Logo der Universität Passau

Präsident Prof. Dr. Ulrich Bartosch in Akkreditierungsrat berufen

Der Präsident der Universität Passau Prof. Dr. Ulrich Bartosch wurde von der Stiftung Akkreditierungsrat als Vertreter der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) für die aktuelle Amtsperiode in den Akkreditierungsrat berufen. Der Akkreditierungsrat ist das zentrale Beschlussgremium der Stiftung Akkreditierungsrat. Er entscheidet über die Akkreditierung und Reakkreditierung von Studiengängen, hochschuleigenen Qualitätssicherungssystemen und alternativen Verfahren. Die Mitglieder werden für die Dauer von vier Jahren bestellt.

| Lesedauer: 1 Min.

(1)	(v. l.) Dr. Olaf Bartz (Geschäftsführer des deutschen Akkreditierungsrates), Prof. Dr. Ulrich Bartosch (Präsident der Universität Passau, Vizepräsident der HRK und Mitglied des Akkreditierungsrates), Jakob von Weizsäcker (Minister der Finanzen und für Wissenschaft des Saarlandes und Präsidiumsmitglied der KMK), Prof. Dr. Hans-Joachim Bargstädt (Vorsitzender des Akkreditierungsrates), Dr. Peter Zervakis (HRK) beim Treffen im Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft des Saarlandes in Saarbrücken, Foto: MFW

(1) (v. l.) Dr. Olaf Bartz (Geschäftsführer des deutschen Akkreditierungsrates), Prof. Dr. Ulrich Bartosch (Präsident der Universität Passau, Vizepräsident der HRK und Mitglied des Akkreditierungsrates), Jakob von Weizsäcker (Minister der Finanzen und für Wissenschaft des Saarlandes und Präsidiumsmitglied der KMK), Prof. Dr. Hans-Joachim Bargstädt (Vorsitzender des Akkreditierungsrates), Dr. Peter Zervakis (HRK) beim Treffen im Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft des Saarlandes in Saarbrücken, Foto: MFW

Prof. Dr. Ulrich Bartosch, Präsident der Universität Passau, Foto: Universität Passau

Prof. Dr. Ulrich Bartosch, Präsident der Universität Passau, Foto: Universität Passau

„Soeben wurde die neue Rahmensetzung für die Akkreditierung der Qualitätssicherungssysteme der deutschen Hochschulen und ihrer Studiengänge beschlossen und vorgelegt: Die Wissenschaftsministerkonferenz hat in ihrer konstituierenden Sitzung am 21. November 2024 eine novellierte Fassung der Musterrechtsverordnung beschlossen, die als Grundlage für die nun anstehende Novellierung der Akkreditierungsverordnungen der Länder dient. Damit ist die Chance gegeben, diese Qualitätssicherungssysteme nachhaltig in die Zukunft zu tragen“, so Präsident Bartosch.

Die Stiftung Akkreditierungsrat ist eine gemeinsame Einrichtung der Länder für die Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen. Die Aufgaben der Stiftung sind im Staatsvertrag über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems festgelegt, auf den sich die Länder 2017 verständigt haben. Der Akkreditierungsrat als zentrales Beschlussgremium der Stiftung entscheidet auf Grundlage von Gutachten über die Akkreditierung von Studiengängen (Programmakkreditierung) und die Akkreditierung von Qualitätsmanagementsystemen (Systemakkreditierung).

Den ersten Termin für den Akkreditierungsrat nahm Prof. Dr. Ulrich Bartosch schon letzte Woche in Saarbrücken wahr, wo ein Informationsaustausch über die Arbeit und Entwicklung des Akkreditierungswesens in Deutschland stattfand.

Kontakt

Referat für Medienarbeit

Rückfragen zu dieser Pressemitteilung richten Sie bitte an:

Nicola Jacobi und Barbara Weinert
Tel.: +49 851 509-1434, -1450
kommunikation@uni-passau.de

Ich bin damit einverstanden, dass beim Abspielen des Videos eine Verbindung zum Server von Vimeo hergestellt wird und dabei personenbezogenen Daten (z.B. Ihre IP-Adresse) übermittelt werden.
Ich bin damit einverstanden, dass beim Abspielen des Videos eine Verbindung zum Server von YouTube hergestellt wird und dabei personenbezogenen Daten (z.B. Ihre IP-Adresse) übermittelt werden.
Video anzeigen