Die Bekanntmachung der Anmelde- und Rücktrittsfristen für das Wintersemester 2025/2025 sowie allgemeine Hinweise zur Prüfungsanmeldung finden Sie unter den semesterbezogenen Informationen.
Bei Problemen mit der Prüfungsanmeldung wenden Sie sich bitte an die für Ihren Studiengang zuständige Sachbearbeitung im Prüfungssekretariat. Bitte beachten Sie: Es besteht eine allgemeine Anmeldepflicht. Studierende, die sich nicht zu einer Prüfung angemeldet haben, haben auch keinen Anspruch darauf an der Prüfung teilzunehmen.