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Krankenversicherung: Informationen für internationale Studierende

In Deutschland müssen alle hier wohnenden Studierenden eine Krankenversicherung haben. Das gilt auch für Austauschstudierende.

Auf dieser Seite finden Sie Informationen für internationale Studierende, die sich für ein Grundstudium oder einen Masterstudiengang einschreiben wollen.

  • Hinweis für Internationale Promovierende, Postdocs und Habilitierende: Bitte wenden Sie sich für die Beratung an das Welcome Centre.

Versicherungsnachweis

Wenn Sie einen Immatrikulationsantrag stellen, dann wird ein Nachweis Ihrer Krankenversicherung gefordert. Denselben Nachweis werden Sie auch für die Ausländerbehörde in der Stadt Passau benötigen, um einen Aufenthaltstitel zu erlangen.

Sie haben zwei Möglichkeiten, Ihrer Versicherungspflicht nachzukommen:

  1. Bestehende Versicherung anerkennen lassen: Wenn Sie (z. B. in Ihrem Heimatland) bereits krankenversichert sind, und wenn diese Versicherung Sie auch während Ihres Studiums in Deutschland schützt, dann können Sie unter Umständen einen Krankenversicherungsnachweis erhalten.
  2. Eine neue Krankenversicherung abschließen: Sie können einer gesetzlichen Krankenkasse beitreten, oder auch eine private Krankenversicherung bei einem deutschen Anbieter abschließen, sofern die private Versicherung bestimmte Kriterien erfüllt.

Bitte beachten Sie, dass Ihre Entscheidung zu Beginn Ihres Studiums für die gesamte Studiendauer gilt. Nach einer kurzen Frist wird es bis zum Studienabschluss unmöglich, die Art Ihrer Krankenversicherung zu wechseln.

So bekommen Sie den Versicherungsnachweis

Sie müssen eine gesetzliche Krankenkasse kontaktieren, um einen Krankenversicherungsnachweis zu beantragen. Nur gesetzliche Krankenkassen können diese Bescheide ausstellen. Wir empfehlen, dass Sie eine Krankenkasse, die ein Büro in Passau hat, kontaktieren.

Die Krankenkasse wird Ihren Versicherungsstatus dann elektronisch an die Universität melden. Bitte kontaktieren Sie die Krankenkasse Ihrer Wahl, um sich beraten zu lassen, und um herauszufinden, welche Dokumente Sie vorlegen müssen, um den Nachweis zu erhalten.

Versicherungsnachweis und Immatrikulationsfrist

Wenn Sie vor Ende der Immatrikulationsfrist noch keinen Nachweis vorbringen können, dann müssen Sie trotzdem einen fristgerechten Immatrikulationsantrag stellen.

Hierfür können Sie bereits vor Ihrer Anreise deutsche gesetzliche Krankenkassen per E-Mail kontaktieren (siehe unten). Sollten Sie trotzdem zum Ende der Immatrikulationsfrist keinen Nachweis zur Hand haben, dann können Sie ihn später nachreichen - Ihre Immatrikulation wird erst danach abgeschlossen, muss aber fristgerecht beantragt werden.

WICHTIG: 
Wenn Sie noch keinen Versicherungsnachweis haben, müssen Sie stattdessen einen Nachweis über die Kontaktaufnahme zur Beschaffungs des Versicherungsnachweises vorweisen (z.B.: Screenshot der E-Mail).

Gesetzliche Krankenkassen mit Büros und Servicestellen in Passau

AOK Studierendenservice

Barmer

Nibelungenplatz 4
Tel.: 0800 333 10 10
E-Mail: service@barmer.de

Webseiten

DAK-Gesundheit

Am Schanzl 8
Tel.: 0851 9885200
oder 040 325325555 (24h-Hotline)
E-Mail: service734700@dak.de

Webseiten

Die Techniker (TK)

Techniker Krankenkasse (TK)

Nibelungenplatz 1
Tel.: 040 - 460 65 10 44 73
E-Mail: Eugen.Theurer@tk.de

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