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Wiederaktivierung kostenpflichtiger Mahnungen

Behalten Sie die Leihfristen im Auge. Ab 1. März wird wieder kostenpflichtig gemahnt.

| Lesedauer: 1 Min.

Bitte informieren Sie sich regelmäßig in Ihrem Bibliothekskonto über die Leihfristen, denn die Universitätsbibliothek versendet ab 1. März 2021 wieder kostenpflichtige Mahnungen für überfällige Ausleihen! 

Es gibt zwar entsprechende Benachrichtigungsmails, dabei handelt es sich aber lediglich um einen unverbindlichen Service, der aus technischen Gründen nicht garantiert werden kann.

Für Studierende und andere Nutzerinnen und Nutzer ohne universitäre Anschrift erfolgt die Rückgabe am Ausleihschalter der Zentralbibliothek. Hierfür ist eine Terminbuchung nötig. Alternativ ist auch die Rückgabe per Postversand möglich. Beschäftigte mit universitärer Anschrift werden gebeten, Ausleihen weiterhin über die Hauspost an die Zentralbibliothek – Ausleihschalter zu senden.

Fragen zur Rückgabe werden telefonisch unter 0851/509-1630 beantwortet, per Mail über ubinfo@uni-passau.de oder per WhatsApp.

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