- Anmeldebestätigung für die Unterkunft (bei Erstantrag)
- Das ausgefüllte Antragsformular.
(Achten Sie bitte darauf, dass Sie bei der erstmaligen Beantragung oder der Verlängerung bzw. des Wechsels Ihrer Aufenthaltsgenehmigung das richtige Antragsformular verwenden) - ein biometrisches Passfoto nicht älter als drei Monate
- einen Finanzierungsnachweis über mindestens 992 Euro pro Monat (z. B. Stipendienbescheinigung, Sparkonto mit Sperrvermerk oder Arbeitsvertrag)
- Aktueller Nachweis einer deutschen Krankenversicherung
- Nachweis über die Immatrikulation als Doktorandin oder Doktorand
Checkliste: § 18b Qualifizierte Fachkräfte
- Kopie des Reisepasses (innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt und noch mindestens 3 Monate über das geplante Abreisedatum aus Passau hinaus gültig)
- Das ausgefüllte Antragsformular.
(Bitte achten Sie darauf, dass Sie bei der erstmaligen Beantragung oder der Verlängerung bzw. des Wechsels Ihres Aufenthaltstitels das richtige Antragsformular verwenden) - ein biometrisches Passfoto
- Arbeitsvertrag
- die letzten 3 Gehaltsabrechnungen (falls zutreffend)
- Kopie und ggf. Übersetzung der Abschlusszeugnisse Bachelor, Master (deutscher Studienabschluss oder ausländischer Studienabschluss mit Anerkennung - Institution und Hochschulabschluss in der Anabin-Datenbank aufgelistet)
- Kopie des Mietvertrags
- "Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis"
Checkliste: § 18d Forschung
- Kopie des Reisepasses (innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt und noch mindestens 3 Monate über das geplante Abreisedatum aus Passau hinaus gültig)
- Das ausgefüllte Antragsformular.
(Bitte achten Sie darauf, dass Sie bei der erstmaligen Beantragung oder der Verlängerung bzw. des Wechsels Ihres Aufenthaltstitels das richtige Antragsformular verwenden) - ein biometrisches Passfoto
- Aufnahmevereinbarung
- die letzten 3 Gehaltsabrechnungen (falls zutreffend)
- Kopie der Abschlusszeugnisse Bachelor, Master (deutscher Studienabschluss oder ausländischer Studienabschluss mit Anerkennung)
- Kopie des Mietvertrags
Checkliste: § 18g Blaue Karte EU
- Kopie des Reisepasses (innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt und noch mindestens 3 Monate über das geplante Abreisedatum aus Passau hinaus gültig)
- Das ausgefüllte Antragsformular.
(Bitte achten Sie darauf, dass Sie bei der erstmaligen Beantragung oder der Verlängerung bzw. des Wechsels Ihres Aufenthaltstitels das richtige Antragsformular verwenden) - ein biometrisches Passfoto
- Arbeitsvertrag
- die letzten 3 Gehaltsabrechnungen (falls zutreffend, z.B. für Verlängerungen)
- Kopie und ggf. Übersetzung der Abschlusszeugnisse Bachelor, Master (deutscher Studienabschluss oder ausländischer Studienabschluss mit Anerkennung - Institution und Hochschulabschluss in der Anabin-Datenbank aufgelistet)
- Kopie des Mietvertrags
- "Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis" unterschrieben vom Arbeitgeber
Checkliste: § 20 Jobsuche
- Kopie eines gültigen Reisepasses (ggf. mit Einreisevisum und/oder Einreisestempel)
- Das ausgefüllte Antragsformular.
(Achten Sie bitte darauf, dass Sie bei der erstmaligen Beantragung oder der Verlängerung bzw. des Wechsels Ihres Aufenthaltstitels das richtige Antragsformular verwenden) - ein biometrisches Passfoto (nicht älter als drei Monate)
- ein Nachweis über finanzielle Mittel in Höhe von mindestens 992 Euro pro Monat (z. B. Sparkonto mit Sperrvermerk oder Arbeitsvertrag)
- Aktueller Nachweis einer deutschen Krankenversicherung
- Für die Aufenthaltserlaubnis nach §20 (3) 1. - im Anschluss an einen Studienabschluss an einer inländischen Hochschule: Abschlusszeugnis sowie ggf. Nachweis über Termin der Ausstellung, z.B. Schreiben des Prüfungssekretariats, das dem Abschlusszeugnis beilag.
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