Im Rahmen von Erasmus+ können kostenpflichtige Sprachkurse im Vorfeld eines Erasmus+ Studienaufenthaltes gefördert werden. Der Sprachkurs muss dabei an einer Universität oder einer offiziellen Institution (im In- oder Ausland) absolviert werden und umfasst mindestens 25 Unterrichtsstunden. Gegen Vorlage des Zertifikats und der Rechnung im Original können Ausgaben bis zu einer Höhe von 500 Euro erstattet werden. Wenn ein vorgeschalteter Sprachkurs nicht möglich ist, kann auch ein kostenpflichtiger Sprachkurs, der studienbegleitend stattfindet, gefördert werden.
Grundsätzlich können nur die tatsächlich entstandenen Kosten für den Sprachkurs an sich gefördert werden. Fahrtkosten, die in Zusammenhang mit dem Sprachkurs (zusätzlich zu den Reisekosten zum Studienort im Ausland) entstehen, sind von der geförderten Person zu tragen. Ausgaben für Studiengebühren, Visakosten, Impfungen usw. können nicht übernommen werden. Auch Ausgaben für Kranken- und Reiseversicherung muss die geförderte Person selbst tragen.
Der Antrag auf finanzielle Unterstützung für Sprachkurse im Rahmen von Erasmus+ muss mindestens 6 Wochen vor Beginn des Sprachkurses im Akademischen Auslandsamt per E-Mail an auslandsstudium@uni-passau.de eingereicht werden.
Finanzielle Förderung für | Sprachkurs zur Vorbereitung des Studienaufenthaltes |
Mindestdauer des Kurses | 25 Stunden |
Höchstförderbetrag | Bis zu 500 Euro gegen Vorlage der Rechnung |
Voraussetzungen | Offizielles Institut oder Universität |
Formulare und Unterlagen | Antragsformular, Rechnung im Original, Zertifikat über den absolvierten Sprachkurs |