Wenn Sie Kunst als Unterrichtsfach oder Erweiterungsfach wählen, müssen Sie vor Studienbeginn zur Vorauswahl eigene Arbeiten in Form einer Mappe einreichen, aufgrund derer Sie zur Eignungsprüfung zugelassen werden.
Bei der Immatrikulation ist dann der Nachweis der bestandenen Eignungsprüfung vorzulegen. Die Eignungsprüfung kann grundsätzlich nur einmal, und zwar zum nächsten regulären Prüfungstermin, wiederholt werden (Satzung für das Eignungsprüfungsverfahren zur Zulassung zum Fach Kunst als Unterrichtsfach in den Studiengängen Lehramt an Grund-, Mittel- und Realschulen an der Universität Passau vom 8. Mai 2008).
Die Mappe mit eigenständig entwickelten künstlerischen Arbeiten (Originale, keine Kopien) muss enthalten:
Darüber hinaus können Sie Skizzen, Entwürfe, Druckgrafik und Fotografien beilegen. Plastische Arbeiten dürfen, mit Titel und Abmessungen beschriftet, als Fotografie dokumentiert sein. Arbeiten aus dem Kunstunterricht sind erlaubt, aber mindestens die Hälfte sollte außerhalb der Schule entstanden sein.
Mit der Vorlage der Arbeiten ist der schriftliche Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung abzugeben. Mit diesem Antrag bestätigen Sie, dass Sie die Arbeiten selbstständig gefertigt haben.
Die Frist für die Vorlage der geforderten Arbeiten endet für Zulassungen zum Wintersemester am 30. Juni, für Zulassungen zum Sommersemester am 31. Januar eines jeden Jahres.
Die Mappe reichen Sie bitte ein bei der
Professur für Kunstpädagogik / Ästhetische Erziehung der Universität Passau
Innstraße 35, Zimmer 119
94032 Passau
E-Mail: ingeborg.rosenberger@uni-passau.de
Tel.: +49 (0)851 509-2751
Die Dozierenden der Professur für Kunstpädagogik/Ästhetische Erziehung beraten Sie gerne bei der Zusammenstellung der Mappe. Bitte vereinbaren Sie einen Termin in den Sprechstunden von Frau Brigitte Schira (Tel. +49(0)851/509-2754).
Wenn Ihre Arbeiten (Mappe) angenommen werden, erhalten Sie eine Einladung zur Eignungsprüfung. Die Eignungsprüfung besteht aus praktischen Arbeitsaufträgen unter prüfungsadäquaten Bedingungen, in denen Gestaltungsaufgaben aus den Bereichen Zeichnung und Malerei gestellt werden (Bearbeitungszeit mindestens 180, höchstens 240 Minuten), und einem anschließenden Prüfungsgespräch (maximal 20 Minuten).
In den Arbeitsaufträgen werden Aufgaben gestellt, in denen nachgewiesen werden soll, dass die nötige Grundbegabung und Grundausbildung für eine erfolgreiche Teilnahme an den Veranstaltungen des Faches vorhanden ist. Dabei ist nicht primär an eine künstlerische Qualifikation gedacht, sondern an die Fähigkeit, Phänomene des Umfeldes und Inhalte der Vorstellung mit einfachen bildnerischen Mitteln darzustellen.
Das Gespräch bietet Ihnen die Gelegenheit, Ihre Erwartungen an das Studium sowie dessen Anforderungen zu erörtern und soll Aufschluss geben über Ihre Interessenslagen und Einstellungen gegenüber Kunst und visuellen Phänomenen der Gegenwart und Vergangenheit.
Tel.: +49(0)851/509-1154
(Mo.-Fr. 8.00 - 13.00 Uhr)
Sprechzeiten: Termine nach Vereinbarung und
mittwochs 9-12 Uhr offene Sprechstunde
Innstraße 41 (Verwaltungsgebäude), D-94032 Passau