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Förderung studentischer Projekte: Antragsfrist 28. Januar

Über das Gremium zur Förderung studentischer Projekte können Studierende der Universität Passau Fördergelder in Höhe von bis zu 2.500 Euro beantragen. Antragsberechtigt sind alle Studierenden, egal ob als Einzelpersonen, Projektgruppen oder registrierte Hochschulgruppen.

Symbolbild

Gefördert werden insbesondere Projekte, die zur Verbesserung der Studienbedingungen beitragen, z. B. (Fach-)Vorträge und Workshops.

Dies ist die letzte Antragsfrist für das Wintersemester, auch Anträge für das Sommersemester 2025 können gestellt werden.

Weitere Informationen und Antragsunterlagen

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