Genaue und verbindliche Informationen, welche Dokumente Sie einer DAAD-Bewerbung beilegen müssen, finden Sie in den jeweiligen Stipendienausschreibungen des DAAD. Wir möchten jedoch an dieser Stelle einige Fragen zu den Bewerbungsunterlagen klären, die immer wieder auftreten.
Bei DAAD-Stipendien sind die Noten ein wichtiges Entscheidungskriterium.
Der DAAD-Studienplan soll das angestrebte Ziel des Auslandsaufenthaltes möglichst genau umschreiben, die Lehrveranstaltungen an der Gasthochschule berücksichtigen und nach Möglichkeit mit einer fachlich zuständigen Hochschullehrerin bzw. einem Hochschullehrer der deutschen Hochschule abgesprochen sein. Wichtig: gut recherchieren!
In den meisten Fällen benötigen Sie ein Gutachten. Die genaue Anzahl ist in der jeweiligen Stipendienausschreibung und/oder bei den Bewerbungsanforderungen der ausländischen Hochschule angegeben.
Fragen Sie eine Hochschullehrkraft, die Ihre akademischen Leistungen genau beurteilen kann, ob sie Ihnen ein Gutachten schreibt. In der Regel sollte das ein Professor sein, aber es werden auch Ausnahmen gemacht. Beim DAAD werden für Bewerber, die die Zwischenprüfung oder das Vordiplom noch nicht abgelegt haben, Gutachten von wissenschaftlichen Mitarbeitern oder Assistenten akzeptiert, die durch den zuständigen Hochschullehrer gegengezeichnet wurden. Keinesfalls werden Gutachten von Sprachlektoren akzeptiert.
Das Gutachten können Sie nur dann selbst lesen, wenn es Ihnen der/die Gutachter/in zu lesen gibt. Der Bewerbung muss das Gutachten auf jeden Fall im versiegelten Umschlag beiliegen, der nicht von Ihnen geöffnet werden darf! Offene Gutachten gelten besonders im angelsächsischen Raum als wertlos, da man annimmt, dass sie aus Höflichkeit nicht ehrlich genug geschrieben sind.
Sie können im Notfall auch ein älteres Gutachten verwenden, wenn es dennoch neueren Datums (auf keinen Fall älter als zwei Semester!) ist und inhaltlich auf Ihr Bewerbungsvorhaben abgestimmt ist. Allerdings macht es immer einen besseren Eindruck, Gutachten neueren Datums beizulegen.
Personen welche sich für eine Fremdsprachenassistenz interessieren, sollten sich alternativ auch über Angebote des Pädagogischen Austauschdienstes (PAD) informieren!