Im Zuge der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (14. BayIfSMV) ist ab dem 7.9. in den Gebäuden der Universitätsbibliothek die Maskenpflicht an allen ausgewiesenen Lernplätzen und den Scanarbeitsplätzen aufgehoben. Abseits eines Arbeitsplatzes bzw. wenn ein Mindestabstand von 1,5 Meter zu einer anderen Person nicht eingehalten werden kann, ist eine FFP2-Maske zu tragen.
Ab einer lokalen 7-Tages-Inzidenz von 35, und damit aktuell ab dem 7.9. müssen alle Nutzerinnen und Nutzer für den Bibliothekszutritt einen 3G-Nachweis vorzeigen. Hierfür sind folgende Nachweise möglich:
- Eine vollständige Impfung (mindestens 14 Tage nach der zweiten Impfung) kann mit dem Impfpass, einer App oder digitalen COVID-Zertifikat der EU nachgewiesen werden.
- Genesenennachweis über das Vorliegen einer durch PCR-Test bestätigten, inzwischen abgeklungenen Covid19-Infektion. Die Infektion muss mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegen.
- Als Testnachweis ist ein negativer PCR-Test (max. 48 Stunden alt) oder ein negativer Antigen-Schnelltest (max. 24 Stunden alt) möglich. Die Tests müssen von einer anerkannten Teststelle durchgeführt und zertifiziert worden sein, das Ergebnis eines privaten Schnelltests ist nicht ausreichend. In der Bibliothek kann kein Schnelltest unter Aufsicht durchgeführt werden