Abschluss: | Master of Laws LL.M. |
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Dauer: | 2 Semester |
Beginn: | Sommersemester und Wintersemester |
Der einjährige, deutschlandweit einmalige Masterstudiengang richtet sich an alle, die ein juristisches Studium (Staatsexamen oder Bachelor) erfolgreich absolviert haben und in kurzer Zeit auf dem Arbeitsmarkt hoch gefragte Zusatzkompetenzen im Bereich der Digitalisierung erwerben wollen – ohne Vorkenntnisse in Mathematik, Programmierung, etc. mitzubringen. Hierzu vermittelt der Studiengang spezifische, auf der traditionellen juristischen Ausbildung aufbauende Fähigkeiten bei der Beratung von Fällen mit Digitalisierungsbezug sowie die technischen Grundlagen von Softwareentwicklung, IT-Sicherheit, Datenbanken und Benutzeroberflächengestaltung.
Im Rahmen des Studiums lernen Sie nicht nur die einschlägige technische Terminologie, sondern erfahren unmittelbar aus der Praxis, wie sich diese in juristischen Arbeitsabläufen oder Anwendungsfällen – vom IT-Outsourcing bis zum Softwarelizenzvertrag – niederschlagen. Dabei wird an die Kenntnisse und Kompetenzen aus dem juristischen Studium angeknüpft; mathematische oder technische Vorkenntnisse werden nicht vorausgesetzt. Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums sind Sie in der Lage, grundlegende technische Sachverhalte selbstständig zu beurteilen, mit Fachleuten zu kommunizieren und eigenständig Automatisierungsprozesse in juristischen Tätigkeitsfeldern einzuleiten und zu begleiten.
Der Studiengang öffnet Ihnen das Tor zu einer Tätigkeit als „Legal Engineer“, aber auch eine auf dem Arbeitsmarkt hoch gefragte Zusatzqualifikation für Anwältinnen und Anwälte, Richterinnen und Richter sowie bei Berufsfeldern in Unternehmen und Verwaltung.
Detaillierte Informationen zu den Studieninhalten finden Sie im Modulkatalog und FAQ-Dokument.
Im Studienjahrgang 2024/2025 können alle Veranstaltungen des Studiengangs als Live-Stream per Zoom (je nach Lehrenden nur Folien mit Ton oder auch mit Video) verfolgt werden; einige Veranstaltungen werden zusätzlich aufgezeichnet und können so zu beliebigen Zeiten verfolgt werden. Die prüfungsrelevanten Gastvorträge von Referentinnen und Referenten aus der Praxis werden ausschließlich live online angeboten; sie finden regelmäßig in den Abendstunden statt, um auch Berufstätigen die Möglichkeit zur Teilnahme zu ermöglichen. Es gibt keine Anwesenheitspflicht, so dass Sie die erforderlichen Kompetenzen auch außerhalb der Veranstaltungen, etwa mit Folien, Lehrbüchern und anderen Lernhilfen erwerben können.
Informationen zu den Prüfungen finden Sie in unserer Infoschrift auf Seite 2.
Ein juristischer Masterabschluss (LL.M.) ist eine auf dem Arbeitsmarkt, aber auch im Kontakt zu Mandantinnen und Mandanten hoch angesehene Qualifikation, welche über die normalen Staatsprüfungen hinausgeht. Kompetenzen im Bereich der Digitalisierung sind heute auf dem Arbeitsmarkt unverzichtbar – die Einschaltung von Sachverständigen selbst bei grundlegenden Fragen verzögert nicht nur gerichtliche Verfahren, sondern verursacht auch unnötige Kosten.
Gleichzeitig werden viele Schritte traditioneller juristischer Tätigkeit automatisiert – was Fragen im Hinblick auf IT-Sicherheit und Datenschutz, aber auch auf die Gestaltung der Benutzeroberfläche (um Fehleingaben oder Missverständnisse bei den Resultaten zu vermeiden) verlangt. Dementsprechend werden zunehmend „Legal Engineers“ in Kanzleien, aber auch im Staatsdienst gesucht. Auch für die damit verbundenen neuen Tätigkeitsfelder sind Sie mit einem Master in Rechtsinformatik perfekt gerüstet. Nach Abschluss des Studiengangs können Sie nicht nur als „Dolmetscher*in“ zwischen Jurist*innen und IT-Fachleuten agieren, sondern auch selbstständig Projekte initiieren und umsetzen.
Der Studiengang gliedert sich in Module aus drei grundlegenden Kompetenzfeldern:
Die beiden Module „Grundlagen der Informatik für Juristinnen und Juristen“ und „Wirtschaftsinformatik für Juristinnen und Juristen“ vermitteln unverzichtbare terminologische Grundlagen, Methoden und ein Basisverständnis für vernetzte IT-Systeme, insbesondere das Internet.
Ein zentraler Schwerpunkt ist die Qualitätssicherung bei Softwareprojekten. Im Vordergrund stehen dabei technische Fragen – etwa Fehlerfreiheit und Performance („Softwareentwicklung für Juristinnen und Juristen“), Reduktion von Schulungsaufwand und Vermeidung von Eingabefehlern („Benutzeroberflächen Juristinnen und Juristen“) und Schutz vor Eingriffen Dritter („IT-Sicherheit für Juristinnen und Juristen“). Eine Anknüpfung an das grundständige Studium bietet das Modul „IT-Vertrags- und Softwarerecht“, das aus Sicht der Rechtspraxis die Umsetzung von Cloud-Computing, ASP-Verträgen und IT-Outsourcing beleuchtet.
Schließlich steht der Umgang mit digital gespeicherten Informationen (Daten) im Vordergrund. Die Module „Information Retrieval und Natural Language Processing“ (Auswertung unstrukturierter Datenquellen) und „Datenbanken Juristinnen und Juristen“ (Speicherung, Organisation und Abfrage von Daten) behandeln insoweit die technischen Verarbeitungsschritte. Die Rückkoppelung an das grundständige Studium erfolgt im Modul „Daten- und Datenschutzrecht“, das insbesondere die neuen EU-Regelungen im Datenrecht (Open Data Richtlinie, Data Governance Act, Data Act, AI Act) aus Sicht der Rechtspraxis vertieft.
Eine Anrechnung von Berufserfahrungen, Leistungen aus Zusatzausbildungen bzw. aus einem Doppelstudium ist grundsätzlich möglich.
Nicht möglich ist die Anrechnung von Veranstaltungen aus dem Bachelorstudiengang Legal Tech sowie dem Staatsexamensstudiengang Rechtswissenschaft (inkl. Schwerpunktbereich), da diese ein anderes Kompetenzniveau vermitteln und gerade die Grundlage für ihr Masterstudium darstellt. Details zur Anrechnung können Sie den FAQ im Anhang zum Modulkatalog entnehmen.
Bei Fragen zu Qualifikation und Bewerbung wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat.