Prof. Dr. Ralf Müller-Terpitz, Inhaber des Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Wirtschaftsverwaltungs-, Medien- und Informationsrecht in der Juristischen Fakultät der Universität Passau, ist zum stellvertretenden Vorsitzenden der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) gewählt worden. Dieser gehört er als einer von sechs Sachverständigen aus dem Bereich des Rundfunk- und des Wirtschaftsrechts seit 2009 an; seine Amtszeit wurde zum 1. April um weitere fünf Jahre verlängert.
Die KEK ist zuständig für die Sicherung der Meinungsvielfalt im bundesweit verbreiteten Privatfernsehen. Beantragt ein TV-Veranstalter die Zulassung eines neuen Programms oder verändern sich seine Beteiligungsverhältnisse, prüft die KEK auf Basis des Rundfunkstaatsvertrages, ob ein Unternehmen dadurch vorherrschende Meinungsmacht erlangt. Die jeweils sechs Sachverständigen und Vertreter der Landesmedienanstalten beurteilen dies anhand der Zuschauerquoten sowie anhand der Stellung des Veranstalters und der an diesem beteiligten Unternehmen im Medienbereich.
Als besondere Herausforderung seiner im April beginnenden fünfjährigen Amtszeit sieht Müller-Terpitz neben der Fortentwicklung der gesetzlichen Grundlagen des Medienkonzentrationsrechts die Einbeziehung des Internets in die Entscheidungsfindung der KEK: „Medienhäuser produzieren ihre Inhalte zunehmend sowohl für TV als auch ihre Web-Angebote. Wir werden uns daher verstärkt mit der Frage befassen müssen, inwieweit sich das Potenzial der Meinungsbeeinflussung verändert, wenn Unternehmen ihre Inhalte ins Internet ,verlängern’“. Ungeachtet der gegenwärtig im Internet frei verfügbaren Vielfalt an journalistischen Informationsquellen sieht er Bedarf für eine crossmedial ausgerichtete publizistische Konzentrationskontrolle. „Denn momentan dominieren eindeutig klassische Medienunternehmen den Markt professioneller journalistischer Internet-Angebote.“
Die Mitglieder der KEK sind in ihren Entscheidungen nicht weisungsgebunden. Sachverständige wie Prof. Dr. Müller-Terpitz werden von den 16 Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder berufen.
Universitätspräsident Prof. Dr. Burkhard Freitag gratulierte zur Wahl: „Die Universität und ich ganz persönlich haben allen Grund, stolz auf diesen Erfolg eines ihrer Professoren zu sein.“
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