Die Juristische Fakultät der Universität Passau und die Rechtsanwaltskammer München werden am Montag, 21. März, eine Kooperationsvereinbarung schließen. Ziel ist eine engere Zusammenarbeit bei der Ausbildung der Jura-Studierenden. Die Vertragsunterzeichnung, zu der Journalisten herzlich eingeladen sind, findet am Montag, 21. März, um 13.30 Uhr im Raum 402, Nikolakloster (Innstraße 40) statt.
Im Jahr 2002 wurde die Juristenausbildung durch eine Reform des Deutschen Richtergesetzes und der Bundesrechtsanwaltsordnung geändert. Diese Reform soll die Ausbildung von Studierenden und Referendaren durch eine Verstärkung anwaltlicher Bezüge praxisnäher gestalten. Auch die Reform des Richtergesetzes hatte zum Ziel, die anwaltliche Praxis in der Ausbildung stärker zu berücksichtigen, insbesondere sollen künftig verstärkt Schlüsselqualifikationen vermitteln werden. Genau diese Aspekte sollen bei der Juristenausbildung an der Universität Passau künftig eine noch größere Rolle spielen. So regelt der Vertrag unter anderem, dass künftig Anwälte der Anwaltskammer München verstärkt als Lehrbeauftragte an der Universität Passau tätig werden.