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Beglaubigte Dokumente (Kopien und Übersetzungen)

Beglaubigte Kopien

Eine beglaubigte Kopie ist eine Kopie eines Dokuments, die von einer befugten Person oder Behörde mit dem Original verglichen wurde, und deren Übereinstimmung mit dem Original bestätigt wurde. Die Kopie wird mit einem Siegel versehen und von der befugten Person unterschrieben. Für diese Dienstleistung werden in der Regel Gebühren verlangt.

Eine beglaubigte Kopie muss folgende Kriterien erfüllen

  • Auf der Kopie ist ein runder oder ovaler Siegel/Stempel aufgetragen.
  • Die befugte Person muss die Kopie händisch unterschrieben haben. (Stempel und Unterschrift müssen muss im Original auf der Kopie sein, also nicht mitkopiert)
  • Wenn das Dokument mehrseitig ist, müssen die Seiten zusammengeheftet sein und jede Seite muss zumindest teilweise gestempelt worden sein.

Es gibt verschiedene Personen und Behörden im In- und Ausland, die Kopien beglaubigen können. Deutsche Behörden sind befugt, aber nicht verpflichtet, Kopien in Fremdsprachen zu beglaubigen.

Hinweis: eine Kopie einer beglaubigten Kopie ist nicht automatisch auch beglaubigt. 

Beglaubigte Übersetzungen / vereidigte Übersetzer*innen

Sofern Ihre Zeugnisse und sonstige Dokumente nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt wurden, müssen Sie für alle Dokumente zusätzlich eine deutsche oder englische Übersetzung, die von einem vereidigten Übersetzer oder einer vereidigten Übersetzerin erstellt wurde, beifügen. Als beeidigte*r Übersetzer*in kann nur öffentlich bestellt werden, wer in der betreffenden Sprache eine deutsche Staatsprüfung oder eine als gleichwertig anerkannte Prüfung bestanden hat. Bitte beachten Sie, dass nicht alle professionellen Übersetzer*innen auch beeidigt sind. Bevor Sie einen Auftrag erteilen, sollten Sie nachfragen, ob die Person oder Agentur Ihrer Wahl befugt ist, beglaubigte Übersetzungen anzubieten. 

Wenn Sie die beglaubigte Übersetzung mehrfach verwenden möchten, dann sollten Sie im Übersetzungsauftrag gleich mehrere Originaldokumente der Übersetzung erstellen lassen. Wenn Sie nur ein Original haben, dann müssen weitere Kopien ggf. zusätzlich beglaubigt werden (siehe oben).

Wenn Sie sich im Ausland befinden, dann kann Ihnen die zuställige deutsche Auslandsvertretung in der Regel eine Liste vereidigter Übersetzer*innen geben. Oft sind solche Listen auch auf den relevanten Webseiten veröffentlicht. 

Wenn Sie sich in Deutschland befinden, dann kann Ihre Geimeinde oder lokale Regierung solch eine Liste nennen, oder Sie können selber in der Übersetzerdatenbank suchen. 

Links

Wenn Sie sich über uni-assist an der Universität Passau bewerben, besuchen Sie bitte die uni-assist Seite über Beglaubigungen und Übersetzungen

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