Die feministische Rechtswissenschaft gehört mittlerweile zum Standard-Repertoire einer Kritischen Rechtswissenschaft. Sie orientiert sich entlang der Frage nach Gleichberechtigung aller Geschlechter und betrachtet auch andere Diskriminierungsformen im Zusammenspiel mit Sexismus. Für eine Justitia ohne Augenbinde: Um die gegenseitige Abhängigkeit von Gesellschaft und Gesetz zu verstehen, einordnen und kritisieren zu können, ist eine feministische Rechtswissenschaft notwendig. Doch was meint das konkret?
Im Vortrag wird nach einer historischen Herleitung der feministischen Kämpfe im Zusammenhang mit den Rechtswissenschaften, die feministische Rechtswissenschaft anhand von Praxisbeispielen illustriert. Ziel ist es, ein Verständnis dafür zu entwickeln, was feministische Rechtswissenschaft ist, womit sie sich beschäftigt und warum es sie braucht.
Den Vortrag halten von Lea Dahms und Sinja Lippstreu.
Zutritt | öffentlich |
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Anmeldung | nicht erforderlich |
Veranstaltende | Hochschulgruppe AKJ - Arbeitskreis kritischer Jurist*innen |
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