Als Betroffene können Sie ab sofort Unterstützung beantragen und werden dann entweder schnell und unkompliziert an passende externe Hilfsangebote vermittelt oder erhalten eine finanzielle Unterstützung. Der Bewerbungszeitraum ist vom 22. November bis zum 28.11.2023.
Wer kann sich bewerben?
- Ukrainische Studierende, die im Wintersemester 2023/24 regulär immatrikuliert sind;
- Ukrainische Promovierende, die im Wintersemester 2023/24 ein Promotionsvorhaben verfolgen;
- Ukrainische Wissenschaftler:innen, die im Wintersemester 2023/24 an der Universität Passau forschen.
Im Einzelfall werden auch Studierende, Promovierende und Forschende aus Russland gefördert, die unverschuldet in Not geraten sind. Hierfür steht ein eigener, kleiner Notfallfonds zur Verfügung. Die Bewerbungsunterlagen und –fristen sind die gleichen wie die des Ukraine-Notfallfonds.
Wie bewerbe ich mich?
Bitte senden Sie das vollständig ausgefüllte Antragsformular an stefanie.dallmeier@uni-passau.de. Bitte beachten Sie auch die Informationen zum Datenschutz.