Ja, auch ein Zweitstudium oder ein Masterstudiengang können gefördert werden.
Ja. Sie können sich bewerben, müssen aber zu Beginn der Förderung die Immatrikulation an der Universität Passau vorweisen.
Alle Studienanfängerinnen und -änfänger sowie Studierende, die an der Universität Passau immatrikuliert sind oder sich in dem auf die Bewerbung folgenden Semester immatrikulieren werden und einen Abschluss an der Universität Passau anstreben.
Die finanzielle Förderung für das Deutschlandstipendium beträgt 300 € pro Monat für ein Akademisches Jahr.
Die Stipendien werden in der Regel zunächst für ein Jahr (zwei Semester) vergeben. In Ausnahmefällen kann auch nur ein halbes Jahr (ein Semester) gefördert werden.
Ja. Zur Fortsetzung des Stipendiums ist eine erneute Bewerbung in der folgenden Ausschreibungsrunde erforderlich. Die Förderungshöchstdauer richtet sich nach der Regelstudienzeit im jeweiligen Studiengang.
Eine Ausnahme besteht bei einer Verlängerung aus schwerwiegenden Gründen (wie z. B. einer Behinderung, einer Schwangerschaft, der Pflege und Erziehung eines Kindes oder eines fachrichtungsbezogenen Auslandsaufenthalts). In diesen Fällen kann auf Antrag die Förderungshöchstdauer verlängert werden (§ 7 Abs. 1 StipG).
Zu schwerwiegenden Gründen i. S. des § 7 Abs. 1 Stipendienprogramm-Gesetzes (StipG) zählt auch die Corona-Pandemie. Falls Sie Ihr Studium wegen der Corona-Pandemie innerhalb der Regelstudienzeit nicht abschließen können, kontaktieren Sie uns bitte. Die Beurteilung des Einzelfalls obliegt dabei der Hochschule, die nach pflichtgemäßem Ermessen über eine Verlängerung entscheidet.
Ja, auch ein Zweitstudium oder ein Masterstudiengang können gefördert werden.
Nein. Das Programm richtet sich nur an Studienanfängerinnen und -anfänger sowie Studierende, die ihr Studium noch nicht beendet haben. Stipendienprogramm für Promovierende finden Sie auf den Seiten des Stipendienreferats.
Ja, das können Sie, wenn Sie an der Universität Passau eingeschrieben sind oder eine Zulassung zum Studium an der Universität Passau erhalten haben und einen Abschluss an der Universität Passau anstreben. Sie müssen als Vollzeitstudierender eingeschrieben sein. Wenn Sie einen Schul- oder Hochschulabschluss im Ausland erworben haben, reichen Sie bitte eine beglaubigte Übersetzung ein.
Sie können während der Beurlaubung gefördert werden, wenn Sie während Ihres Urlaubssemesters einen fachrichtungsbezogenen Auslandsaufenthalt absolvieren, der in der Studien- und Prüfungsordnung vorgeschrieben ist.
Ja, Sie können sich bewerben. In diesem Fall würde nur ein Semester gefördert werden, maximal bis zum Ende Regelstudienzeit.
Nein, aber wenn Sie Ihr Studium vor der Regelstudienzeit abschließen, wird eine Teilrate zurückverlangt. Bitte reichen Sie hierzu Ihr Abschlusszeugnis in beglaubigter Abschrift im Stipendienreferat des Akademischen Auslandsamts ein.
Studierende verschiedener Fakultäten werden für die Auswahlentscheidung grundsätzlich der Fakultät zugeordnet, an der sie ihr aktives und passives Wahlrecht bei den Hochschulwahlen ausüben.
Ein Wechsel der Wahlfakultät ist lediglich möglich, wenn Studierende in zwei Studiengängen immatrikuliert und diese an unterschiedlichen Fakultäten angesiedelt sind.
Die Begutachtung richtet sich nach den Kriterien des Stipendienprogramm-Gesetzes.
→ Studienanfänger/innen:
→ immatrikulierte Studierende:
→ Studierende eines Master-Studiengangs
→ Besonderes Engagement:
→ Besondere persönliche oder familiäre Umstände, z. B.:
Die Förderung endet, wenn:
Ja, das ist möglich.
Laut Stipendienprogramm-Gesetz ist es Stipendiengebern gestattet, beratend am Auswahlverfahren teilzunehmen. Wenn die Bewerber dem zustimmen, können Förderer auf Wunsch auch Einblick in die anonymisierten Bewerbungsunterlagen der vorausgewählten Kandidatinnen und Kandidaten erhalten. Die Förderer können auf diese Weise aber nicht die Identität feststellen, sondern nur Anmerkungen zur Qualifikation mitteilen. Wenn Studierende für eine Förderung mit dem Deutschlandstipendium ausgewählt werden, können sie zudem entscheiden, ob ihre Kontaktdaten an ihren Förderer weitergegeben werden oder nicht.
Grundsätzlich ist eine Doppelförderung ausgeschlossen. Eine Doppelförderung liegt vor, wenn die Förderung (z. B. eines Begabtenförderwerkes) einen Monatsdurchschnitt von 30 Euro überschreitet. Das gilt in der Regel für das Büchergeld der Begabtenförderwerke oder die Semesterpauschale des Max-Weber-Programms. Die Doppelförderung bezieht sich nur auf die finanzielle Förderung. Eine rein ideelle Förderung durch die Begabtenförderungswerke ist zulässig. Tabellarische Übersicht zur Doppelförderung
Bei einem Teilstipendium des DAAD können Sie das Deutschlandstipendium parallel beziehen. Ein DAAD-Vollstipendium hingegen schließt die Doppelförderung mit dem Deutschlandstipendium aus. Tabellarische Übersicht zur Doppelförderung
Nein. Die Mittel nach dem BAföG und das Deutschlandstipendium sind zwei sich ergänzende Programme. Sie können die Förderung ohne Abschläge in Anspruch nehmen.
Ja, allerdings müssen Sie sich dafür erneut bewerben.
Bitte geben Sie ausschließlich Ihren Notendurchschnitt und die ECTS-Punkte an, die Sie im jeweiligen Semester erworben haben. Leistungen aus dem Semester der Bewerbungsphase werden nicht angerechnet.
Ja, aber bitte senden Sie ihr Zeugnis umgehend nach Erhalt in beglaubigter Kopie an bewerbung.deutschlandstipendium@uni-passau.de.
Ja, das ist möglich.
Innerhalb der Bewerbungsfrist können Sie jederzeit Ihre Angaben aktualisieren. Bei Fragen wenden Sie sich per E-Mail an bewerbung.deutschlandstipendium@uni-passau.de an uns.
Sie erhalten eine automatische Benachrichtigung, wenn sie sich erfolgreich beworben haben. Bitte wenden Sie sich an das Akademische Auslandsamt, wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihre Bewerbung erfolgreich abgeschickt wurde.
Ja. Bitte tragen Sie die vorläufige Prüfungsnote Ihres Bachelor-Studiengangs unter dem Punkt "bisher absolv. Studien oder erworbene Abschlüsse/Abschlussnote) ein und weisen Sie darauf hin, wenn diese Note vorläufig ist. Weitere Fragen betreffen Ihren künftigen Master-Studiengang.
Bitte tragen Sie jeweils "0" ein. Zur Beurteilung der Förderwürdigkeit betrachten wir bei Studienanfängerinnen und Studienanfängern die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung und bei Master-Studierenden die Ergebnisse des Bachelorstudiengangs. Die ergänzenden Hinweise unter „Anmerkungen“ können ebenfalls berücksichtigt werden.
Bitte errechnen Sie den Durchschnitt der bisher erbrachten Leistungen (ggf. auch Punkte) und tragen diesen ein. In die weiteren Felder tragen Sie bitte jeweils eine "0" ein, wenn keine Werte ermittelbar sind.
Ja. Bitte tragen Sie unter „Anmerkungen“ ein, was Ihnen besonders wichtig ist. Dies kann die Chancen, in die zweite Auswahlrunde zu kommen, erhöhen.
Grundsätzlich ist eine Doppelförderung ausgeschlossen, Sie dürfen sich aber bewerben. Weisen Sie unter „Anmerkungen“ auf Ihr Stipendium hin. Dies kann auch ein Kriterium für die Förderwürdigkeit sein. Sollten Sie als Stipendiatin oder Stipendiat der Universität Passau ausgewählt werden, müssen Sie sich für ein Stipendium entscheiden.
Geben Sie den Studiengang an, der für Sie der sogenannte "Erststudiengang" ist, d. h. in dem Sie beabsichtigen, die bestmöglichen Leistungen möglichst innerhalb der Regelstudienzeit zu erbringen. Unter „Anmerkungen“ können Sie gerne Angaben zu Ihrem zweiten Studiengang (Studiengang, ECTS, vorl. Prüfungsnote) machen.
Wir benötigen von Ihnen, falls vorhanden, folgende Angaben: