Die fristgerechte Anmeldung zu Prüfungen erfolgt über das Campusportal. Prüfungstermine und -fristen werden rechtzeitig auf den Seiten der jeweiligen Studiengänge sowie auf der Seite des Prüfungssekretariats unter Semesterbezogene Informationen bekannt gegeben.
Schritt-für-Schritt-Anleitungen zur Prüfungsanmeldung und -abmeldung im Campusportal finden Sie bei Bedarf auf den Seiten des EXA-Managements.
Prüfen Sie vorab genau in den Fachbereichen der belegten Lehrveranstaltung, für welche Prüfungsnummer bzw. für welche Module die Lehrveranstaltung anrechenbar ist. Fragen Sie ggf. bei der Dozentin oder dem Dozenten der Veranstaltung nach, bei welcher Prüferin oder welchem Prüfer Sie sich anmelden müssen.
Offene Prüfungsanmeldungen aus früheren Semestern gelten nicht für Prüfungen des aktuellen Semesters! Eventuelle offene Anmeldungen aufgrund von Nichtantritt aus früheren Semestern lassen Sie bitte von den Lehrstuhlsekretariaten schließen und melden Sie sich dann ggf. neu an.
Bitte überprüfen Sie nach Abschluss des Anmeldevorgangs die angemeldeten Prüfungen.
Prüfen Sie unbedingt die Prüfungstermine und -orte für die zentralen Prüfungen. Den Prüfungsplan für zentrale Prüfungen finden Sie rechtzeitig unter Semesterbezogene Informationen.
Der Sitzplan wird küntig über Stud.IP "99997 Sitzpläne der zentral organisierten Prüfungen" veröffentlicht. Informationen hierzu finden Sie ebenfalls unter Semesterbezogene Informationen.
Lassen Sie sich im Krankheitsfall spätestens am Prüfungstag ein ärztliches Attest über Ihre "Prüfungsunfähigkeit" (keine Diagnose) ausstellen. Reichen Sie das Attest zusammen mit dem Antrag auf krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit umgehend im Prüfungssekretariat ein
Dezentral organisierte Prüfung:
bitte orientieren Sie sich an den Prüfungsbedingungen der einzelnen Lehrstühle
Zentral organisierte Prüfung:
bitte informieren Sie sich vorab über den Prüfungsort und die Prüfungszeit unter Semesterbezogene Informationen auf der Seite des Prüfungssekretariats. Der Sitzplan wird künftig über Stud.IP "99997 Sitzpläne der zentral organisierten Prüfungen" veröffentlicht.
Mehr Informationen zur Anreise und Lagepläne finden Sie zentral auf der Kontaktseite der Universität Passau.
Bei zentralen Prüfungen begeben Sie sich nach dem Einlass in den Prüfungsraum zu Ihrem vorher unter Stud.IP "99997 Sitzpläne der zentral organisierten Prüfungen" bekannt gegebenen Platz.
Am Arbeitsplatz dürfen sich nur Schreibutensilien (ohne Federmäppchen), Legitimationsausweis (am äußeren Rand des Arbeitsplatzes bereitlegen), zugelassene Hilfsmittel, Papiertaschentücher und Verpflegung befinden.
Persönliche Gegenstände sind in einer verschlossenen, undurchsichtigen Tasche neben dem Schreibtisch aufzubewahren. Der Zugriff darauf ist nicht gestattet oder muss mit der Aufsicht abgesprochen werden. Ein unerlaubter Zugriff wird als Unterschleif gewertet. Dies gilt auch für eingeschaltete Handys, die sich in der verschlossenen Tasche befinden.
Durchsichtige Taschen sind an der Seite des Prüfungsraumes zu deponieren.
Während der Prüfung darf immer nur eine Person den Waschraum aufsuchen.
Bei plötzlich auftretenden Krankheitssymptomen ist sofort eine Aufsichtsperson zu verständigen. War die Erkrankung zu Beginn der Prüfung noch nicht erkennbar, wird die Prüfungsunfähigkeit anerkannt. Im Krankheitsfall ist spätestens am Prüfungstag ein ärztliches Attest vorzulegen, aus dem die "Prüfungsunfähigkeit" (keine Diagnose) hervorgeht. Reichen Sie das Attest zusammen mit dem Antrag auf krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit unverzüglich im Prüfungssekretariat ein
Ihre Noten können Sie nach der Korrektur durch den Prüfer oder die Prüferin im Campusportal einsehen.
Zur Einsichtnahme der zentral organisierten Prüfungen melden Sie sich über Stud.IP an. Der Anmeldezeitraum wird rechtzeitig vom Prüfungssekretariat unter Semesterbezogene Informationen bekannt gegeben.
Bitte beachten Sie, dass nur Prüfungen der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät über das Prüfungssekretariat eingesehen werden können. Alle anderen Klausuren können bei den entsprechenden Lehrstühlen eingesehen werden.
Bei Nichtbestehen einer Klausur muss diese innerhalb eines Jahres wiederholt werden, sofern sie nicht durch eine andere Klausur ersetzt werden kann. Über die Wiederholung entscheidet der Prüfer bzw. die Prüferin.
Bei dreimaligem Nichtbestehen derselben Pflichtprüfung gelten die Bestimmungen der jeweiligen Studienprüfungsordnung (z.B. Exmatrikulation). Bei Fragen zu diesem Fall wenden Sie sich bitte rechtzeitig an die jeweilige Sachbearbeitung des Studiengangs im Prüfungssekretariat.
...beachten Sie die FAQs ("Frequently Asked Questions") zum Prüfungsablauf für Studierende für Modulprüfungen bzw. für das Lehramt. Dort werden viele häufig auftauchende Fragen, die in Relation zum Prüfungsablauf stehen, für Sie beantwortet.