Unter bestimmten Voraussetzungen fördert der Staat Auslandsaufenthalte mit Auslands-BAföG.
Wenn Ihre bzw. die Finanzlage Ihrer Eltern dies rechtfertigt, können Sie diese Förderung evtl. auch erhalten, wenn Sie kein Inlands-BAföG beziehen, da die BAföG-Ämter von einem erhöhtem Finanzbedarf während des Auslandstudiums ausgehen. Dies kommt besonders dann in Betracht, wenn Sie im Ausland höhere Studiengebühren zahlen müssen.
Auslands-BAföG kann einmalig während des Studiums für mindestens 3 (im Rahmen von Hochschulkooperationen) und höchstens für 12 Monate beantragt werden.
Die Bewerbungsunterlagen erhalten Sie von dem für Ihr Zielland zuständigen AuslandsBAföG-Amt.
Die Höhe des Auslands-BAföG-Betrags ist – wie beim Inlands-BAföG – einkommensabhängig, hängt aber auch von der Höhe der zu erwartenden Studiengebühren an Ihrer Gastuniversität, von den im Zielland zu erwartenden Lebenshaltungskosten und den Reisekosten zur Zieluniversität ab. Generell gilt, dass bei einem Aufenthalt in einem außereuropäischen Land zum Inlands-BAföG-Satz ein Auslandszuschlag hinzukommt. Die genaue Höhe dieses Zuschlags können Sie beim zuständigen Auslands-BAföG-Amt erfragen.
Vollstipendien und Auslands-BAföG schließen sich in der Regel gegenseitig aus. Bei Teilstipendien (z. B. DAAD-Jahresstipendium) werden die Stipendienraten in der Regel um den Auslandszuschlag des Auslands-BaföG reduziert. Die ERASMUS-Mobilitätszulage ist anrechnungsfrei.
Sollte das Amt von Ihnen das Formblatt 5 anfordern (Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG), so können Sie das von Ihrem Studiengangskoordinatoren unterschreiben lassen.
Studierende können (bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss) ein DAAD-Vollstipendium erhalten.
Im Gegensatz zu Teilstipendien-Empfängern wird bei diesen Stipendiaten auch der BAföG-Inlandsanteil angerechnet, wenn sie AuslandsBAföG beantragen. Somit würde bei Stipendiaten, die einen hohen BAföG-Satz erhalten, in einigen Fällen nur ein sehr geringes monatliches Stipendium übrig bleiben.
Um die Schlechterstellung von BAföG-Empfängern zu vermeiden, weist der DAAD BAföG-Empfänger auf die Möglichkeit hin, während der Stipendienlaufzeit auf BAföG-Leistungen zu verzichten, damit sie das volle DAAD-Stipendium in Anspruch nehmen können.