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Startup Law Clinic der Universität Passau mit Bayerischem Hochschulpreis Entrepreneurship ausgezeichnet

Thomas Stecher, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Medien- und Informationsrecht, wurde am 07. November 2024 in Ingolstadt für die Startup Law Clinic mit dem „MöglichMacher24 – Bayerischer Hochschulpreis Entrepreneurship“ ausgezeichnet. Mit dem Preis würdigen das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst und die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. herausragende Leistungen für die Entrepreneurship- und Gründungsförderung an bayerischen Hochschulen.

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Das Team der Startup Law Clinic mit dem bayerischen Wissenschaftsminister Markus Blume (rechts im Bild, 1. Reihe), Foto: Alina Seelmäcker

Das Team der Startup Law Clinic mit dem bayerischen Wissenschaftsminister Markus Blume (rechts im Bild, 1. Reihe), Foto: Alina Seelmäcker

„Champions, die den Unterschied machen: Die Gewinnerinnen und Gewinner unseres Bayerischen Hochschulpreises für Entrepreneurship betreuen, begeistern und beflügeln“, so Bayerns Wissenschaftsminister Markus Blume, der die Auszeichnung in einem feierlichen Rahmen in der Aula der Technischen Hochschule Ingolstadt überreichte.

„Dies ist ein prächtiger Erfolg für das Startup-Ökosystem an der Universität Passau. Ich gratuliere Thomas Stecher ganz herzlich zu der Auszeichnung. Die Startup Law Clinic zeigt, dass das Recht sowie Juristinnen und Juristen keine Hindernisse und Mühlsteine für Startups sind, sondern Möglichmacher, wenn man sie früh einbindet“, sagt Prof. Dr. Kai von Lewinski, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Medien- und Informationsrecht.

In der Startup Law Clinic der Universität Passau beraten Jurastudierende Startups aus Universität und Region kostenlos in Fragen der Unternehmensgründung. Sie helfen Gründerinnen und Gründern bei rechtlichen Fragen, die bei einer Gründung auftreten können: Wie schütze ich das geistige Eigentum meines Startups? Wie gestalte ich Verträge mit meinen Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern? Welche datenschutzrechtlichen Vorgaben gelten für mein Geschäftsmodell?

Die Beratung wird eng von Thomas Stecher begleitet und organisatorisch betreut. Er bringt Jurastudierende und Startups zusammen, organisiert das juristische Ausbildungsprogramm und leitet die Beratung entsprechend der gesetzlichen Vorgaben an. Als Volljurist und wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Medien- und Informationsrecht verfügt er über die erforderlichen Fachkenntnisse und die notwendige institutionelle Einbindung. „Mein Anliegen ist, juristisches Wissen genau dorthin zu bringen, wo es gebraucht wird: Zu den Startups, um konkrete rechtliche Probleme zu lösen, und zu den Jurastudierenden, um anwendungsorientiertes Denken zu entwickeln“, so Thomas Stecher. Innovative Gründungsideen rechtsgebietsübergreifend und lösungsorientiert zu begleiten, mache die Arbeit in der Startup Law Clinic auch juristisch besonders reizvoll.

Allein in den letzten beiden Jahren wurden in der Law Clinic 17 Startups von 62 Studierenden in 30 Projekten beraten – Tendenz steigend. Aktuell befinden sich 18 Jurastudierende in der Ausbildung. Die Studierenden entstammen alle der Universität Passau, die Startups dem universitären Startup-Programm PATEC, dem Netzwerk GZDN und zukünftig auch dem landwirtschaftlichen Gründungszentrum NEU.LAND. Daneben wurde viele Teams des AI-Cups beraten, der auf Initiative des französischen Präsidenten und des bayerischen Ministerpräsidenten an der Universität Passau stattfand.

Der MöglichMacher 2024 wurde organisiert von HOCHSPRUNG – dem Entrepreneurship-Netzwerk der bayerischen Hochschulen, BayZiel – Bayerisches Zentrum für Innovative Lehre sowie ProfiLehrePlus – dem Netzwerk der hochschuldidaktischen Einrichtungen der bayerischen Universitäten. Begleitet wurde die Veranstaltung von einer Fachtagung zum Thema Entrepreneurship in der Lehre, die an der Technischen Hochschule Ingolstadt stattfand.

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