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Informationen zu den aktuellen Regelungen zum Coronavirus

Wir haben für Sie die aktuell gültigen Regelungen bezüglich 2G, 2G-Plus, 3G und 3G-Plus zusammengefasst.

| Lesedauer: 2 Min.

Aktuelle Informationen zum Coronavirus

2G-Regel gilt

  • für Studierende und externe Besucherinnen und Besucher. Es dürfen sich nur Personen in geschlossenen Räumen der Universität aufhalten, die geimpft oder genesen sind und einen entsprechenden Nachweis bei sich haben. 
  • für die Bibliothek, für die Hochschulgastronomie, für kunst-, musik- und laborpraktische Veranstaltungen sowie für Veranstaltungen der sportpraktischen Lehre.

2G-Plus-Regel gilt

  • für Veranstaltungen des allgemeinen Hochschulsports (= Freizeitsport), d.h. Sie müssen am Drehkreuz im Sportzentrum zusätzlich zum Impf- oder Genesenen-Nachweis einen negativen Testnachweis vorzeigen. Personen mit Booster-Impfung sind von der zusätzlichen Testpflicht ausgenommen.

3G-Plus-Regel gilt

  • für die Teilnahme an Prüfungen, d.h. Prüflinge müssen vollständig geimpft oder genesen sein oder einen negativen PCR-Test vorweisen können. Soweit im Einzelfall die Kandidatinnen und Kandidaten keinen PCR-Testnachweis erlangen können, kann die Zulassung zur Prüfung ausnahmsweise auf der Basis eines tagesaktuellen negativen Antigen-Schnelltests erfolgen. Der Kandidat oder die Kandidatin muss jedoch verpflichtend zusätzlich zum Schnelltest durch einen entsprechenden Anmeldenachweis belegen können, dass er oder sie sich rechtzeitig um einen PCR-Test bemüht hat. 
  • Eine Ausnahmeregelung besteht für die Kandidatinnen und Kandidaten des Prüfungstermins Herbst 2021 im Staatsexamen Lehramt: Hier gibt es keine Zugangsbeschränkungen.

3G-Regel gilt

  • für Beschäftigte für Tätigkeiten in Präsenz. Wo immer es möglich ist, sollen Beschäftigte weiterhin vorrangig im Homeoffice arbeiten.

Maskenpflicht
In Gebäuden und geschlossenen Räumen ist das Tragen einer FFP2-Maske (Maskenpflicht) Pflicht. Zu Ihrem eigenen Schutz und zum Schutz aller anderen bitten wir Sie, Abstand zu halten und soziale Kontakte auf ein notwendiges Mindestmaß zu reduzieren. Ansammlungen im öffentlichen Raum sind nicht gestattet. Wir empfehlen dringend, die Maske auch dann zu tragen, wenn der Mindestabstand eingehalten wird.
Dozierende sind berechtigt, die Einhaltung der Maskenpflicht in ihrer Lehrveranstaltung durchzusetzen. Wenn Studierende das Tragen einer Maske verweigern, dürfen Dozierende das Hausrecht ausüben und die jeweilige Person aus der Veranstaltung verweisen.

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