Sie planen ein automatisiertes, d.h. elektronisches als auch nicht elektronisches Verfahren zur Verarbeitung (inbesondere der Speicherung) personenbezogener Daten (z.B. ein Personalverwaltungs-, Abrechnungs- oder Telekommunikationssystem) an der Universität Passau erstmalig einzusetzen oder ein bereits eingesetztes Verfahren wesentlich zu ändern?
Füllen Sie bitte das Formular zur Verfahrensbeschreibung aus und legen Sie es rechtzeitig (vor Inbetriebnahme des Verfahrens) der Datenschutzbeauftragten der Universität Passau zur Stellungnahme vor. Gerne können Sie das ausgefüllte Formular vorab zur Klärung offener Fragen per E-Mail an Datenschutz@uni-passau.de senden.
Bitte beachten Sie hierbei auch die Ausfüllhinweise des ZENDAS-Portals.
Die Universität Passau ist nach Art. 30 DSGVO dazu verpflichtet, ein Verzeichnis aller Verarbeitungstätigkeiten zu führen, um sämtliche Tätigkeiten, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, zu dokumentieren. Hierbei handelt es sich um eine Erweiterung des bereits aktuell bestehenden und von der Datenschutzbeauftragten geführten Verfahrensverzeichnisses.
Wir bitten Sie, alle Verarbeitungstätigkeiten, die in Ihrem Bereich ausgeführt werden, in dem Formular Erfassung automatisierter Verarbeitungstätigkeiten zu dokumentieren und dieses an die Datenschutzbeauftragte weiterzuleiten.
In Ihrem Bereich werden personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet? In diesem Fall füllen Sie bitte die Übersicht der zur Verarbeitung personenbezogener Daten genutzten automatisierten Verfahren aus und schicken diese bitte an die Datenschutzbeauftragte. Sollte für das von Ihnen gemeldete Verfahren noch keine Verfahrensbeschreibung eingereicht worden sein, erstellen Sie diese bitte anhand des Formulars zur Verfahrensbeschreibung.
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Johannes Nehlsen
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