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Sommersemester 2021: Keine Freiversuchsregelungen (galt nur im SoSe 20 & WiSe 20/21)

Beachten Sie bitte folgendes: Im Sommersemester 2021 gibt es keine Freiversuchsregelungen für die Prüfungen.

Das heißt nicht bestandene und nicht angetretene Prüfungsleistungen zählen und werden auf die Anzahl der Versuche, die Ihnen lt. Ihrer Studien-und Prüfungsordnung zur Verfügung stehen, angerechnet.

Um keine Versuche zu verlieren, melden Sie sich bitte noch  rechtzeitig innerhalb der jeweiligen Rücktrittsfrist ab. Für die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, die Philosophische Fakultät und den 1. Prüfungstermin der FIM ist dies: 18.06.2021.

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