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Studienvoraussetzungen für internationale Studieninteressierte

In der Regel bestimmt das Land, in dem Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung oder Ihren akademischen Abschluss erlangt haben, darüber, ob und wie Sie sich für einen Studiengang an der Universität Passau bewerben können. Ihre Staatsbürgerschaft spielt hingegen eher selten eine Rolle, zum Beispiel bei der Bewerbung für einen zulassungsbeschränkten Studiengang („NC“).

Wenn Sie eine Hochschulzugangsberechtigung aus einem Land des EWR-Raums haben, dann können Sie sich direkt bei der Universität Passau einschreiben.

Zum EWR-Raum gehören folgende Länder: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, die Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.

Sie können sich vorab im Hochschulzugangs-Check von uni-assist informieren, ob und wie Ihr Schulabschluss in Deutschland anerkannt wird.

Informationen für österreichische Studieninteressierte

Studienförderung

Bitte erkundigen Sie sich bei den entsprechenden Stellen in Ihrem Heimatland, ob Ihr Studium in Deutschland gefördert werden kann – eventuell kommt für Sie ein Mobilitätsstipendium infrage. In manchen Fällen kann Ihr Studium auch durch das deutsche BAföG gefördert werden. Um die Förderungsbedingungen zu erfahren und für alle weiteren Informationen wenden Sie sich bitte an das Amt für Ausbildungsförderung.

Besondere Informationen Interessierte am Lehramtsstudium

Wenn Sie in Bayern auf Lehramt studieren, aber später in Österreich als Lehrer*in tätig sein wollen, erkundigen Sie sich bitte bei den jeweils zuständigen Ministerien, inwiefern die deutschen Abschlüsse anerkannt werden.

Bei der Einstellung als Lehrer*in in Bayern haben Sie keine Nachteile gegenüber deutschen Absolvent*innen, wenn Sie das Studium vollständig in Bayern absolviert haben (Erste und Zweite Lehramtsprüfung).

Informationen zu den Lehramtsstudiengängen

Die Anerkennung Ihres ausländischen Schulabschlusses in Deutschland hängt vom Bildungssystem in Ihrem Heimatland ab, und von den Unterrichtsinhalten, die vermittelt werden. 

Sie können sich vorab im Hochschulzugangs-Check von uni-assist informieren, ob und wie Ihr Schulabschluss in Deutschland anerkannt wird. Dabei gibt es verschiedene mögliche Ergebnisse, unter anderem:

  • direkter allgemeiner Zugang: wird in Deutschland wie ein Abitur behandelt und ist der allgemeinen Hochschulreife gleichgestellt. 
  • direkter fachgebundener Zugang: wird in Deutschland einer fachgebundenen Hochschulreife gleichgestellt.  Solch eine Hochschulzugangsberechtigung ermöglicht Ihnen nur, bestimmte Fächer zu studieren. Andere Fachgebiete können Sie mit solch einem Abschluss nur dann studieren, wenn Sie vorher eine indirekte Hochschulzugangsberechtigung erwerben, zum Beispiel durch ein Studienkolleg.
  • Zugang zum Studienkolleg und zur Feststellungsprüfung: Ihr Zeugnis wird nicht automatisch anerkannt, aber es steht Ihnen offen, ein Studienkolleg zu besuchen und eine Hochschulreife in Deutschland zu erwerben.

Als internationale*r Studieninteressent*in mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung (Bildungsinländer*in) können Sie sich direkt bei der Universität Passau einschreiben.

Kontakt

Studierendensekretariat

Tel.: +49 851 509-1127
studierendensekretariat@uni-passau.de
Webseite

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