Manchmal können Studierende teils sehr plötzlich in finanzielle Notlagen geraten. Auf dieser Seite möchten wir Sie über Unterstützungsangebote für Krisenzeiten in Form von Stipendien und Krediten informieren.
In Not geratene Studierende können seit dem 8. Mai 2020 ein in der Startphase zinsloses Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen. Der KfW-Studienkredit wird für alle Antragsteller ab Mai 2020 bis zum 31. März 2021 zinslos gestellt. Das zinslose Darlehen kann in einer Höhe von bis zu 650,00 Euro im Monat ausgezahlt und online beantragt werden. Auch internationale Studierende können die Überbrückungshilfe ab Juli 2020 bis März 2021 in Form des in der Startphase zinslosen Darlehens in Anspruch nehmen.
Für den Neuabschluss von KfW-Notkrediten können Studierende unter strenger Einhaltung des Hygienekonzeptes mit den Ansprechpartnern der Sozialberatung des Studentenwerks einen Vor-Ort-Termin vereinbaren.
Nähere Informationen finden Sie auf der Seite der KfW.
Das Studentenwerk hilft Ihnen hierbei auch gerne weiter.
Der Bildungskredit unterstützt Sie bei der Finanzierung Ihrer schulischen Ausbildung oder Ihres Studiums.
Der Kredit, den Sie online beim BVA beantragen können, ist zeitlich befristet und besonders zinsgünstig. Nach Prüfung des Antrages erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid. Im Falle eines positiven Bescheids übersendet Ihnen das BVA zusammen mit dem Bescheid ein Vertragsangebot der KfW, die den Abschluss des Kreditvertrages, die Auszahlung der Raten und auch die Rückforderung übernimmt.
Nähere Informationen zum Bildungskreditprogramm der Bundesregierung finden Sie auf der Homepage vom BVA.
Die Darlehenskasse der Bayerischen Studentenwerke e.V. will bedürftigen Studierenden an bayerischen Hochschulen durch die Gewährung von Studienabschlussdarlehen die Examensvorbereitung erleichtern und einen erfolgreichen Studienabschluss ermöglichen.
Die Abschlussdarlehen können bis zu vier Semester lang, bis zu einem monatlichen Höchstbetrag von 700,00 EUR, und bis zu einem Gesamtbetrag von 17.000,00 EUR vergeben werden, allerdings nur gegen Sicherheit (in der Regel durch Bürgschaft).
Ab dem Sommersemester 2020 kann für ein erstes Abschlussdarlehen bis 3.000,00 EUR die Sicherheit entfallen.
Nähere Informationen zum Abschlussdarlehen finden Sie auf der Homepage der Darlehenskasse der Bayerischen Studentenwerke e.V.
Internationale Studierende haben im Rahmen des Stipendienprogramms "Förderung der Internationalisierung" die Möglichkeit, eine einmalige Unterstützung zu beantragen, wenn
Das Notfallstipendium wird frühestens ab dem 3. Semester (Bachelor) bzw. 2. Semester (Master) gewährt!
Im Antragsformular finden Sie eine Auflistung der einzureichenden Unterlagen.
Bitte beachten Sie, dass wir nur vollständige Online-Bewerbungsunterlagen berücksichtigen.
Der Hildegardis-Verein fördert und unterstützt Frauen, die sich weiterbilden und -entwickeln wollen, sowohl finanziell als auch ideell. Im Rahmen der individuellen monetären Förderung werden zinslose Darlehen vergeben. Dabei werden vor Allem Frauen, die sich in besonderen Situationen befinden (Stundentinnnen mit Kind, Studentinnen aus dem Ausland oder Studentinnen kurz vor dem Abschluss), berücksichtigt. Natürlich können sich aber auch Studentinnen, die in keine dieser speziellen Kategorien fallen, um ein Darlehen bewerben.
Der Angriffskrieg auf die Ukraine und seine verheerenden Folgen haben tausende von Menschen in die Flucht getrieben. Vor allem Frauen, junge Menschen und Kinder kommen bei uns in Deutschland an. Für alle Frauen, die ihr Studium in Deutschland fortsetzen oder eine andere Qualifizierungsmaßnahme beginnen möchten, bietet der Hildegardis-Verein ab sofort unbürokratische Hilfe an. Er vergibt Sofort-Hilfe-Darlehen in Höhe von bis zu 50.000 Euro für Frauen aus der Ukraine.
Die Bewerbungsunterlagen für die Ukraine-Soforthilfe müssen den ausgefüllten Bewerbungsbogen, einen Lebenslauf, Kopien von Zeugnissen und Immatrikulationsbescheinigung, sowie ein Bewerbungsschreiben, das über den finanziellen Bedarf Auskunft gibt, enthalten. Außerdem ist eine Beistands-Erklärung einer Person aus dem persönlichen Umfeld, die die Bewerbung unterstützt, einzureichen.
Weitere Hinweise zum Verfahren finden Sie auf der Homepage des Hildegardis-Vereins. Alle weiteren Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine erhalten Sie auf unseren Ukraine-Seite.