Zuvor hatten sich Hanna Brentrup, Christian Moser, Jan Popel, David Rüll, Jens Scheller und Philipp Streckenbach unter 14 teilnehmenden Hochschul-Teams aus Deutschland und Österreich für das Finale qualifiziert. In der Endausscheidung setzten sich die Studierenden gegen die Mannschaften der Universität zu Köln, der Bucerius Law School Hamburg und der Eberhard-Karls-Universität Tübingen durch. Betreut wurde das Team durch den Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, insbesondere Finanz- und Steuerrecht der Universität Passau. „Das ist ein ganz toller Erfolg“, sagt Lehrstuhlinhaber Prof. Dr. Rainer Wernsmann. Augenzwinkernd ergänzt er: „Jetzt ist gleichsam höchstrichterlich festgestellt, dass die Passauer Steuerrechtsstudierenden die besten bundesweit sind.“
„Es ging um die Frage, ob Zinsen auf Steuererstattungen wieder versteuert werden müssen“, erklärt David Rüll. Das in der Vorinstanz getroffene Urteil lautete: ‚nein’. Wir haben in dem fiktiven Prozess das Finanzamt vertreten, also die gegenteilige Position.“ Eine Aufgabe, die mit monatelangem Einsatz verbunden war: Mehrere Schriftsätze musste das sechsköpfige Team zwischen Februar und September ausarbeiten und einreichen. Beim Finale im Oktober traten die Studierenden persönlich vor dem BFH auf, um ihre Position unter wirklichkeitsnahen Bedingungen zu verteidigen. „Vor einem hohen Gericht Rede und Antwort zu stehen, war ein ganz besonderes Erlebnis“, sagt Teilnehmer Jan Popel.
Bereits mit ihren Schriftsätzen hatten sich die Passauer im vorderen Feld platziert, den Sieg verdanken sie vor allem ihrem souveränen Auftritt vor Gericht. „Das Team hat in den Plädoyers, insbesondere im Schlussplädoyer, das unvorbereitet gehalten werden musste, eine starke Leistung gezeigt“, sagt Lehrstuhlmitarbeiter Marcel Sandberg, der die Studierenden vor Ort betreute. „Das ist natürlich umso bemerkenswerter, als die Universität Passau zum ersten Mal überhaupt an diesem Wettbewerb teilgenommen hat.“
Der Moot Court am BFH besteht aus gespielten Gerichtsverhandlungen zu Rechtsstreiten, die tatsächlich anhängig sind. Die Studierenden müssen dabei die Position eines Verfahrensbeteiligten einnehmen. An die Stelle des Gerichts tritt eine Jury, der neben dem Präsidenten des BFH Prof. Dr. h.c. Rudolf Mellinghoff hochrangige Vertreter der Anwaltschaft, der Finanzverwaltung und der Wissenschaft sowie ein weiterer Richter des BFH angehören.
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