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Ausschreibung der Philipp Schwartz-Initiative zur Förderung gefährdeter Forschender

Im Rahmen der 12. Ausschreibungsrunde der Philipp Schwartz-Initiative können Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und weitere wissenschaftliche Institutionen in Deutschland bei der Alexander von Humboldt-Stiftung noch bis zum 21. Oktober 2022 Fördermittel zur Aufnahme gefährdeter Forschender beantragen.

| Lesedauer: 2 Min.

Nominiert werden können Forscher*innen aus Ländern außerhalb der EU, die nachweisbar erheblicher und akuter Gefährdung ausgesetzt sind. Eigenbewerbungen durch Forscher*innen selbst sind nicht möglich.

Erfolgreiche Einrichtungen werden in die Lage versetzt, den nominierten gefährdeten Personen bis zu 24-monatige Forschungsaufenthalte im Rahmen eines Forschungsstipendiums zu ermöglichen. Ergänzend erhalten erfolgreiche Einrichtungen einen Förderbetrag, der sie bei der Unterstützung der Integration und des Karriereneustarts der Philipp Schwartz Fellows entlasten soll. Eine Verlängerung um bis zu zwölf Monate ist im Rahmen eines Kofinanzierungsmodells möglich.

Die aktuellen Programmunterlagen und weitere Informationen finden Sie auf der Website der Philipp Schwartz-Initiative. Antragsschluss ist der 21. Oktober 2022. Die Auswahlergebnisse liegen voraussichtlich Ende Februar 2023 vor. Förderungen können zum 1. April 2023 aufgenommen werden.

Angesichts der Angreifbarkeit elektronischer Kommunikation und der Sensibilität der übermittelten Daten wird dringend um Verschlüsselung der Antragsunterlagen bei der Übersendung per E-Mail gebeten. (vgl. Programminformationen). Alternativ können Sie die Unterlagen per sicherem Download-Link (z.B. über Sharepoint o.ä.) zur Verfügung stellen.

Aufgrund der vielfältigen weltweiten Krisen können die Partnerorganisationen der Humboldt-Stiftung SAR (Rose Anderson) und CARA (Stephen Wordsworth) nur eine begrenzte Zahl von Gefährdungsprüfungen übernehmen. Daher wird zu einer möglichst umgehenden Kontaktaufnahme geraten. Bitte beachten Sie, dass Anfragen zu Gefährdungsnachweisen nur von nominierenden Einrichtungen gestellt werden können. Wir erinnern außerdem daran, dass Gefährdung nicht nur durch SAR oder CARA, sondern auch einen entsprechenden Aufenthaltsstatus im Zusammenhang mit einem Asylverfahren in der EU oder durch eine ausführliche, personenbezogene Stellungnahme einer glaubwürdigen dritten Seite nachgewiesen werden kann (z. B. deutsche Auslandsvertretung, Nichtregierungsorganisationen o.ä.). Gern können Sie solche Stellungnahmen im Zweifelsfall vor Antragstellung zur Prüfung vorlegen. Bei afghanischen und ukrainischen Nominierten ist eine Eigenauskunft zur Gefährdung ausreichend.

Zudem betreuen die Partnerorganisationen Scholars at Risk Network und Council for At-Risk Academics eine große Zahl gefährdeter Forschender und können möglicherweise behilflich sein, Kontakte zu geeigneten Forschenden zu identifizieren, die Sie durch eine Nominierung in der Philipp Schwartz-Initiative entscheidend unterstützen können.

Für Fragen zur Philipp Schwartz-Initiative stehen Ihnen neben dem Programmleiter Herrn Frank Albrecht, die Programmkoordinatorin Frau Katja Machacsek (0228 833-182) sowie die Programmberater*innen Herr Christian Finke (0228-833-565), Frau Katrin Schlemme (0228 833-166) und Frau Bianca Schneemayer (+49 (0)175 4177530) telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.

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