Die Fakultät entscheidet sich für eine Einstellung des Studiengangs und stößt den weiteren Prozess an.
Fakultätsratsbeschluss zur Einstellung des Studiengangs und Aufhebung der Satzung.
Fakultätsrat
Studiengangsleitung
Informieren aller relevanten Stakeholder über die Einstellung des Studiengangs und Vorbereitung der nächsten Schritte (insb. Vorbereitung der Gremienbeschlüsse).
Alle Stakeholder sind informiert, die Gremienbeschlüsse sind fakultätsseitig vorbereitet und die Einstellung ist für die Universitätsleitungssitzung angemeldet.
Die KSE informiert die zentrale Verwaltung (insb. KSA, Studierendenmarketing, Studierendensekretariat, Prüfungssekretariat, EXA-Management, ZIM), koordiniert die Anmeldung in der Universitätsleitungssitzung und berät hinsichtlich der zu erstellenden Unterlagen.
Die Studiengangsleitung und Fakultät bereiten eine Beschreibung der Ausgangssituation für die Beschlussvorlage der Universitätsleitung vor. Das Referat für Rechtsangelegenheiten V/1 erstellt darauf basierend die Beschlussvorlage für den Senat und Universitätsrat.
Template Beschlussvorlage für die Universitätsleitung
Studiengangsleitung
Universitätsleitung
I/1 - KSE
V/1 - Referat für Rechtsangelegenheiten
Vorstellung, Diskussion und Beschluss der Einstellung des Studiengangs.
Universitätsleitungsbeschluss zur Einstellung des Studiengangs
Studiengangsleitung
Universitätsleitung
Vorstellung, Diskussion und Beschluss der Einstellung des Studiengangs.
Senatsbeschluss zur Einstellung des Studiengangs
Das Referat für Rechtsangelegenheiten V/I meldet die Einstellung des Studiengangs im Senat an.
Studiengangsleitung
Senat
V/I - Referat für Rechtsangelegenheiten
Vorstellung, Diskussion und Beschluss der Einstellung des Studiengangs.
Universitätsratsbeschluss zur Einstellung des Studiengangs
Das Referat für Rechtsangelegenheiten V/I meldet die Einstellung des Studiengangs im Universitätsrat an. Die KSE informiert die Zentrale Verwaltung über die Beschlüsse.
Studiengangsleitung
Universitätsrat
V/I - Referat für Rechtsangelegenheiten
Unterrichtung des Ministeriums über die Einstellung des Studiengangs und Sicherstellung der Akkreditierung für den auslaufenden Studiengang.
Das Ministerium ist informiert und die Akkreditierung gesichert.
Das Referat für Rechtsangelegenheiten V/I erstellt die Anzeige beim Ministerium. Die KSA unterstützt und berät bei der Erstellung der notwendigen Dokumente zur Verlängerung der Akkreditierung und koordiniert die Anmeldung im Akkreditierungsgremium. Wenden Sie sich hierfür bitte an ksa@uni-passau.de
Studiengangsleitung
V/1 Referat für Rechtsangelegenheiten
I/1 - KSA