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Neue Regelungen zum Bewerbungsverfahren für ein Auslandsstudium

Liebe Studierende, 

es gibt folgende Neuerungen bezüglich des Bewerbungsverfahrens für einen Studienplatz im Ausland:

Sie können pro akademischem Jahr (Wintersemester und anschließendes Sommersemester) jeweils eine Bewerbung für europäische (Erasmus+) und eine Bewerbung für nicht-europäische Partnerhochschulen einreichen (mit jeweils bis zu drei Wunschhochschulen). Bitte bewerben Sie sich dabei nur für Partnerhochschulen derselben Bewerbungsfrist - mischen Sie unter Ihre Wunschhochschulen keine Partnerhochschulen mit unterschiedlichen Bewerbungsfristen! Sobald Sie von uns eine Zusage für eine Partneruniversität erhalten und diese annehmen, endet damit das Bewerbungsverfahren für Ihre anderen Wunschhochschulen.

Bei Fragen steht Ihnen das Auslandsamt gern zur Verfügung.

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