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Neuregelung zur Abgabe der Abschlussarbeit und Immatrikulation

Bisher wurde die Voraussetzung der Immatrikulation bei der Abgabe der Abschlussarbeit (Bachelor- bzw. Masterarbeiten) großzügig gehandhabt. Ab dem Wintersemester 2014/2015 muss auch zum Zeitpunkt der Abgabe der Abschlussarbeit eine reguläre Immatrikulation gegeben sein.

| Lesedauer: 1 Min.

Liebe Studierende,

bisher wurde die Voraussetzung der Immatrikulation bei der Abgabe der
Abschlussarbeit (Bachelor- bzw. Masterarbeiten)
großzügig gehandhabt.
Diese Verwaltungspraxis wird dahingehend geändert, dass ab dem
Wintersemester 2014/2015 auch zum Zeitpunkt der Abgabe eine reguläre
Immatrikulation gegeben sein muss.

Somit gilt: Sowohl zum Zeitpunkt der Anmeldung, während der Bearbeitung und am Tag der Abgabe der Abschlussarbeit müssen Studierende in dem Studiengang, in dem die Abschlussarbeit gefertigt wird, regulär eingeschrieben sein. Die Abgabe im Urlaubssemester oder nach der Exmatrikulation ist nicht möglich.

Ein Studienabschluss innerhalb der Regelstudienzeit kann nur dann bestätigt werden, wenn die Abschlussarbeit spätestens am letzten Tag des vierten (Master) bzw. sechsten Fachsemesters (Bachelor) abgegeben wird. (Ende des Sommersemesters: 30. September, Ende des Wintersemesters: 31. März.)

Für weitere Fragen stehen Ihnen alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Prüfungssekretariats zur Verfügung.

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