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Prüfungsablauf für Prüferinnen/Prüfer

Die schriftlichen Präsenzprüfungen wurden aufgeteilt in dezentrale (organisiert von den Prüferinnen und Prüfern) und zentrale Prüfungen (organisiert vom Zentralen Prüfungssekretariat).

Studierende informieren sich zu dezentralen Prüfungen bitte in Stud.IP oder auf den Webseiten der Prüferinnen und Prüfer.

Die Organisation zentraler Prüfungen übernimmt das Prüfungssekretariat. Studierende können sich unter Semesterbezogenen Informationen über die Prüfungstermine der zentral organisierten Prüfungen informieren. 

Die Sitzpläne der zentral organisierten Prüfungen werden ab dem Wintersemester 2024/2025 über Stud.IP "99997 Sitzpläne der zentral organisierten Prüfungen" veröffentlicht.

Hier finden Sie eine Checkliste mit den wichtigsten Punkten und Schritt-für-Schritt Anleitungen für einen reibungslosen Ablauf Ihrer Präsenzprüfung. 

Zentrale Prüfungen

Das Prüfungssekretariat unterscheidet zwei Arten der Prüfungsorganisation.

Bei der zentralen Prüfungsorganisation kümmern wir uns vollumfänglich um die Organisation Ihrer Prüfung.  Neben der Termin- und Raumkoordination übernehmen wir u.a. den Klausurendruck und sorgen für die Aufsichteneinteilung etc..

Neben dieser vollumfänglichen Prüfungsorganisation übernehmen wir für alle übrigen Prüfungen der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät die Termin– und Raumkoordination im Rahmen des festen Klausurenplans. Für diese Prüfungen haben wir sowohl die Prüfungstermine als auch die Raumplanungen bereits festgelegt. Die Räume werden am jeweiligen Prüfungstag von den Offizianten auf- und zugesperrt. Die Verantwortung der weiteren Prüfungsorganisation (wie etwa Aufsichteneinteilung, Klausurendruck, Notenverbuchung, Einsichtnahme etc.) obliegt den Prüfenden.

Dezentrale Prüfungen

Bei dezentral organisierten Prüfungen kümmern Sie sich, als Prüfer und Prüferinnen, um die Organisation Ihrer Klausur. 

Bitte geben Sie den Prüfungstermin frühzeitig bekannt und  buchen einen geeigneten Prüfungsraum (Raumantrag buchen).

Als Hilfestellung haben wir die wichtigsten organisatorischen Punkte in der Checkliste für Sie zusammengefasst.

Bei zentralen Prüfungen werden vom Prüfungssekretariat deutlich sichtbare Platznummern an den Tischen angebracht, um den Studierenden eine schnellere Orientierung zu ermöglichen. Die Platznummern entnehmen die Studierenden den über Stud.IP veröffentlichten Sitzplänen.

Bei dezentralen Prüfungen müssen Sie selbst gut sichtbare Platznummern an den Tischen anbringen, es sei denn, der Raum wird auch für zentrale Prüfungen genutzt und die Platznummern sind bereits befestigt.

An den Arbeitsplätzen dürfen sich nur Schreibutensilien (ohne Federmäppchen), Ausweise (am äußeren Rand des Arbeitsplatzes bereitlegen), zugelassene Hilfsmittel, Papiertaschentücher und Verpflegung befinden.

Die persönlichen Gegenstände müssen in einer verschlossenen, undurchsichtigen Tasche neben dem Schreibtisch aufbewahrt werden. Ein Zugriff darauf ist nicht gestattet oder muss mit der Aufsicht abgesprochen werden. Ein unerlaubter Zugriff wird als Unterschleif gewertet. Dies gilt auch für eingeschaltete Handys, die sich in der verschlossenen Tasche befinden. Durchsichtige Taschen sind an der Seite des Prüfungsraumes zu deponieren.

Während der Prüfung darf nur eine Person den Waschraum aufsuchen.

Bei zentral organisierten Prüfungen übernehmen wir die Notenverbuchung, Einsichtnahme und Archivierung.

Bei dezentral organisierten Prüfungen sind Sie, als Prüfer und Prüferin, für die Notenverbuchung in EXA zuständig (Anleitung: Hilfe zum Prüfungsmanagement).  Für die Einsichtnahme und Archivierung dezentraler Prüfungen ist der Lehrstuhl selbst verantwortlich.

 

In unserem Leitfaden finden Sie alle wichtigen Informationen zum Thema Plagit/Täuschung

Prüfungsberechtigung

An dieser Stelle finden Sie Informationen und Antragsformulare zur Prüfberechtigung nach Bayerischem Hochschulgesetz an den jeweiligen Fakultäten.

Dieser Prozess wird aktuell für die Sozial- und Bildungswissenschaftliche sowie auch für die Geistes- und Kulturwissenschaftliche Fakultät überarbeitet.

Informationen zur Prüfungsberechtigung

Die Prüfungsausschüsse bestellen zu Beginn jedes Semesters die Prüfer und Prüferinnen.

Informationen zur Prüfungsberechtigung

Bekanntgabe der bestellten Prüferinnen und Prüfer erfolgt auf folgender Fakultätsseite für die jeweiligen Bachelor- und für Masterstudiengänge.

Der Prüfungsausschuss bestellt die Prüfer und Prüferinnen und die Beisitzer und Beisitzerinnen. Er kann die Bestellung dem oder der Vorsitzenden übertragen.

Informationen zur Prüfungsberechtigung

Bekanntgabe der bestellten Prüferinnen und Prüfer erfolgt auf folgender Fakultätsseite.

Hinweis Jura

Die Prüferinnen und Prüfer für die Juristische Zwischenprüfung werden von Dekan oder Dekanin bestellt. Die Prüferinnen und Prüfer der Juristischen Universitätsprüfung werden vom Prüfungsausschuss für die Juristische Universitätsprüfung bestellt.

Informationen zur Prüfungsberechtigung

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