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Universitätsleitung und GEW Hochschulgruppe Passau vereinbaren Lösung für studentische Beschäftigte

Die Beschäftigungsverhältnisse von Studierenden waren in den letzten Wochen immer wieder Thema an der Universität Passau. Zuletzt hatten 14 Hochschulgruppen die Leitung der Universität in einem Offenen Brief dazu aufgefordert, studentische Beschäftigte in der Verwaltung und den zentralen Einrichtungen nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) zu beschäftigen. Nun verständigten sich beide Seiten auf einen gemeinsamen Weg in dieser Angelegenheit.

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Juri Biswas (l. im Bild), GEW Hochschulgruppe Passau, nach dem Gespräch zu den Beschäftigungsverhältnissen von Studierenden mit Prof. Dr. Ulrich Bartosch, Präsident der Universität Passau, Foto: Universität Passau

Juri Biswas (l. im Bild), GEW Hochschulgruppe Passau, nach dem Gespräch zu den Beschäftigungsverhältnissen von Studierenden mit Prof. Dr. Ulrich Bartosch, Präsident der Universität Passau, Foto: Universität Passau

„Ich betone an dieser Stelle noch einmal, dass es für mich selbstverständlich ist, dass die Universität Passau rechtmäßige Verträge schließt. Dafür werden wir Sorge tragen“, so Prof. Dr. Ulrich Bartosch, Präsident der Universität.

In den vergangenen Wochen gab es zwischen dem Präsidenten Prof. Dr. Ulrich Bartosch, Kanzler Dr. Achim Dilling und der GEW Hochschulgruppe Passau mehrere Gespräche in dieser Angelegenheit. „Wir nehmen die Hinweise der Studierenden sehr ernst. Nach einem sehr konstruktiven Gespräch sind wir dabei, eine gemeinschaftliche Lösung zu finden – auch um für alle Beteiligten Klarheit mit Blick auf die studentischen Beschäftigungsverhältnisse herzustellen, die ggf. unter den Tarifvertrag der Länder fallen“, so Dr. Achim Dilling, Kanzler der Universität. Derzeit habe man mit der Prüfung der tariflichen Einordnung der studentischen Beschäftigten im nichtwissenschaftlichen Bereich begonnen. Zur Umsetzung ggf. erforderlicher Anpassungen erarbeite man in Abstimmung mit den einzubeziehenden Stellen, z. B. dem Personalrat, einen neuen Prozess. Für die Erarbeitung des neuen Einstellungsprozesses und das Ausstellen der neuen Verträge veranschlage man derzeit einen Zeitraum von sechs bis neun Monaten.

„Wir haben eine hohe Aktivität unter den studentischen Beschäftigten erlebt, für ihre Rechte einzustehen. Wir vertrauen auf die Zusicherung, dass in den kommenden Monaten alle Verträge angepasst werden und studentische Beschäftigte in der Verwaltung und in den zentralen Einrichtungen nach TV-L bezahlt werden“, sagt Juri Biswas. Die studentischen Beschäftigten habe vor allem der mögliche Verlust ihrer Arbeitsplätze umgetrieben. An der Universität Regensburg gab es in diesem Zusammenhang 2018 massive Entlassungen, so Biswas. Bereits am 4. Juni 2024 hatte Kanzler Dilling im Rahmen einer Versammlung der studentischen Beschäftigten bekräftigt, dass man eventuelle notwendige Vertragsumstellungen auf jeden Fall sozialverträglich gestalten werde und ohne rechtliche Sachzwänge kein bestehendes Vertragsverhältnis auflöse.

„Klar ist: Die Ansprüche der studentischen Beschäftigten, nach TV-L bezahlt zu werden, bestehen auch unabhängig von den jetzt angestoßenen Prozessen”, so Lea Dahms, Kreisvorsitzende der GEW Passau. „Unseren Mitgliedern raten wir, selbstredend diese sofort geltend zu machen. Anderenfalls verfallen diese.”

Die nächste Station auf dem gemeinschaftlichen Weg soll ein nächstes Treffen im Wintersemester 2024/25 sein.

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