Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst stellt der Universität Passau aus dem Nachlass des Konsuls Oskar-Karl Forster Stipendienmittel zur Verfügung. Aus diesem Fonds kann eine einmalige Beihilfe
- zur Beschaffung von Büchern und sonstigen Lehrmitteln an Studierende und
- nur zu den Druckkosten für Dissertationen an Promovierende
erteilt werden. Das Stipendium wird ausschließlich an immatrikulierte Studierende und Promovierende der Universität Passau vergeben. Für andere Verwendungszwecke darf im Hinblick auf die Ausbildungsförderung nach dem BAföG keine Beihilfe geleistet werden.
Beihilfen: Beihilfen können nur Studierende erhalten, die mindestens im 2. Semester studieren und Leistungen nach dem BAföG erhalten. Bedürftigkeit kann ebenfalls angenommen werden, wenn das laufende Nettoeinkommen der Unterhaltsverpflichteten monatlich nicht höher ist als der doppelte Freibetrag nach BAföG. Der Förderungsumfang bei Studierenden beträgt bis zu 500,00 Euro.
Druckkosten für Dissertationen an Promovierende können ebenfalls mit bis zu 500,00 Euro bezuschusst werden. Nicht gefördert werden Studierende, die bereits eine Studienbeihilfe aus dem Oskar-Karl-Forster-Stipendium-Fonds erhalten haben. Die Anschaffungen sind nach Bescheiderteilung des Stipendiums durch quittierte Rechnungen zu belegen, die das Anschaffungsdatum und den Titel des Werkes ausweisen müssen, d. h. die Belege gelten erst ab Datum der Antragstellung, vorher eingereichte Belege können nicht geltend gemacht werden.
Bewerbungsfrist: 31.07.2018
Sie können sich direkt über das Antragsformular bewerben.
Für Rückfragen wenden Sie sich an: Verena Rothkopf (Verwaltungsgebäude, Zimmer 010 Tel.: 0851 509 1105)