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Prozess zur Einstellung von Studiengängen

Zielsetzung:

Die Fakultät entscheidet sich für eine Einstellung des Studiengangs und stößt den weiteren Prozess an.

Ergebnis:

Fakultätsratsbeschluss zur Einstellung des Studiengangs und Aufhebung der Satzung.

Beteiligte:

Fakultätsrat 

Studiengangsleitung 

Zielsetzung: 

Informieren aller relevanten Stakeholder über die Einstellung des Studiengangs und Vorbereitung der nächsten Schritte (insb. Vorbereitung der Gremienbeschlüsse).

Ergebnis:

Alle Stakeholder sind informiert, die Gremienbeschlüsse sind fakultätsseitig vorbereitet und die Einstellung ist für die Universitätsleitungssitzung angemeldet.

V/I und KSE Unterstützung:

Die KSE informiert die zentrale Verwaltung (insb. KSA, Studierendenmarketing, Studierendensekretariat, Prüfungssekretariat, EXA-Management, ZIM), koordiniert die Anmeldung in der Universitätsleitungssitzung und berät hinsichtlich der zu erstellenden Unterlagen. 

Die Studiengangsleitung und Fakultät bereiten eine Beschreibung der Ausgangssituation für die Beschlussvorlage der Universitätsleitung vor. Das Referat für Rechtsangelegenheiten V/1 erstellt darauf basierend die Beschlussvorlage für den Senat und Universitätsrat.

Dokumentvorlage:

Template Beschlussvorlage für die Universitätsleitung

 

Beteiligte: 

Studiengangsleitung 

Universitätsleitung

I/1 - KSE

V/1 - Referat für Rechtsangelegenheiten

Zielsetzung:

Vorstellung, Diskussion und Beschluss der Einstellung des Studiengangs.

Ergebnis:

Universitätsleitungsbeschluss zur Einstellung des Studiengangs

Beteiligte:

Studiengangsleitung

Universitätsleitung

Zielsetzung:

Vorstellung, Diskussion und Beschluss der Einstellung des Studiengangs.

Ergebnis:

Senatsbeschluss zur Einstellung des Studiengangs

V/I Unterstützung:

Das Referat für Rechtsangelegenheiten V/I meldet die Einstellung des Studiengangs im Senat an. 

Beteiligte:

Studiengangsleitung

Senat

V/I - Referat für Rechtsangelegenheiten

Zielsetzung:

Vorstellung, Diskussion und Beschluss der Einstellung des Studiengangs.

Ergebnis:

Universitätsratsbeschluss zur Einstellung des Studiengangs

V/I  und KSE Unterstützung:

Das Referat für Rechtsangelegenheiten V/I meldet die Einstellung des Studiengangs im Universitätsrat an. Die KSE informiert die Zentrale Verwaltung über die Beschlüsse.

Beteiligte:

Studiengangsleitung

Universitätsrat

V/I - Referat für Rechtsangelegenheiten

Zielsetzung:

Unterrichtung des Ministeriums über die Einstellung des Studiengangs und Sicherstellung der Akkreditierung für den auslaufenden Studiengang.

Ergebnis: 

Das Ministerium ist informiert und die Akkreditierung gesichert.

V/I und KSA Unterstützung:

Das Referat für Rechtsangelegenheiten V/I erstellt die Anzeige beim Ministerium. Die KSA unterstützt und berät bei der Erstellung der notwendigen Dokumente zur Verlängerung der Akkreditierung und koordiniert die Anmeldung im Akkreditierungsgremium. Wenden Sie sich hierfür bitte an ksa@uni-passau.de 

Beteiligte:

Studiengangsleitung

V/1 Referat für Rechtsangelegenheiten

I/1 - KSA

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