Die Mittel dienen als zusätzliche Mobilitätsbeihilfe und der Deckung von Mehrkosten kurz vor und zu Beginn einer studentischen Mobilitätsphase. Der Zuschuss beträgt einmalig 500,--€ zzgl. einer ortsabhängigen Reisekostenpauschale (Studienort im Heimatland/Studienort im Partnerland) bis zu maximal 450,--€. Studierende, die sich bereits im Ausland befinden, können daher keinen Antrag mehr stellen. Unternehmenspraktika können nicht gefördert werden. Antragsberechtigt sind alle Studierenden bayerischer und französischer Hochschulen. Zudem bietet BayFrance allen Stipendiaten die Kostenübernahme eines vorbereitenden Online-Sprachkurses in deutscher oder französischer Sprache über DUO online an.
- Antragsschluss ist der 15. November 2024
- Weitere Informationen
BayFrance und seine Förderprogramme werden vom Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst sowie vom französischen Außenministerium unterstützt.