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Prüfungsablauf Studierende

Holzklötze mit Fragezeigen und Holzklotz mit Licht der durch eine Hand hochgehoben wird Holzklötze mit Fragezeigen und Holzklotz mit Licht der durch eine Hand hochgehoben wird

Was muss ich tun? Wo muss ich hin?

  • Die fristgerechte Anmeldung von Prüfungen erfolgt über das Campusportal. Prüfungstermine und Fristen werden auf den Seiten der jeweiligen Studiengänge sowie auch auf der Seite des Prüfungssekretariats unter Semesterbezogene Informationen rechtzeitig bekannt gegeben
  • Schritt-für-Schritt-Anleitungen für die Prüfungsan- sowie Abmeldung im Campusportal, finden sich bei Bedarf, auf den Seiten des EXA-Managements
  • Prüfen Sie vorab genau in den Studienbereichen der belegten Veranstaltung, für welche Prüfungsnummer bzw. für welche Module die Veranstaltung anrechenbar ist
  • Fragen Sie ggf. bei der lehrenden Person der Veranstaltung nach, unter welchem Prüfer bzw. welcher Prüferin Sie sich anmelden müssen
  • Offene Prüfungsanmeldungen alter Semester gelten nicht für Prüfungen des aktuellen Semesters! Eventuell noch offene Anmeldungen aufgrund von Nichtantritten aus vorherigen Semestern lassen Sie bitte von den Lehrstuhlsekretariaten schließen und melden Sie sich dann ggf. anschließend wieder neu an
  • Kontrollieren Sie bitte nach Abschluss des Anmeldevorgangs die angemeldeten Prüfungen
  • Unbedingt Prüfungstermin und Sitzplatz für zentrale Prüfungen vorab einsehen. Den Prüfungsplan sowie Sitzpläne für zentrale Prüfungen finden Sie rechtzeitig unter Semesterbezogene Informationen
  • Bei Krankheit sollten Sie spätestens am Tag der Prüfung ein ärztliches Attest einholen woraus ihre "Prüfungsunfähigkeit" (keine Diagnose) hervor geht. Reichen Sie das Attest gemeinsam mit dem dazugehörigen Antrag auf krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit umgehend im Prüfungssekretariat ein.

Dezentral organisierte Prüfung:
bitte orientieren Sie sich an den Prüfungsbedingungen der einzelnen Lehrstühle

Zentral organisierte Prüfung:
informieren Sie sich vorab über den Prüfungsort, die Prüfungszeit sowie die Sitzplatznummer unter Semesterbezogene Informationen auf der Seite des Prüfungssekretariats. Mehr Informationen zur Anreise und Lagepläne finden Sie zentral auf der Kontaktseite der Universität Passau.

  • Bei zentralen Prüfungen suchen Sie nach Einlass in den Prüfungsraum Ihren vorher unter Semesterbezogene Informationen bekanntgegebenen Sitzplatz auf
  • Auf den Arbeitsplätzen dürfen sich nur Schreibutensilien (ohne Federmäppchen), Legitimationsnachweise (am äußeren Rand des Arbeitsplatzes bereitlegen), zulässige Hilfsmittel, Papiertaschentücher und Verpflegung befinden
  • Legen Sie persönliche Gegenstände in einer verschlossenen, nicht durchsichtigen Tasche neben dem Schreibtisch ab. Ein Zugriff darauf ist nicht erlaubt bzw. mit einer Aufsicht abzustimmen. Ein unerlaubter Zugriff wird als Unterschleif gewertet. Dies gilt auch für Handys, die eingeschaltet sind und sich in der verschlossenen Tasche befinden.
  • Durchsichtige Taschen sind an der Seite des Prüfungsraums abzulegen
  • Während der Prüfung darf nur jeweils eine Person den Waschraum aufsuchen
  • Bei plötzlich aufkommenden Krankheitssymptomen melden Sie sich umgehend bei einer Aufsichtsperson. Wenn zu Beginn der Prüfung noch nicht erkenntlich war, dass eine Krankheit auftritt, wird die Prüfungsunfähigkeit anerkannt. Bei Krankheit sollten Sie spätestens am Tag der Prüfung ein ärztliches Attest einholen woraus ihre "Prüfungsunfähigkeit" (keine Diagnose) hervor geht. Reichen Sie das Attest gemeinsam mit dem dazugehörigen Antrag auf krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit umgehend im Prüfungssekretariat ein.

  • Ihre Noten entnehmen Sie nach der Korrektur durch den Prüfer bzw. die Prüferin aus dem Campusportal
  • Zur Einsichtnahme von Prüfungen melden Sie sich über Stud.IP an. Der Anmeldezeitraum wird rechtzeitig durch das Prüfungssekretariat unter Semesterbezogene Informationen bekanntgegeben. Bitte beachten Sie, dass nur Klausuren der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät über das Prüfungssekretariat eingesehen werden können. Alle anderen Klausuren werden an den entsprechenden Lehrstühlen eingesehen
  • Bei Nichtbestehen einer Prüfung muss diese innerhalb eines Jahres wiederholt werden, sofern diese Prüfung nicht durch eine andere Prüfung ersetzt werden kann. Ob eine Nachholklausur gestellt wird, entscheidet die prüfende Person.
  • Bei dreimaligem Nichtbestehen derselben Pflichtprüfung gilt die jeweilige Studienprüfungsordnung des Studiengangs (z.B. Exmatrikulation). Bei Fragen zu diesem Fall, wenden Sie sich rechtzeitig an die jeweilige Sachbearbeitung des Studiengangs im Prüfungssekretariat

Für weitere Informationen...

...beachten Sie die FAQs ("Frequently Asked Questions") zum Prüfungsablauf für Studierende für Modulprüfungen bzw. für das Lehramt. Dort werden viele häufig auftauchende Fragen, die in Relation zum Prüfungsablauf stehen, für Sie beantwortet.

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