Sowohl auf Europäischer Ebene als auch auf Bundes- und Landesebene gibt es vielfältige Förderinitiativen, die sowohl Forschungseinrichtungen als auch Unternehmen, insbesondere KMU, einladen, einen Antrag zu stellen.
Nachfolgend finden Sie einen Überblick über Förderinitiativen auf EU-, Bundes- und Landesebene, bei denen eine Kooperation zwischen Hochschulen und KMU möglich oder gewünscht ist, die also im Kern den Transfer betreffen. Ausschreibungen, deren Fokus auf der Forschung liegt, finden Sie unter Aktuelles und Ausschreibungen.
Schwebt Ihnen bereits eine konkrete Projektidee vor, unterstützen wir Sie gerne bei einer zielgerichteten Recherche nach geeigneten Förderprogrammen. Bei Bedarf engagieren wir uns außerdem bei der Partnersuche bzw. Bildung von Konsortien.
Generell sind wir Ansprechpartner bei ersten Fragen zu Förderinitiativen im Umfeld Transfer. Bei Fragen insbesondere zu rechtlichen und vertraglichen Details bzw. wenn eine Antragseinreichung konkret wird, wenden Sie sich bitte an unsere Kolleginnen und Kollegen der Abteilung Forschungsförderung.
Der EIC Accelerator richtet sich speziell an kleine und mittlere Unternehmen, die eine Idee mit hohem Innovationsgrad auf den Markt bringen möchten.
Die Förderung ist themenoffen. Technologische wie nicht-technologische, z.B. soziale Innovationen sind willkommen.
Antragsberechtigt sind ausschließlich KMU, wobei Verbund- und Einzelförderung möglich ist. Bei guter Begründung können Unteraufträge an Hochschulen genehmigt werden.
Die Förderung orientiert sich an den folgenden drei Phasen: Machbarkeit - Von der Idee zum Konzept (Phase 1), Umsetzung - Vom Konzept zur Marktreife (Phase 2) und Markteinführung - Kommerzialisierung (Phase 3). Direkte Fördergelder werden nur für die Phasen 1 und 2 vergeben. In der Phase der Kommerzialisierung können Unterstützungsmaßnahmen wie Schulungen oder Anbahnungen von Kontakten zu Investoren in Anspruch genommen werden.
Anträge können laufend eingereicht werden. Der nächste Stichtag ist der 9.10.2020. Die Nationale Kontaktstelle für kleine und mittlere Unternehmen (NKS KMU) berät kostenfrei.
Stand: September 2020
Das Programm Interreg A - Cross Border Cooperation unterstützt grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen NUTS III Regionen im Grenzraum von mindestens zwei EU-Mitgliedsstaaten. Es fördert die gemeinsame Bewältigung grenzübergreifender Herausforderungen und zielt darauf ab, bisher ungenutztes Potential in den Grenzregionen aufzugreifen.
Gefördert werden in besonderem Maße Investitionen in Innovation, Health Care, Bildung, Beschäftigung und Mobilität auf dem Arbeitsmarkt. Welche Themen prioritär gefördert werden und welche Ergebnisse im Speziellen erwartet werden, ergibt sich aus den Gegebenheiten bzw. dem Potential in den jeweiligen Grenzregionen. Deutschland beteiligt sich insgesamt an 13 grenzüberschreitenden Programmen.
Stand: September 2020
Mit dem Programm Interreg B - Transnational Cooperation wird die raum- und ressortübergreifende Zusammenarbeit über EU-Staatsgrenzen hinweg gefördert, also die territoriale Integration, das Zusammenwachsen der Regionen. Interreg B setzt sich aus insgesamt 15 Kooperationsräumen bzw. -programmen zusammen, wobei Deutschland in sechs dieser Programme vertreten ist: Alpenraum, Donauraum, Mitteleuropa, Nordseeraum, Nordwesteuropa und Ostseeraum. In Projekten der transnationalen Zusammenarbeit arbeiten Entscheidungsträger aus Kommunen, Verbänden, Unternehmen oder Hochschulen zusammen an gemeinsamen Strategien und Lösungsansätzen für ihr jeweiliges Kernthema und setzen diese in Pilotvorhaben vor Ort um.
Gefördert werden Investitionen u. a. in den Bereichen...
Die Vorbereitung von Projekten in den Programmen der transnationalen Zusammenarbeit kann bei einem Fördersatz zwischen 65% und 90% über das bayerische Programm Start Transnational! gefördert werden. Gegenstand der Förderung ist die Vorbereitung von Förderanträgen bis zur Einreichungsreife in den transnationalen Programmen Alpine Space Programme, Transnational Danube Programme, Central Europe 2020 und North-West Europe.
Stand: September 2020
Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist das wichtigste Instrument der Europäischen Union zur Förderung der Beschäftigung in Europa. Er verbessert den Zugang zu Arbeitsplätzen, bietet Qualifizierung und unterstützt die soziale Integration. Gefördert werden Beschäftigungsprojekte auf lokaler, regionaler und bundesweiter Ebene. Die ESF-Förderprogramme auf Bundesebene werden ergänzt um die ESF-Förderprogramme in den Bundesländern, die arbeitsmarktliche Besonderheiten in der Region beachten. Von den ESF-Fördermitteln profitiert somit auch Bayern direkt.
Stand: Juli 2018
Die BMBF-Förderinitiative KMU innovativ unterstützt industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben zur Stärkung der Innovationsfähigkeit der KMU in Deutschland. Förderfähig sind Einzelvorhaben von KMU sowie Verbundvorhaben unter Beteiligung von KMU, in deren Rahmen auch Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen antragsberechtigt sind. Der Nutzen des Vorhabens muss in erster Linie den beteiligten KMU zugutekommen.
Folgende Themenbereiche sind Gegenstand der Förderung.
Jeder Themenbereich folgt dabei eigenen Richtlinien.
Stichtage zur Einreichung einer Projektskizze sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, die individuell bis zu 100% gefördert werden können. Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20% gewährt.
Stand September 2020
Das ZIM ist ein bundesweites, technologie- und branchenoffenes Förderprogramm des BMWi für kleine und mittelständische Unternehmen und mit diesen zusammenarbeitende wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen. Gefördert werden F&E-Aktivitäten und diese unterstützende Leistungen zur Markteinführung für innovative Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen. Bei der Projektform kann sich um F&E-Einzelprojekte, F&E-Kooperationsprojekte und Innovationsnetzwerke handeln.
Mit dem ZIM sollen die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen nachhaltig unterstützt und damit ein Beitrag zu deren Wachstum verbunden mit der Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen geleistet werden.
Anträge können laufend gestellt werden.
Je nach Herkunft und Größe des Unternehmens liegt der Fördersatz bei Einzelprojekten bei 25 % – 45 %, bei Kooperationsprojekten bei 30 % – 55 %. Forschungseinrichtungen werden mit einem Fördersatz von 100% gefördert. Die Förderung von Innovationsnetzwerken ist degressiv gestaffelt. Sie reduziert sich über drei bis vier Jahren von 90 % – 95 % auf 30 % – 40 %. Für Unternehmen sind die zuwendungsfähigen Kosten je Projekt und bei Kooperationen je Teilprojekt auf 380.000 Euro begrenzt. Für Forschungseinrichtungen sind die zuwendungsfähigen Kosten je Teilprojekt auf 190.000 Euro begrenzt. Bei Kooperationsnetzwerken beträgt die maximale Zuwendung für das Netzwerkmanagement 450.000 Euro.
Stand: September 2020
Einen vollständigen Überblick über Bayerische Technologieförderprogramme finden Sie auf den Seiten von Bayern Innovativ. Einen Auszug an formal und thematisch für die Universität Passau geeigneten Förderungen finden Sie nachfolgend.
Mit der Förderinitiative Hochtechnologien für das 21. Jahrhundert möchte die Bayerische Forschungsstiftung es Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft ermöglichen, grundlegende Forschungs- und Entwicklungsarbeiten auf den Gebieten zukunftsträchtiger Schlüsseltechnologien durchzuführen. Schwerpunktmäßig sind dies die Gebiete...
Die Förderung soll die Umsetzung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen aus diesen Schlüsseltechnologien in neue Produkte, neue Verfahren und neue Technologien ermöglichen oder beschleunigen. Förderfähig sind Verbundvorhaben zur Lösung firmenübergreifender F&E-Aufgaben unter Beteiligung von Unternehmen und wissenschaftlichen Partnern.
Antragsberechtigt sind rechtlich selbstständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige der freien Berufe, außeruniversitäre Forschungsinstitute, Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen sowie Mitglieder oder Einrichtungen von Hochschulen, die zur Durchführung von F&E-Vorhaben berechtigt sind, mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern.
Die Höhe der Förderung für die im Rahmen des Vorhabens gemachten Aufwendungen beträgt bis zu 100% im Falle von strategisch wichtiger und außergewöhnlicher Grundlagenforschung, bis zu 50% der beihilfefähigen Kosten im Falle der industriellen Forschung, bis zu 25% der beihilfefähigen Kosten im Falle der experimentellen Entwicklung und bis zu 50% der beihilfefähigen Kosten bei Durchführbarkeitsstudien. Die Förderungsdauer beträgt bis zu drei Jahre.
Eine Antragseinreichung kann laufend erfolgen.
Stand: September 2020
Mit dem Förderprogramm Informations- und Kommunikationstechnik unterstützt das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie Unternehmen bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mit dem Ziel, die Umsetzung in neue Lösungen, Produkte und Anwendungen zu verbessern sowie die Innovationskraft und Wettbewerbsposition bayerischer Unternehmen nachhaltig zu stärken. Das Programm unterstützt Kooperationen mehrerer Unternehmen sowie von Unternehmen mit Hochschulen oder Forschungseinrichtungen, jeweils mit Sitz oder Niederlassung in Bayern.
Förderthemen sind...
Antragsberechtigt sind selbstständige Unternehmen und Freiberufler/innen, ebenso Universitäten, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz oder Niederlassung in Bayern.
Die Beihilfeintensität beträgt bis zu 50% im Fall der industriellen Forschung, bis zu 25% im Fall der experimentellen Entwicklung. Die Beihilfeintensität für Vorhaben im Bereich der experimentellen Entwicklung kann bei KMU um 10 Prozentpunkte erhöht werden. Für Hochschulen können höhere Fördersätze festgesetzt werden.
Projektskizzen können laufend eingereicht werden. Typische Projektlaufzeiten bewegen sich zwischen 1,5 und 3 Jahren.
Stand: September 2020
Mit dem Förderprogramm „Elektronische Systeme“ unterstützt das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie Unternehmen bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mit dem Ziel, die Umsetzung in neue Produkte zu verbessern und die Innovationskraft und Wettbewerbsposition bayerischer Unternehmen nachhaltig zu stärken. Die Projekte orientieren sich dabei an konkreten industriellen Anwendungen. Das Programm unterstützt Kooperationen mehrerer Unternehmen sowie von Unternehmen mit Hochschulen oder Forschungseinrichtungen, jeweils mit Sitz oder Niederlassung in Bayern.
Die Förderung umfasst folgende Themenbereiche
Erfasst sind u. a. auch Querschnittsthemen wie Sicherheit, Zuverlässigkeit, Robustheit, Verfahren zur Qualitätssicherung, Funktions- und Einsatztests elektronischer Systeme.
Antragsberechtigt sind selbstständige Unternehmen und Freiberufler/innen, ebenso Universitäten, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz oder Niederlassung in Bayern, unter bevorzugter Berücksichtigung von KMU.
Die Beihilfeintensität beträgt bis zu 50% im Fall der industriellen Forschung, bis zu 25% im Fall der experimentellen Entwicklung. Die Beihilfeintensität für Vorhaben im Bereich der experimentellen Entwicklung kann bei KMU um 10 Prozentpunkte erhöht werden. Für Hochschulen können höhere Fördersätze festgesetzt werden.
Projektskizzen können laufend eingereicht werden. Typische Projektlaufzeiten bewegen sich zwischen 1,5 und 3 Jahren.
Stand: September 2020
Die Förderinitiative Digitalbonus.Bayern stellt einen Baustein der Zukunftsstrategie BAYERN DIGITAL dar und zielt darauf ab, kleine und mittlere Unternehmen für die Herausforderungen der digitalen Welt zu rüsten. Die Förderung erfolgt für die Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen durch IKT-Hardware, IKT-Software sowie Migration und Portierung von IT-Systemen und IT-Anwendungen und Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit in Unternehmen.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte in Bayern.
Gefördert werden Ausgaben für Leistungen externer Anbieter - auch Hochschulen - die der Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Prozessen und Dienstleistungen einschließlich der zur Umsetzung der Maßnahme notwendigen Hard- und Software.
Die Höhe der Förderung hängt von der gewählten Variante ab.
Beim Digitalbonus Standard beträgt die Förderung bis zu 50% bei kleinen Unternehmen und bis zu 30% bei mittleren Unternehmen, höchstens 10.000 €.
Beim Digitalbonus Plus, der für Maßnahmen mit besonderem Innnovationsgehalt gewährt wird, beträgt die Förderung bis zu 50% bei kleinen Unternehmen und bis zu 30% bei mittleren Unternehmen, höchsten 50.000 €.
Der Digitalbonus Kredit kann als zinsverbilligtes Darlehen für zuwendungsfähige Ausgaben ab 25.000 € bis zu einer Höhe von 2.000.000 € gewährt werden.
Stand: September 2020
Mit dem Förderprogramm Innovationsgutscheine möchte das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie kleine Unternehmen/Handwerksbetriebe durch staatliche Zuwendungen an die Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen und anderen Unternehmen/Innovationspartnern heranführen und so ihre Innovationskraft für die Herausforderungen der Zukunft stärken.
Gefördert werden ausschließlich Leistungen externer Entwicklungs- und Forschungseinrichtungen. Dabei können folgende Tätigkeiten gefördert werden: Werkstoff- und Designstudien, Studien und Konzepte zur Fertigungstechnik, Konstruktionsleistungen, Service Engineering, Prototypenbau und Design, Produkttests zur Qualitätssicherung.
Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe, die eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern haben, sowie auch Existenzgründer, die in Bayern gründen werden.
Der Innovationsgutschein ist in drei Varianten verfügbar. Die Unterschiede ergeben sich aus der Höhe des Finanzbedarfs bzw. in der Risikobehaftetheit der Projekte.
Der Fördersatz beträgt grundsätzlich 40%, kann jedoch um 10 Prozentpunkte erhöht werden, wenn der (Haupt-)Sitz des Unternehmens in einer Region mit besonderem Handlungsbedarf gemäß der jeweils aktuellen Gebietskullisse liegt, weniger als zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt werden oder eine Hochschule bzw. eine vergleichbare außeruniversitäre Forschungseinrichtung beauftragt wird.
Stand: September 2020
Das bayerische Programm zur Förderung der Validierung von Forschungsergebnissen und Erfindungen verfolgt das Ziel, technologische Innovationen zu validieren, um deren Potenzial in die industrielle Forschung übertragen zu können.
Antragsberechtigt sind bayerische staatliche Hochschulen, wobei die Einreichung über die Technologietransferstellen/-beauftragten erfolgt.
Je Vorhaben sind max. 300.000 € vorgesehen. Die Projektdauer soll 18 Monate nicht überschreiten. Personal- und Sachausgaben, Reisekosten und in begründeten Ausnahmefällen Fremdleistungen werden mit bis zu 100% gefördert.
Förderaufrufe erfolgen wiederholt. Gegebenenfalls werden dabei thematische Schwerpunkte gesetzt. Aktuell können Projektskizzen vom 9. Januar 2023 bis 30. März 2023 eingereicht werden.
Stand: Februar 2023