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Die Universität hat gewählt

Vertreter für Senat, Fakultätsräte und Studentischen Konvent stehen fest

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Am Dienstag, 19. Juni, waren über 8.000 Studierende und rund 800 Professoren und Mitarbeiter aufgerufen, ihre Vertreter in den Senat und in die Fakultätsräte zu wählen. Die Studierenden bestimmten zusätzlich ihre weiteren Vertreter in den Studentischen Konvent. Nun stehen die Ergebnisse fest. Von besonderer Bedeutung ist die Zusammensetzung des Senats: Dessen acht gewählte Mitglieder sind künftig gleichzeitig Mitglieder im Hochschulrat.

In den Senat wurden aus dem Kreis der Professoren gewählt: Professor Dr. Bernhard Haffke (Juristische Fakultät), Professor Dr. Jochen Wilhelm (Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät), Professor Dr. Jürgen Kamm, Professorin Dr. Barbara Zehnpfennig (beide Philosophische Fakultät) und Professor Dr. Harald Kosch (Fakultät für Informatik und Mathematik, Nachrücker für Professor Christian Lengauer, Ph. D., der für die Amtszeit ab 1. Oktober zum Dekan der Fakultät für Informatik und Mathematik gewählt wurde). Die wissenschaftlichen Mitarbeiter vertritt Dr. Hans Joachim Allinger (Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät), die Gruppe der sonstigen Mitarbeiter Eva Maria Schlattl und die Studierenden Max Schwerdtfeger (Juristische Fakultät, Wahlvorschlag Juso-Hochschulgruppe - GuStaF - RCDS). Die Wahlbeteiligung bei den Professoren lag bei 86,96 Prozent, bei den wissenschaftlichen Mitarbeitern bei 37,47 Prozent, bei den sonstigen Mitarbeitern bei 39,53 Prozent und bei den Studierenden bei 15,64 Prozent. Kraft Amtes gehört dem Senat auch die Frauenbeauftragte (Dr. Daniela Wawra) als stimmberechtigtes Mitglied an.

Die Reform des Bayerischen Hochschulgesetzes machte sich nun erstmals auch bei den Universitätswahlen bemerkbar. So umfasst der Senat künftig nur noch acht gewählte Mitglieder. Alle gewählten Senatsmitglieder sind künftig kraft Amt auch Mitglied im Hochschulrat, dem außerdem acht externe Vertreter aus Wissenschaft und beruflicher Praxis angehören. Damit sind erstmals auch Vertreter der Mitarbeiter und der Studierenden im Hochschulrat vertreten. Den erweiterten Senat, der in der Vergangenheit für die Wahl des Rektors (der künftig Präsident heißen wird) und der Prorektoren (Vizepräsidenten) sowie über die Änderung der Grundordnung entschieden hat, wird es nicht mehr geben. Beide Aufgaben übernimmt künftig der Hochschulrat. Eine der ersten Aufgaben des neuen Hochschulrats wird im Herbst die Wahl des Präsidenten für die Amtszeit ab 1. April 2008 sein.

Die Ergebnisübersicht finden Sie in unten stehender Datei.

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