Der Forschungs- und Transferpool (FTP) der Universität Passau dient einer Anschub-, Eigenanteil- und Projektfinanzierung und umfasst dabei drei Förderlinien:
Die Projektförderung zielt auf eigenständige Forschungsprojekte in kleinerem Umfang, ohne thematische Einschränkung, aber mit klarem Forschungsschwerpunkt. Anträge sind nur im Rahmen von Ausschreibungsrunden möglich.
Bei Rückfragen sind Frau Dr. Theis und ihre Team gern zu erreichen. Als Erstkontakt zur Förderlinie Projektförderung steht Ihnen insbesondere Herr Bachor zur Verfügung.
Die Abteilung III – Forschungsservices ist zunächst über Ihre Antragstellung und das Vorhaben dahinter zu informieren. Der Antragsentwurf wird daraufhin formal geprüft und für eine Sitzung der Universitätsleitung vorgemerkt, sofern dies erforderlich ist. Sollten Sie einen Antrag auf Eigenanteil-Finanzierung der Universität an den Projektkosten stellen, reichen Sie diesen bitte so rechtzeitig ein, dass eine Beschlussfassung sichergestellt ist, bevor Sie Ihren Fördermittelantrag extern einreichen!
Die Anträge im Rahmen der Förderlinienn zur Projektierung und zum Eigenanteil können jederzeit eingereicht werden. Der Vizepräsident für Forschung legt für die Förderlinie zur Projektförderung gemäß Nr. 7 der FTP-Richtlinien semesterweise fest, zu welchen Stichtagen Anträge einzureichen sind. Der Call zu den Förderrunden der Projektförderung umfasst auch Informationen zum Antrags- und Auswahlverfahren, da dieser leicht abweicht.
Die Antragsstellung erfolgt mittels Formularen, die allesamt auf diesen Webseiten bereitgestellt werden. Diese sind unterzeichnet per E-Mail an forschungsfoederung@uni-passau.de einzureichen. Der Erhalt wird seitens der Abteilung III – Forschungsservices schriftlich bestätigt, ggf. im Zusammenhang mit Rückfragen und Hinweisen zum Verfahren.
Die Abteilung III – Forschungsservices leitet sodann die Verfahrensschritte ein:
Der Vizepräsident für Forschung entscheidet über Förderungen bis zu 25.000,- Euro; über 25.000,- Euro die Universitätsleitung, genauso wie bei Anträgen in der Förderlinie zur Projektförderung. Der Universitätsleitung sind Anträge mindestens acht Arbeitstage vor der Sitzung, in welcher sie über den Antrag entscheiden soll, vorzulegen. Die Universitätsleitung pausiert während vorlesungsfreier Zeiten in der Regel mit ihren Sitzungen. Die Terminierung des Auswahlverfahrens unterliegt der Rücksprache mit der Abteilung III – Forschungsservices, dem Referat V/4 – Gremien sowie der Universitätsleitung.
Die Abteilung III – Forschungsservices informiert vorab über die Entscheidung per E-Mail. Die Abteilung VII – Finanzen fertigt im Bewilligungsfall ein Bewilligungsschreiben mit Details zu Kostenstelle und Verwendungsnachweis aus. Das Bewilligungsschreiben innerhalb der Förderlinie zum Eigenanteil wird jedoch erst versandt, nachdem die Förderentscheidung des Fördermittelgebers positiv ausgefallen und die Bewilligung ebenso angenommen ist.
Die Verlängerung von Bewilligungszeiträumen ist bei Zeiträumen bis zu zwölf Monaten nur nach Zustimmung durch Abteilung III – Forschungsservices bzw. bei Zeiträumen über zwölf Monaten durch den Vizepräsidenten für Forschung möglich. Das Vorgehen ist im Vorhinein obligatorisch mit der Bearbeiterin oder dem Bearbeiter des FTP- bzw. Fördermittelantrags abzustimmen. Die Beantragung erfolgt sodann durch Begründung der Notwendigkeit formlos per E-Mail an Frau Dr. Theis sowie die Bearbeiterin oder den Bearbeiter.
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