Forschungs- und Transferpool-Förderprogramm zur Anschub-, Eigenanteil- und Projektfinanzierung
Internes Förderprogramm "Forschungs- und Transferpool" (FTP)
Unser internes Förderprogramm "Forschungs- und Transferpool" (FTP) zur Anschub-, Eigenanteil- und Projektfinanzierung besteht aus drei Förderlinien.
Das Informationsschreiben und die Richtlinie stehen Ihnen für weitere Informationen im Intranet zur Verfügung.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir übergangsweise ein Antragsverfahren per E-Mail anwenden. Das Online-Antragsverfahren wird bis Jahresende sukzessive freigeschaltet.
Die drei FTP-Förderlinien sind:
-- in den ersten beiden sind Anträge jederzeit, in der "Projektförderung" einzig im Rahmen von Ausschreibungen möglich! --
- Für die Förderlinie "Projektierung" (Anschubfinanzierung zur Entwicklung von Drittmittelanträgen) finden Sie alle Angaben und Unterlagen auf der Unterseite im Intranet.
Anträge sind jederzeit möglich.
Bei Rückfragen sind Frau Dr. Theis und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Forschungsförderung gern zu erreichen.
- Für die Förderlinie "Eigenanteil" (Finanzierung von universitären Eigenanteilen in drittmittelfinanzierten Vorhaben) finden Sie alle Angaben auf der Unterseite im Intranet:
Anträge sind jederzeit möglich.
Kontaktieren Sie bitte Frau Dr. Theis in der Abteilung Forschungsförderung, um die Antragsformulare zu erhalten, da die Dokumente gegenwärtig überarbeitet und auf Anfrage bereitgestellt werden.
- In der Förderlinie Projektförderung läuft gegenwärtig die zweite Ausschreibung mit Abgabe-Frist 27. Oktober 2024 (digital per E-Mail).
Alle Angaben und Unterlagen finden Sie auf der Untereite Projektförderung im Intranet.
Erstkontakt ist Jan Bachor in der Abteilung Forschungsförderung.
Hinweise zur Antragstellung
- Bitte informieren Sie zunächst das zuständige Referat in der Abt. III - Forschungsförderung über Ihre geplante Antragstellung und das zugrunde liegende Vorhaben.
Wir lesen gern einen Entwurf Ihres Forschungspool-und Transferpool-Antrags gegen und merken diesen, sofern erforderlich, für eine Sitzung der Universitätsleitung vor.
Sollten Sie einen Antrag auf Eigenanteil-Finanzierung der Universität an den Projektkosten stellen, reichen Sie diesen bitte so rechtzeitig ein, dass eine Beschlussfassung sichergestellt ist, bevor Sie Ihren Drittmittelantrag extern einreichen!
- Anträge im Rahmen der Förderlinien „Projektierung“ und „Eigenanteil“ können jederzeit eingereicht werden.
Für Anträge in der Förderlinie „Projektförderung“ (siehe Nr. 7 der FTP-Richtlinien) gelten Stichtage, die der Vizepräsident für Forschung semesterweise festlegt.
Für diese Sparte gilt ein gesondertes Antrags- und Auswahlverfahren, das in der Ausschreibung beschrieben wird.
- Anträge in den Förderlinien "Projektierung" und "Eigenanteil" erfolgen in Kürze online über ein Antragsformular, das auf dieser Webseite bereitgestellt wird.
Die Anträge müssen per Bestätigungslink bestätigt werden, den Sie per E-Mail, automatisch aus dem System heraus generiert, erhalten. Die Anträge gehen erst bei uns ein, wenn Sie diesen Link bestätigt haben. Das Verfahren ist damit offiziell im Verfahren eröffnet und Sie erhalten eine individuelle Eingangsbestätigung der Abteilung Forschungsförderung, ggf. mit Rückfragen und Hinweisen zum weiteren Verfahren.
- Die Abteilung III - Forschungsförderung leitet sodann die weiteren Verfahrensschritte ein:
Die Abteilung VIII - Personal ermittelt die Höhe der beantragten Personalmittel.
Die Abteilung VII - Finanzen prüft die zur Verfügung stehenden Mittel und ermittelt einen Bereitstellungsvorschlag.
Die Abteilung III - Forschungsförderung stimmt mit Ihnen, sofern erforderlich, ggf. die Sitzungsvorlagen für die Universitätsleitung ab und reicht diese dem Gremien-Referat ein.
Der Kanzler erhält Ihren Antrag zur Kenntnis.
Die Prüfdauer beträgt mindestens fünfzehn Arbeitstage nach Eingang des vollständigen Antrags einschließlich aller Anlagen.
- Über Förderungen bis zu 25.000 Euro entscheidet der Vizepräsident für Forschung; über 25.000 Euro die Universitätsleitung sowie sämtliche Anträge in der Fördersparte "Projektförderung".
Entscheidet die Universitätsleitung, muss ihr der geprüfte Forschungspool-Antrag mindestens acht Arbeitstage vor der Sitzung vorgelegt werden, in welcher sie über den Antrag entscheiden soll.
Bitte beachten Sie, dass in der vorlesungsfreien Zeit in der Regel keine Sitzungen der Universitätsleitung stattfinden.
Die Terminierung des Auswahlverfahrens unterliegt hier der Rücksprache mit der Abteilung Forschungsförderung, dem Referat Gremien und der Universitätsleitung.
- Die Abteilung III - Forschungsförderung informiert Sie anschließend vorab über die Entscheidung per E-Mail.
Im Bewilligungsfall schickt Ihnen die Abteilung FInanzen ein offizielles Bewilligungsschreiben zu, das alle Details zur Kostenstelle und zum Verwendungsnachweis enthält.
Bitte beachten Sie, dass das Bewilligungsschreiben in der Förderlinie "Eigenanteil" erst aufgesetzt wird, nachdem die positive Förderentscheidung des externen Fördergebers eingetroffen und die Bewilligung angenommen worden ist.
Einige Inhalte auf dieser Seite sind nur im Intranet der Universität sichtbar.
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