Arbeitgeber und Betriebsrat sollen „vertrauensvoll“ zusammenarbeiten. So will es das Betriebsverfassungsgesetz. Voraussetzung hierfür ist aber, dass beide Seiten wissen, welche Rechte und Pflichten dem Betriebsrat zustehen. Dazu bietet die Universität Passau am Freitag, 27. April, das halbtägige Weiterbildungsseminar „Geschäftsführung des Betriebsrats“ an.
Das Betriebsverfassungsrecht gibt dem Betriebsrat Rechte in verschiedener Intensität. Dies geht von einfachen Unterrichtungsrechten über Anhörungs- und Vetorechte bis zu den Fällen der erzwingbaren Mitbestimmung. Umgekehrt hat der Betriebsrat aber auch selbst Pflichten und er muss bestimmte gesetzliche Vorgaben bei der Ausübung des Betriebsratsmandats beachten. Im Seminar wird an praktischen Beispielen erarbeitet, welche Mitbestimmungsrechte dem Betriebsrat zustehen und welche Pflichten der Betriebsrat bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben zu beachten hat. Spiegelbildlich dazu wird angesprochen, welche Rechte und Pflichten der Arbeitgeber im Rahmen des Betriebsverfassungsrechts hat.
Angesprochen sind Mitarbeiter der Personalverwaltung, Führungskräfte mit Personalverantwortung, Rechtsanwälte, die sich mit betriebsverfassungsrechtlichen Themen beschäftigen und Betriebsratsmitglieder.
Der Referent ist Christian Wiszkocsill, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht und Steuerrecht.
Die Teilnahmegebühr beträgt 225.- Euro pro Person. Informationen und Anmeldung bei der Universität Passau, Kontaktstelle für Weiterbildung, Tel. 0851/509-1425, E-Mail: weiterbildung@uni-passau.de. Unter der angegebenen Adresse kann auch ein Informationsfolder angefordert werden. Teilnehmer erhalten eine Bescheinigung der Universität Passau.
Das Seminar ist als Fortbildungsseminar für Fachanwälte für Arbeitsrecht gem. § 15 FAO geeignet.
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