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Ausbau der Deutsch-Polnischen akademischen Zusammenarbeit im internationalen Strafrecht

Vom 20. bis 23. Juni 2024 fand an der Adam Mickiewicz Universität in Poznań ein von Prof. Dr. Robert Esser in Kooperation mit Prof. Dr. Joanna Długosz-Jóźwiak, Dr. Agata Hauser und Dr. Filip Balcerzak sowie Rebecca Kania organisiertes internationales Seminar für Studierende und Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler zum europäischen und internationalen Menschenrechtsschutz im Strafverfahren (Titel: „Criminal Law Under The ECHR”) statt.

| Lesedauer: 1 Min.

Foto: Universität Poznań

Foto: Universität Poznań

Beteiligt waren fortgeschrittene Studierende, Doktorandinnen und Doktoranden der Rechtswissenschaft sowie Rechtspraktikerinnen und -praktiker (Anwaltschaft) aus Polen und Deutschland. Der Schwerpunkt der Vortragsthemen lag auf aktuellen Fragestellungen rund um die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und die sie konkretisierende Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR).

Das Seminar wurde am zweiten Veranstaltungstag ergänzt durch eine simulierte Gerichtsverhandlung (Moot Court) auf der Basis des Verfahrens einer Individualbeschwerde zum EGMR: Die Studierenden bearbeiteten einen fiktiven Fall (Anlage) aus dem Bereich des europäischen Menschenrechtsschutzes (Untersuchungshaft; Haftbedingungen; Freiheit der Religionsausübung), in dem sie jeweils eine der Prozessparteien (Beschwerdeführer/Staat) in Schriftsätzen und in einer simulierten Gerichtsverhandlung vertreten mussten. Die Hochschuldozierenden fungierten als fiktives Gericht.

Zur Vorbereitung der Veranstaltung wurde auf die Ressourcen der Forschungsstelle Human Rights in Criminal Proceedings (HRCP) zurückgegriffen. Die Veranstaltung wurde finanziell gefördert vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD), vom Bayerischen Hochschulzentrum für Mittel-, Ost- und Südosteuropa (BAYHOST) sowie aus zentralen Mitteln der Universitäten Poznań und Passau.

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