Interne Akkreditierungsverfahren sind dem KSE-Prozess nachgeschaltet und bestehen aus mehreren qualitätssichernden Prozessschritten. Sie sind in der Richtlinie zu internen Akkreditierungsverfahren an der Universität Passau geregelt. Ein Akkreditierungsverfahren eines Studiengangs bzw. eines Studiengangbündels kann in der Regel innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden.
Mit dem „Staatsvertrag über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen (Studienakkreditierungsstaatsvertrag (StAkkrStV))“, der 2018 in Kraft getreten und von allen Bundesländern ratifiziert worden ist, wurde ein neuer rechtlicher Rahmen für Akkreditierungsverfahren geschaffen. Auf der Basis der Musterrechtsverordnung (MRVO) haben alle Bundesländer eigene Studienakkreditierungsverordnungen erlassen, die als Grundlagen für interne Akkreditierungsverfahren dienen. In Bayern gilt die Bayerische Studienakkreditierungsverordnung (BayStudAkkV).