Mit dem Stipendium zur "Förderung der Internationalisierung" werden Auslandsaufenthalte deutscher und internationaler Vollstudierender der Universität Passau zu Studienzwecken unterstüzt.
Wichtig: Bitte stellen Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn Ihres Auslandaufenthaltes!
In der Regel findet die Bearbeitung des Antrages nach Ende der Bewerbungsfrist statt.
Der Universität Passau stehen Mittel des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst zur Förderung der Internationalisiserung zur Verfügung.
Aus diesen Mitteln können Ihnen Reisekostenzuschüsse bewilligt werden.
Einen Reisekostenzuschuss können sowohl deutsche Studierende als auch internationale Studierende für Ihren Auslandsaufenthalt beantragen.
Gefördert werden nur die tatsächlich anfallenden Reisekosten (Hin- und Rückflug, Transfer):
Die wirtschaftlichen Verhältnisse des/der Antragstellenden und deren Unterhaltspflichtigen werden in angemessenem Umfang berücksichtigt. Anrechnungsfrei bleiben folgende jährliche Bruttoeinkommen:
Doktorandinnen und Doktoranden (national, international) können über das Programm nicht gefördert werden.
Bewerbungen für Ihr Auslandspraktikum richten Sie bitte ausschließlich an Zukunft: Karriere und Kompetenzen (beachten Sie hierzu die jeweils geltenden Bewerbungsfristen).
Nach dem Auslandsaufenthalt sind einzureichen:
Falls diese Unterlagen nicht mehr vorhanden sind, muss eine Erklärung des Studierenden geschrieben werden, in der bestätigt wird, dass die Tickets nicht bei einer anderen Institution zur Förderung des Vorhabens eingereicht worden sind. Diese Erklärung muss eigenhändig vom Studierenden unterschrieben werden!
Bei Auslandssemestern muss die Immatrikulationsbescheinigung der auswärtigen Universität eingereicht werden.
Für Sprachkurse im Ausland sowie für von ausländischen Hochschulen erhobene Studiengebühren dürfen keine Zuschüsse bewilligt werden.
Die Stipendienmittel werden vorrangig für fortgeschrittene Studierende (frühstens ab dem 3. Semester bei Vorlage entsprechender Leistungsnachweise) und für jüngere Hochschulabsolventinnen und -absolventen eingesetzt.
Um diese Unterstützung zu erhalten, müssen Studierende ein akademisches Gutachten eines Hochschulprofessors oder einer -professorin der Universität Passau vorlegen, in dem das Vorhaben, der Leistungsstand und die Förderwürdigkeit der/des Studierenden detailliert beschrieben werden soll.
02.08.2024
@Petra Schilling
Raum VW 112
Innstr. 41
94032 Passau
Tel.: +49 (0) 851/509-1105
Für ein Auslandsstudium im Rahmen der Prüfungsordnung wenden Sie sich bitte an das Akademische Auslandsamt.
Für ein Auslandspraktikum steht Ihnen das Referat Zukunft: Karriere und Kompetenzen mit Rat und Tat zur Verfügung.