Nachdem am 11. Dezember 2020 eine politische Einigung über Horizon Europe stattgefunden hat, konnte das neunte Rahmenprogramm der EU 2021 an den Start gehen.
Mit einem Budget von 95,5 Mrd. € wurde es im Vergleich zu Horizon 2020 nochmals aufgestockt. Die ersten Ausschreibungen im neuen Rahmenprogramm sind bereits im Juni 2021 angelaufen.
Horizon Europe knüpft im Wesentlichen an Horizon 2020 an und hält nur wenige Neuerungen bereit. So wurden im Vergleich zu Horizon 2020 die beiden Säulen "Führende Rolle der Industrie" und "Gesellschaftliche Herausforderungen" zu der jetzigen Säule II "Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas" zusammengefasst und auf insgesamt sechs Cluster verschlankt. Hier finden sich die klassichen Verbundprojekte wieder.
Darüber hinaus wurde der EIC (European Innovation Council) institutionalisiert. Der Europäische Innovationsrat soll gemäß high risk - high gain Innovationen fördern und neue Märkte erschließen. Die ehemaligen FET-Programme (FET = Future and Emerging Technologies) aus Horizon 2020 wurden in den EIC eingegliedert.
Das neunte Rahmenprogramm läuft außerdem unter einem Strategischen Plan, der direkt an die politischen Prioritäten der EU anknüpft und auch die gewünschten Auswirkungen dieser festlegt. Die wichtigsten Prioritäten sind v. a. ein grüneres und digitaleres Europa. Der derzeitige Strategische Plan umfasst die ersten vier Jahre des Programms (2021 - 2024), für die zweite Programmperiode (2025 - 2027) wird es einen neuen Strategischen Plan geben.
Gänzlich neu im Rahmenprogramm sind die sogenannten Missionen. Diese Missionen werden definiert als ehrgeizige, aber realistische Ziele in einem festgelegten Zeitraum zu konreten, gesellschaftlich sehr relevanten Themen. Sie sollen die Effektivität der EU-Förderung zusätzlich verstärken, indem sie eine Art Portfolio bilden und somit Ziele erreichen, die in einzelnen Projekten nicht realisierbar wären. Die fünf Themen der Missionen sind:
Zusätzliche Informationen finden Sie hier:
Seite der Europäischen Kommission
Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
Bei Fragen zur Antragstellung oder administrativer Begleitung wenden Sie sich bitte an Ihre Ansprechpartnerinnen in Referat III/1 Europäische Forschungsprogramme.
Das jeweilige Rahmenprogramm wird durch Arbeitsprogramme umgesetzt, in denen die zu bearbeitenden Forschungsthemen („Topics“) veröffentlicht werden. Diese Arbeitsprogramme, die normalerweise alle zwei Jahre veröffentlicht werden, beinhalten die Aufrufe zur Einreichung von Projektanträgen („call for proposals“). Aktuelle, künftige sowie geschlossene Ausschreibungen werden online im Teilnehmerportal („Funding & Tenders Portal“) der Europäischen Kommission veröffentlicht.
Ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung ist die Ausschreibung (Call) in der Regel mindestens drei Monate bis zur Einreichungsfrist geöffnet. Die Vorbereitung eines Antrags im Rahmenprogramm sollte idealerweise bereits vor Veröffentlichung der Ausschreibung beginnen, z. B. auf der Basis der zweijährigen Arbeitsprogramme.
Aufgrund des disziplinübergreifenden Charakters von Forschungsbereichen und Forschungsthemen im Rahmenprogramm, wird Antragstellerinnen und Antragstellern empfohlen, auch Ausschreibungen in den Arbeitsprogrammen, die zunächst außerhalb des eigenen Faches zu liegen scheinen, genauer zu betrachten.
Umfangreiche Informationen zu Horizon Europe erhalten Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Darüberhinaus bieten Ihnen folgende Webseiten weiterführende Informationen rund um Horizon Europe:
Alle Ausschreibungen, Arbeitsprogramme, Templates, ein Glossar, sowie weitere Hilfe finden Sie im EU-Portal (Funding and Tenders Portal). Für eine Antragstellung müssen Sie sich einen personenbezogenen Zugang generieren.
Short name der Universität Passau: UNI PASSAU
Participant Identification Code (PIC) der Universität Passau: 999878523
Am 7. September 2023 haben die Europäische Kommission (EK) und das Vereinigte Königreich eine Einigung zur Assoziierung zu Horizont Europa bekannt gegeben. Britische Forschende und Organisationen, deren Finanzierung zuletzt durch eine nationale Garantie geleistet wurde, können ab dem 1. Januar 2024 an Calls des Arbeitsprogramms 2024 als "normale Partner" aus einem assoziierten Land anstatt als „Associated Partner“ teilnehmen.
Weitere Informationen enthält die Pressemeldung der EK.