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Juristische Fakultät ehrt Dr. Eckhart Müller

| Lesedauer: 2 Min.

Der Münchner Rechtsanwalt Dr. Eckhart Müller ist seit Januar neuer Honorarprofessor der Juristischen Fakultät an der Universität Passau. Am Freitag, 17. Juli, ehrt die Fakultät den langjährigen Lehrbeauftragten, Strafverteidiger und ehemaligen Vizepräsident der Rechtsanwaltskammer München mit einer Akademischen Feier (Raum 017, ITZ/International House, Innstraße 43). Müller hält anlässlich der Feier einen Vortrag mit dem Titel "Der Strafverteidiger - Berufsbild und Berufsethos".

Dr. Eckhart Müller bereichert seit vielen Jahren das Lehrangebot der Juristischen Fakultät im Schwerpunktbereich Strafrecht/Strafprozessrecht/Kriminologie. Er hält die Vorlesungen "Praxis der Strafverteidigung" sowie "Strafverteidigung im Jugendstrafrecht" und bringt hier seine Erfahrungen aus seiner Arbeit als Strafverteidiger und als Vizepräsident der Rechtsanwaltskammer München ein. Die Fakultät kommt mit der Einbeziehung von externen Lehrbeauftragten ihrer Verpflichtung nach, den Praxisbezug in der juristischen Ausbildung zu berücksichtigen. "Ein so hochkarätiger Anwalt als Lehrbeauftragter ist für die Fakultät natürlich ein enormer Gewinn", betont Prof. Dr. Wolfgang Hau als Dekan. "Die Lehrveranstaltung wird von den Studierenden sehr geschätzt und ist eine wichtige Ergänzung des Lehrangebots".

Dr. Eckhart Müller wurde 1946 in Augsburg geboren, er studierte Rechtwissenschaft in Erlangen, Genf und München, seit 1976 ist er als Anwalt tätig, seit 1997 auch als Fachanwalt für Strafrecht. Von 1998 bis 2006 war er Vizepräsident der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München, seit 2004 ist er Lehrbeauftragter der Juristischen Fakultät in Passau.

Den Titel eines Honorarprofessors können Universitäten an ausgewiesene Experten in der Praxis verleihen, die wegen ihres langjährigen akademischen Einsatzes als Lehrbeauftragte oder Dozenten eine Titularprofessur erhalten und mit der Universität in besonderer Weise verbunden sind. Honorarprofessoren halten Lehrveranstaltungen ab, sind in der Hauptsache aber weiter in ihrem Beruf außerhalb der Hochschule tätig. Die Idee dahinter ist es, Personen aus der Praxis auch für die Lehre zu gewinnen. Honorar erhalten Honorarprofessoren für ihre Lehrtätigkeit in der Regel nicht.

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Hinweis an die Redaktionen: Rückfragen zu dieser Pressemitteilung richten Sie bitte an die Juristische Fakultät, Tel. 0851/509-2201, oder an die Pressestelle der Universität Passau, Tel. 0851/509-1430.

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