Logo der Universität Passau

Förderung der Internationalisierung

Mit dem Stipendium zur "Förderung der Internationalisierung" werden Auslandsaufenthalte deutscher und internationaler Vollstudierender der Universität Passau zu Studienzwecken unterstüzt.

Bewerbungsfristen

  • 1. April
  • 1. Oktober

Wichtig: Bitte stellen Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn Ihres Auslandaufenthaltes!
In der Regel findet die Bearbeitung des Antrages nach Ende der Bewerbungsfrist statt.

Der Universität Passau stehen Mittel des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst zur Förderung der Internationalisiserung zur Verfügung.
Aus diesen Mitteln können Ihnen Reisekostenzuschüsse bewilligt werden.
Einen Reisekostenzuschuss können sowohl deutsche Studierende als auch internationale Studierende für Ihren Auslandsaufenthalt beantragen.
Gefördert werden nur die tatsächlich anfallenden Reisekosten (Hin- und Rückflug, Transfer):

  • bis zu 500 Euro innerhalb Europas
  • bis zu 1.000 Euro außerhalb Europas

Die wirtschaftlichen Verhältnisse des/der Antragstellenden und deren Unterhaltspflichtigen werden in angemessenem Umfang berücksichtigt. Anrechnungsfrei bleiben folgende jährliche Bruttoeinkommen:

  • für Antragstellende 15.000 Euro
  • zusätzlich für jedes weitere unterhaltsberechtigte Kind 8.000 Euro

Doktorandinnen und Doktoranden

Doktorandinnen und Doktoranden (national, international) können über das Programm nicht gefördert werden.

Praktikanteninnen und Praktikanten

Bewerbungen für Ihr Auslandspraktikum richten Sie bitte ausschließlich an Zukunft: Karriere und Kompetenzen (beachten Sie hierzu die jeweils geltenden Bewerbungsfristen).

  • Online-Bewerbungsformular - bitte beachten Sie, dass wir nur vollständige Online-Bewerbungsunterlagen berücksichtigen.
  • tabellarischer Lebenslauf
  • aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
  • inhaltliche und zeitliche Darstellung des Vorhabens mit Kostenaufstellung: eine kurze Beschreibung, maximal eine DIN-A4-Seite lang, idealerweise mit Flugrechnung und ggf. E-Tickets.
  • akademisches Gutachten eines Hochschulprofessors bzw. einer -professorin der Universität Passau: Hierbei soll auf das Vorhaben, den Leistungsstand und die Förderwürdigkeit des Studierenden oder der Studierenden eingegangen werden. Das Gutachten muss im Online-Bewerbungsformular hochgeladen oder alternativ von dem Hochschulprofessor oder der -professorin direkt an das Akademische Auslandsamt gesendet werden.
  • aktueller Auszug aus Campus-Portal: Notenübersicht, Zwischenprüfungszeugnis, BA-Abschlusszeugnis, Fremdsprachennachweis
  • Einladung bzw. Zusage der ausländischen Zieleinrichtung (Schreiben, E-Mail, etc.)
  • Nachweis der Bedürftigkeit (z. B. BAföG-Bescheid, etc.)
  • Formular Einnahmen/Ausgaben

Nach dem Auslandsaufenthalt sind einzureichen:

  • Flugrechnung, aus der Ihre Reisedaten, Ihr Name und die Kaufsumme hervorgehen
  • Tickets im Original, auch als PDF möglich

Falls diese Unterlagen nicht mehr vorhanden sind, muss eine Erklärung des Studierenden geschrieben werden, in der bestätigt wird, dass die Tickets nicht bei einer anderen Institution zur Förderung des Vorhabens eingereicht worden sind. Diese Erklärung muss eigenhändig vom Studierenden unterschrieben werden!

Bei Auslandssemestern muss die Immatrikulationsbescheinigung der auswärtigen Universität eingereicht werden.

Für Sprachkurse im Ausland sowie für von ausländischen Hochschulen erhobene Studiengebühren dürfen keine Zuschüsse bewilligt werden.

Die Stipendienmittel werden vorrangig für fortgeschrittene Studierende (frühstens ab dem 3. Semester bei Vorlage entsprechender Leistungsnachweise) und für jüngere Hochschulabsolventinnen und -absolventen eingesetzt. 
Um diese Unterstützung zu erhalten, müssen Studierende ein akademisches Gutachten eines Hochschulprofessors oder einer -professorin der Universität Passau vorlegen, in dem das Vorhaben, der Leistungsstand und die Förderwürdigkeit der/des Studierenden detailliert beschrieben werden soll.

02.08.2024

Kontakt

@Petra Schilling
Raum VW 112
Innstr. 41
94032 Passau

Tel.: +49 (0) 851/509-1105

Fragen zum Auslandsstudium oder -praktikum?

Für ein Auslandsstudium im Rahmen der Prüfungsordnung wenden Sie sich bitte an das Akademische Auslandsamt.

Für ein Auslandspraktikum steht Ihnen das Referat Zukunft: Karriere und Kompetenzen mit Rat und Tat zur Verfügung.

Ich bin damit einverstanden, dass beim Abspielen des Videos eine Verbindung zum Server von Vimeo hergestellt wird und dabei personenbezogenen Daten (z.B. Ihre IP-Adresse) übermittelt werden.
Ich bin damit einverstanden, dass beim Abspielen des Videos eine Verbindung zum Server von YouTube hergestellt wird und dabei personenbezogenen Daten (z.B. Ihre IP-Adresse) übermittelt werden.
Video anzeigen