Während und nach Ihrer Gründung haben Sie die Möglichkeit, sich von unterschiedlichen externen Einrichtungen unterstützen zu lassen. Eine Auflistung der wichtigsten Förderprogramme finden Sie weiter unten auf dieser Seite. Wir beraten Sie gerne bei der Auswahl und Antragstellung!
Die inhaltliche Beratung und Begleitung erfolgt durch Helene Schneider.
Bei der formalen Antragsbegleitung unterstützt Sie Nela Träger.
Weitere Förderprogramme und Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie beim Existenzgründungsportal des BMWK.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz unterstützt mit dem EXIST-Gründerstipendium innovative technologie- oder wissensbasierte Gründungsideen für ein Jahr.
Unter Leitung einer Professorin oder eines Professors als Mentorin oder Mentor:
1 Jahr
Jederzeit; nur über die Hochschule; Begutachtungsphase ca. 3 Monate
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie unterstützt besonders risikoreiche und aufwendige Entwicklungsarbeiten für herausragende forschungsbasierte Gründungsvorhaben, vorzugsweise handelt es sich um Technologiebereiche mit relativ langen Entwicklungszeiten (z. B. Energie-, Umwelt-, Informations- und Kommunikationstechnologie oder Material- oder Mikrosystemtechnik)
Forscherteams von maximal drei Personen, die mindestens einen Diplom- oder Masterabschluss oder Vergleichbares nachweisen können, von denen eine Person auch Technikerin bzw. Techniker oder Laborassistentin bzw. Laborassistent sein darf, sowie eine weitere Person mit betriebswirtschaftlicher Kompetenz
18 Monate, bei besonders zeitaufwendigen Entwicklungsvorhaben 36 Monate
Zweimal pro Jahr: 1. bis 31. Januar und 1. bis 31. Juli, nur über die Hochschule, Begutachtungsphase ca. 6 Monate
Das bayerische Förderprogramm zur Unterstützung des leichteren Übergangs in eine Gründerexistenz (FLÜGGE) des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Energie und Technologie hat es sich zum Ziel gesetzt, Gründungswillige an bayerischen staatlichen Hochschulen in ihrer innovativen Existenzgründung im Bereich Innovation, Forschung und Technologie zu unterstützen.
FLÜGGE ermächtigt Hochschulen zur Unterstützung von Gründungswilligen,
Es werden Vorhaben berücksichtigt, die
Weitere Informationen zum Ablauf des Programms und aktuellen Bewerbungsfristen finden Sie auf der Webseite von Bayern Innovativ.
Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie unterstützt Vorhaben zur Erforschung Entwicklung technologisch neuer oder deutlich verbesserter Produkte, Produktionsverfahren und wissensbasierte Dienstleistungen, die mit einem erheblichen Risiko verbunden sind und sich durch einen hohen Innovationsgehalt auszeichnen. Mittelfristig müssen die Vorhaben wirtschaftlich erfolgsversprechend sin, Aussicht auf Erlangung wesentlicher volkswirtschaftlicher Bedeutung haben und in seinen wesentlichen Teilen in Bayern durchgeführt werden. Der Fokus liegt auf der Qualifizierung von Forschungsergebnissen und Erfindungen in den Bereichen der allgemeinen Technologien.
Maximal 300.000 Euro pro Vorhaben. Übernahme von bis zu 100% der Personal- und Sachausgaben, Reisekosten sowie in begründeten Ausnahmefällen Fremdleistungen.
18 Monate
Wiederholte Förderaufrufe werden veröffentlicht, grundsätzlich 1x im Jahr. Die Einreichung erfolgt über die Transferstellen/-beauftragten der Hochschule.
Die BMBF-Fördermaßnahme Validierung des technologischen und gesellschaftlichen Innovationspotenzials wissenschaftlicher Forschung - VIP+ möchte signifikante Innovationen ermutigen, indem es die Lücke zwischen ersten Ergebnissen aus der Grundlagenforschung und einer möglichen Anwendung schließt.
Zielgruppe sind Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die durch VIP+ dabei unterstützt werden, das Innovationspotenzial von Forschungsergebnissen zu prüfen und nachzuweisen sowie mögliche Anwendungsbereiche zu erschließen. So werden die die Voraussetzungen für die Weiterentwicklung von Forschungsergebnissen zu innovativen Produkten, Prozessen oder Dienstleistungen geschaffen.
Die themenoffene Fördermaßnahme unterstützt Vorhaben bis zu drei Jahren mit bis zu 1,5 Millionen Euro. Die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben können individuell bis zu 100% gefördert werden, wobei Hochschulen eine Projektpauschale von 20% gewährt wird. Die Zuwendung soll in der Regel die Summe von 500 000 Euro pro Vorhaben bzw. Verbundprojekt und Jahr nicht überschreiten.
Die Antragstellung kann laufend erfolgen.
Stand: Juli 2018
Was wird gefördert?
Das Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie unterstützt mit dem Start?Zuschuss! technologieorientierte Unternehmensneugründungen im Bereich Digitalisierung in der Startphase.
Wer wird gefördert?
Unternehmensneugründungen, die folgende drei Kriterien erfüllen
Wie wird gefördert?
Ausgaben insbesondere für
Gefördert werden
Wie lange wird gefördert?
für einen Zeitraum von einem Jahr
Wann kann die Förderung beantragt werden?
Im Juli
Wie ist der Ablauf?
1. Stufe: Wettbewerbsverfahren, Bewertung der Bewerbung durch externe Expertenjury
2. Stufe: Ausgewählte Bewerber stellen Förderantrag bei der zuständigen Regierung
Wo kann ich mich weiter informieren?
Die Europäische Kommission unterstützt angehende europäische Unternehmerinnen und Unternehmer beim Erwerb der nötigen Fähigkeiten, um ein Unternehmen in Europa zu gründen und erfolgreich zu leiten, indem sie eine Zusammenarbeit mit erfahrenen Unternehmerinnen und Unternehmern herstellen. Die Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer erwerben somit Wissen und Geschäftsideen.
Personen, die ein eigenes Unternehmen gründen wollen und einen realistischen Geschäftsplan vorlegen können oder die innerhalb der letzten drei Jahre ein eigenes Unternehmen gegründet haben
Reise- und Aufenthaltskosten werden bezuschusst.
Bis zu 6 Monate
Jederzeit über die Webseite des Programms.