Wenn Sie mit Familie nach Passau kommen, gibt es einiges zu beachten. Wir haben hier eine Liste der wichtigsten Themen erstellt. Bitte kontaktieren Sie uns bei Fragen gerne.
Wenn Sie mit Ihrer Familie anreisen, stellen Sie bitte sicher, dass Sie alle wichtigen Dokumente Ihrer Familienmitglieder mitbringen und auch für sie ein Visum beantragen. Sprechen Sie uns gerne an und wir helfen Ihnen dabei.
Wenn Sie und Ihre Familie vorübergehend nach Deutschland ziehen, raten wir Ihnen, von den folgenden Dokumenten beglaubigte Kopien und Originale mitzubringen (wenn notwendig auch beglaubigte Übersetzungen), um Ihnen die bürokratischen Schritte bei Ihrer Ankunft zu erleichtern.
Reisepass/Ausweis—in den letzten 10 Jahren ausgestellt und mit mindestens 3 Monaten Gültigkeit nach der geplanten Abreise aus Passau.
Biometrische Passfotos—zur Ausstellung eines Visums oder einer Aufenthaltsgenehmigung benötigt. Es wird empfohlen, jeweils 4 bis 6 Passbilder von Ihnen und den mitreisenden Familienmitgliedern mitzubringen. Natürlich können Sie diese Fotos auch in Passau machen lassen.
Visum—Reichen Sie Ihren Visumsantrag möglichst früh ein, da der Prozess 4 bis 6 Wochen und manchmal sogar über ein Jahr andauert.
Kredit-/Debitkarte—Für Ihre ersten Tage in Deutschland werden Sie möglicherweise eine internationale Kredit-/Debit Karte brauchen, um Geld abzuheben; vergewissern Sie sich, dass diese in Deutschland funktioniert. Stellen Sie ansonsten sicher, dass Sie genügend Bargeld dabeihaben, um die Kosten Ihrer ersten Tage in Passau zu decken (d.h., bis Sie ein Bankkonto in Passau eröffnen können).
Geburtsurkunde—manchmal notwendig, um sich beim Ausländeramt in Passau zu registrieren. Wird auch für mitreisende Familienmitglieder benötigt.
Heiratsurkunde—notwendig, um sich beim Ausländeramt zu registrieren, auch für die Aufenthaltsgenehmigung des Partners/der Partnerin benötigt.
Beleg der Finanzierung Ihres Aufenthaltes—benötigt für die Ausstellung eines Visums oder einer Aufenthaltsgenehmigung (z.B. Arbeitsvertrag, Gehaltsnachweis, Stipendiums-Zertifikat).
Einladungsschreiben einer Professorin oder eines Professors–dass sie oder er bereit ist Ihr Projekt zu betreuen. Dies wird zur Ausstellung eines Visums oder einer Aufenthaltsgenehmigung benötigt.
Zulassungsqualifikation der Universität (Original und beglaubigte Übersetzung ins Englische oder Deutsche, falls zutreffend)–benötigt, um sich als Doktorandin oder Doktorand einzuschreiben oder einen Arbeitsvertrag abzuschließen.
Ausbildungszertifikate (Originale und beglaubigte Übersetzungen ins Englische oder Deutsche, falls zutreffend)–benötigt, um sich als Doktorandin oder Doktorand einzuschreiben oder einen Arbeitsvertrag abzuschließen.
Nachweis zur Zulassung als Doktorandin oder Doktorand—benötigt zur Ausstellung eines Visums oder einer Aufenthaltsgenehmigung.
Krankenversicherungsnachweis—benötigt zur Ausstellung eines Visums oder einer Aufenthaltsgenehmigung.
Kopie Ihrer Krankenakten—wird manchmal von Krankenversicherungen benötigt.
Internationales Zertifikat für Impfungen oder Prophylaxen—Sie können eine Liste mit den Impfungen, die für die Einreise nach Deutschland erforderlich sind, auf der Webseite der World Health Organization finden. Sprechen Sie mit Ihrem Arzt in Ihrem Heimatland und lassen Sie sich, falls nötig, mindestens 4 bis 6 Wochen vor Abreise impfen. Manche Impfungen brauchen mehr als eine Dosis, stellen Sie sicher, dass Sie hierfür genug Zeit haben, bevor Sie nach Deutschland reisen. Wenn Sie in Passau ankommen, empfehlen wir Ihnen, eine FSME Impfung gegen durch Zecken übertragbare Krankheiten zu machen.
Internationaler Führerschein—Der Führerschein Ihres Heimatlandes wird für 6 Monate gültig sein. Danach müssen Sie ihn in einen deutschen Führerschein umwandeln.
Die Universität Passau möchte sicherstellen, dass ihre Mitglieder das Familienleben mit dem Studieren, Forschen und Arbeiten gut vereinbaren können. Deshalb kümmert sich unsere Kinderkrippe, die sich am westlichen Ende des Campus neben dem Sportgelände befindet, um Kinder zwischen 10 Monaten und drei Jahren. Die Kinderkrippe, genannt „Krümelkiste“, befindet sich in der Innstraße 47. Zwei Gruppenräume bieten viel Platz zum Spielen, Klettern, Rutschen oder Basteln. Außerdem essen die Kinder gemeinsam zu Mittag.
Die Öffnungszeiten sind von 7:45 Uhr bis 17:45 Uhr. Die Krümelkiste wurde 1990 durch eine Initiative von Studierenden und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Kindern gegründet. Das Studentenwerk übernahm den Betrieb ab 2008. Falls Sie vorhaben, Ihre Kinder für Ihren Aufenthalt in Passau mitzubringen, melden Sie sich bitte möglichst früh, entweder direkt bei der Kinderkrippe oder bei uns. Mehr Informationen zur Anmeldung, Kosten, Service und eine Bildergalerie finden Sie auf Campuskinder e.V.
Kindergärten sind für Kinder zwischen drei und sechs Jahren. Der Besuch eines Kindergartens ist, im Gegensatz zum Schulbesuch, nicht verpflichtend. Die Stadt Passau und andere Leistungsträger bieten verschiedene Arten der kostenpflichtigen Kinderbetreuung an.
Mehr Informationen und eine Übersicht über alle Einrichtungen finden Sie auf der Webseite der Stadt Passau. Bitte melden Sie sich bei uns, wenn Sie Hilfe brauchen, einen passenden Kindergarten zu finden.
Für Kinder im Alter von sechs bis fünfzehn Jahren herrscht in Deutschland Schulpflicht. Bis zur vierten Klasse besuchen Kinder eine Grundschule, darauf folgt einer von drei möglichen Schulzweige: Mittelschule, Realschule oder Gymnasium. Die ersten beiden bieten berufliche und höhere berufliche Qualifikationen, während der dritte Typus zum Abitur führt, dem deutschen Zugang zur Hochschulbildung.
Welche Art von Schule eine Schülerin oder ein Schüler besucht, hängt größtenteils von der Schulleistung in der Grundschule ab. Falls Sie vorhaben, über längere Zeit mit einem Kind in Deutschland zu leben, müssen Sie es bei einer Schule anmelden oder eine Freistellung beantragen. Die Webseite der Stadt Passau verfügt über Details und eine Liste aller Schulen in Passau und Umgebung. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie Hilfe bei der Suche nach einer geeigneten Schule brauchen.
Das Kindergeld wird allen Kindern bis zum Alter von 18 Jahren gewährt. In manchen Fällen kann das Kindergeld auch länger bezogen werden.
Alle Angestellten im öffentlichen Dienst erhalten Kindergeld von der Familienkasse Bayern.
Bitte füllen Sie dafür das Antragsformular für Kindergeld aus.
Senden Sie das Formular an das Landesamt für Finanzen an die folgende Adresse:
Landesamt für Finanzen – Dienststelle Bayreuth, Tunnelstraße 2, 95448 Bayreuth.
Falls Sie nicht im öffentlichen Dienst tätig sind, bekommen Sie ebenfalls Kindergeld, allerdings ist die zuständige verwaltende Stelle dann die Bundesagentur für Arbeit (und nicht das Landesamt für Finanzen). Für mehr Details und das Antragsformular, besuchen Sie: https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder. Die Service Nummer für Kindergeld bei der Agentur für Arbeit lautet: +49 800 4555530.
Das Elterngeld ist eine staatliche Unterstützung für Eltern, die sich während der ersten Lebensmonate ihres Kindes von der Arbeit freinehmen möchten, um auf ihre Kinder aufzupassen (Elternzeit). Falls Sie während Ihres Aufenthaltes in Deutschland ein Kind bekommen, haben Sie ein Anrecht auf Elterngeld. Allerdings ist das Elterngeld keine dauerhafte Unterstützung, sondern ist lediglich auf die ersten 12 bis 14 Monate nach der Geburt beschränkt.
Der Betrag hängt vom Nettoeinkommen desjenigen Elternteils ab, welches sich um das Neugeborene kümmert, und bewegt sich zwischen 300 bis 1.800 Euro. Auch wenn Sie vor der Geburt keine feste Anstellung hatten, steht Ihnen Elterngeld zu. Wenn beide Elternteile sich die Elternzeit teilen und dadurch Einkommen verlieren, erhalten sie maximal 14 Monate Elterngeld gemeinsam. In diesem Fall kann ein Elternteil das Elterngeld zwischen zwei und zwölf Monaten beanspruchen.
Bürgerinnen und Bürger von EU-Mitgliedsstaaten sowie von Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz haben im gleichen Umfang Anrecht auf das Elterngeld wie deutsche Staatsangehörige, wenn Sie in Deutschland leben oder arbeiten. Für andere ausländische Bürgerinnen und Bürger hängt der Anspruch vom Aufenthaltstitel ab. Personen mit einer Niederlassungserlaubnis haben ein Anrecht auf Elterngeld, während Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nur ein Anrecht haben, wenn sie eine Arbeitsberechtigung in Deutschland haben oder schon legal in Deutschland gearbeitet haben.
Mehr Informationen finden Sie auf den folgenden Webseiten:
Nach der Geburt erhalten die Eltern einen Untersuchungsausweis für ihr Kind, welcher Informationen zu Zeiträumen für Gesundheitschecks enthält. Generell besteht der Zeitplan aus zehn Untersuchungen (U1 bis U9, mit U7a). Die Untersuchungen werden von der staatlichen Krankenversicherung übernommen.
Der erste Gesundheitscheck (U1) findet direkt nach der Geburt statt. Die Untersuchung U2 findet zwischen dem dritten und neunzehnten Lebenstag statt – entweder im Krankenhaus oder beim Kinderarzt. Die Untersuchungen U3 bis U9 werden bis zum 64 Lebensmonat beim Kinderarzt durchgeführt. Der Checkup J1 für Jugendliche zwischen 12 und 14 Jahren findet auch beim Kinderarzt statt.
In Deutschland sind Impfungen größtenteils freiwillig, dennoch sollten Sie sich über die empfohlenen Impfungen informieren, damit Ihre Kinder bestens geschützt sind. Die Kosten dieser Impfungen werden von Ihrer deutschen Krankenversicherung übernommen.
Eine Ausnahme, bei der Impfpflicht herrscht, ist die Masern-Impfung, die seit März 2020 für Kinder, die einen Kindergarten oder eine Schule besuchen, verpflichtend ist. In Bayern ist zusätzlich eine Impfung gegen Zecken zu empfehlen.
Da ansteckende Krankheiten für Säuglinge und Kinder besonders gefährlich sind, sollten Sie ihre Kinder zum ersten Mal in ihrem dritten Lebensmonat impfen. Ihr Kind sollte spätestens mit 14 Monaten gegen alle bedeutenden Krankheiten geimpft worden sein. Kümmern Sie sich um einen Impfpass und bewahren Sie diesen gut auf!
Studierende, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und Angestellte der Universität mit Kindern können das Angebot des gut ausgestatteten Eltern-Kind-Raums auf dem Universitätsgelände nutzen. Damit ist eine Kombination aus der Kinderbetreuung und dem Lernen oder Arbeiten möglich: Die Eltern können den im Raum vorhandenen Computer nutzen, um Universitätsaufgaben oder andere Arbeit zu erledigen, während für die Kinder eine Spielfläche mit Spielzeug, Stofftieren und Kinderliteratur zur Verfügung steht. Zusätzlich bieten ein gemütliches Sofa und ein Babybett für Eltern und Kinder die Chance sich auszuruhen; eine Küchenzeile ermöglicht es Essen aufzuwärmen. Der Eltern-Kind-Raum ist ein Teil der Bemühungen der Universität ihr familienfreundliches Profil auszuweiten. Er befindet sich im ersten Stockwerk der Zentralbibliothek (Raum 117). Der Raum ist zwar verschlossen, der Schlüssel kann aber beim zentralen Informationsschalter abgeholt werden. Sie müssen im Austausch gegen den Schlüssel Ihre CampusCard hinterlegen. Internationale Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler dürfen diesen Raum gerne benutzen. Falls Sie eine Partnerin oder einen Partner haben, die oder der keine CampusCard besitzt und den Raum nutzen will, geben Sie uns bitte Bescheid und wir werden uns für Sie um den Schlüssel kümmern.
Für Kinder studierender Eltern bietet das Studentenwerk bis zu deren sechstem Lebensjahr einen kostenlosen Kinderteller an. Das Kind kann aus dem aktuellen Tagesangebot ein Hauptgericht und eine Beilage wählen – dies kann auch eine Suppe oder ein Dessert sein.
Als Berechtigung müssen Eltern die sogenannte Kinderteller-Mensacard vorzeigen. Diese gibt es gegen Vorlage einer Kopie der Geburtsurkunde sowie der Studienbescheinigung eines studierenden Elternteils im Mensa-Büro in der Zentralbibliothek, das sich beim Eingang zum Studentenhaus (Zimmer 163) befindet.
Die Universität Passau hat einen Familienservice, den Sie für weitere Informationen unter Familie an der Universität finden können.
Altstadt
Haidenhof-Nord
Haidenhof-Süd
Der Passauer Familienpass gibt Ihnen Zugang zu einer Vielzahl an Rabatten und Sonderangeboten, die dem Familienbudget guttun. Der Familienpass unterstützt alle Familien mehr Zeit miteinander zu verbringen. Der kostenlose Pass kann im Passavia Bürgerbüro abgeholt werden. Eltern mit einem Kind unter 18 Jahren können den Pass beantragen.
Sie können den Antrag hier herunterladen: https://www.passau.de/stadtleben/familie-betreuung/familienpass/
Der Dual Career Service unterstützt die Partnerinnen und Partner neuberufener Professorinnen und Professoren bei der beruflichen Neuorientierung in der Region. Gerne führt der Dual Career Service bereits im Vorfeld von Berufungsverhandlungen ein Erstgespräch.
Zusammen mit dem Familienservice und dem Welcome Centre für internationale Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler unterstützt der Dual Career Service Sie und Ihre Familie gemeinsam in Passau anzukommen.
Kontakt:
Telefon: +49(0)851/509-1301
E-Mail: dualcareer@uni-passau.de