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Wohnraumvermittlung für internationale Studierende

Um Sie bei der Wohnungssuche zu unterstützen, hat das Akademische Auslandsamt eine Wohnraumvermittlung für Austauschstudierende eingerichtet.

Unsere Dienstleistungen

  • Austauschstudierende können sich bei uns für ein Zimmer bewerben. Wir verwalten die Verträge für eine begrenzte Zahl von Zimmern in Studentenwohnheimen, und für eine handvoll private Wohnungen in Passau. Des Weiteren reichen wir Kontaktdetails von Vermietern und Vermieterinnen, die mit uns in Kontakt treten, weiter an Studierende, die sich bei uns für ein Zimmer beworben haben.
  • Wir unterstützen internationale Studierende mit hilfreichen Tipps für die Wohnungssuche.
  • Wir unterstützen Passauer Studierende dabei, ihre Zimmer unterzuvermieten. Dies ist insbesondere von Interesse für Studierende, die selber einen Auslandsaufenthalt machen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Nach der erfolgreichen Bewerbung im Bereich "Ins Ausland Gehen"

Bewerbungsverfahren

Füllen Sie die Bewerbung für Mithilfe bei der Wohnraumsuche vollständig aus und senden Sie diese unterschrieben per Post an das Akademische Auslandsamt der Universität. 

Bewerbungsfristen

Der Antrag muss bis zu den folgenden Fristen beim Akademischen Auslandsamt eingereicht werden: 

  • 15. Dezember für das Sommersemester (Studienbeginn im März/April)
  • 15. Juni für das Wintersemester (Studienbeginn im September/Oktober)

Leider können wir nicht versprechen, dass alle Bewerbungen, die vor Bewerbungsschluss eingehen, erfolgreich zu einem Zimmerangebot führen. Insbesondere zum Wintersemester ist die Zahl der Bewerbungen größer als die Zahl der Zimmer, über die wir verfügen können.

Studierende, die durch einen Austausch nach Passau kommen, werden bei der Zimmervergabe priorisiert, weil es im privaten Wohnungsmarkt weniger Alternativen gibt für Wohnungssuchende, die keinen Mietvertrag, der 12 Monate oder länger dauert, unterzeichnen wollen.

Bei erfolgreicher Vermittlung eines Wohnheimzimmers ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 € zu entrichten (per Überweisung zusammen mit der 1. Miete und der Kaution).

Wir empfehlen Ihnen, dass Sie unsere Seiten über die Wohnungssuche in Passau lesen, auch wenn Sie sich bei uns für ein Zimmer bewerben. 

Sollten Sie eine Wohnung finden, bevor Sie von uns hören, bitten wir Sie darum, Frau Winterkorn zu benachrichtigen, dass Sie inzwischen kein Zimmer mehr brauchen. 

Nachdem Ihre Bewerbung eingeht, werden wir Sie kontaktieren, wenn wir Ihnen ein Zimmer anbieten können. Wenn wir Ihnen in einer Runde der Zimmervergaben kein Angebot machen können, behalten wir Ihre Bewerbung auf einer Warteliste, falls ein Zimmer frei wird. Es kann auch sein, dass wir Ihnen die Kontaktdetails von lokalen Vermietern und Vermieterinnen zukommen lassen, wenn diese uns über freistehende Zimmer informiert haben. Allerdings kontaktieren wir Bewerber in der Regel nicht mit Absagen, da Ihre Bewerbung bis zum Semesterstart als aktiv im System gespeichert bleibt.

Unser Zimmerangebot

Die Wohnraumvermittlung für ausländische Studierende ist eine reine Vermittlung. Wir besitzen keine Immobilien. Wir sind befugt, gewisse Mietverträge anzubieten und gewisse Wohnungen zu vermitteln. 

Sie sind verpflichtet, Zimmer, deren Anmietung Sie in schriftlicher Form zugesagt haben, zu bezahlen.

  • Die vom Akademischen Auslandsamt angebotenen Wohnheimzimmer sind voll möbliert.
  • Die meisten Zimmer sind in den folgenden Studentenwohnheimen:
    • Bräugasse (Studentenwerk)
    • Donau-Schwaben-Straße (Studentenwerk)
    • Leonhard-Paminger-Straße (Studentenwerk)
    • Maierhoferstraße  (Studentenwerk)
    • Haus St. Severin / Schönleitnerweg  (Wohnbauwerk)
    • St. Nicola / Dr. Hans-Kapfinger-Straße (Vegis Immobilien)
  • Manche der Zimmer haben eigene Badezimmer. Küchen werden in der Regel mit anderen Zimmern geteilt.
  • Zimmer kosten bis zu 400 Euro Warmmiete monatlich. Der Internetzugang ist in den meisten Mietverträgen, die wir vermitteln, inklusive.
  • Das Akademische Auslandsamt kann Wohnraum nur für ganze Semester vermitteln, also für mindestens fünf Monate Mietdauer und längstens für ein Jahr.
  • Die Mindestmietdauer beträgt fünf Monate.
  • Die Miete wird in ganzen Monaten berechnet. Es gibt keine Mieterstattung oder Vergünstigungen für Zeiträume in denen Sie nicht im Zimmer wohnen.

Kurzfristige Unterkünfte

Informationen zu Hotels, Pensionen oder Gasthäusern finden Sie über:

Tourist-Information Passau
Rathausplatz 3
94032 Passau

Tel. 0851/95598-0
E-Mail: tourist-info@passau.de
Website

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