Häufig gestellte Fragen (FAQ)
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Catering
Hier sind die Richtlinien für die Finanzierung von Catering für Sie zusammengefasst.
Hier finden Sie die Richtlinien für die Finanzierung von Catering.
Den Antrag auf Finanzierung von Catering können Sie über folgendes Online-Formular einreichen.
Hier finden Sie die Richtlinien für die Finanzierung von Catering.
Den Antrag auf Finanzierung von Catering können Sie über folgendes Online-Formular einreichen.
Studierende können nicht bewirtet werden. Hier finden Sie die Richtlinien zur Finanzierung von Catering.
Für die Anfrage von Mensa-Gutscheinen im Rahmen der Richtlinien für die Finanzierung von dienstlichen Besprechungen nutzen Sie bitte folgendes Online-Formular.
Alle Informationen zur möglichen Geschirrausleihe sind hier für Sie zusammengefasst.
Unter Angabe der Kostenstelle werden die Kosten aus Mitteln der Einrichtung/des Lehrstuhls vom Haushalt übernommen.
Unter Angabe der Kostenstelle werden die Kosten aus Mitteln der Einrichtung/des Lehrstuhls vom Haushalt übernommen.
In den Richtlinien für die Finanzierung von Catering finden Sie den Hinweis auf Organisation von Pausenverpflegung und den Bezug von Getränken.
In den Richtlinien für die Finanzierung von Catering finden Sie den Hinweis auf den Bezug von Getränken.
Einen Kühlschrank für Ihre Veranstaltung können Sie über das Studentenwerk ausleihen (E-Mail: veranstaltung-passau@stwno.de).
Es gibt an der Universität nur zwei reservierbare Küchen, eine Nutzung können Sie über den Raumantrag für Events und Nicht-Lehrveranstaltungen anfragen.
Es darf von AStA/Fachschaften/Hochschulgruppen Kuchen und Kaffee an der Universität verkauft werden, jedoch nur zum Selbstkostenpreis. Es dürfen keine Einnahmen erzielt werden. Die Anfrage stellen Sie gerne über den Raumantrag für Events und Nicht-Lehrveranstaltungen.
Die Antwort auf die Anfrage zur Finanzierung ist dem Eventmanagement in cc zugegangen. Falls noch nicht geschehen, senden Sie das Programm mit der Zeitplanung unter Verwendung der Ticketnummer (von der Raumanfrage bekannt) an eventmanagement@uni-passau.de, das Team wird sich für die weiteren Absprachen mit Ihnen in Verbindung setzen.
Die auf richtige Lieferung/Leistung und die sachliche Richtigkeit vom/von der Kostenstelleninhaber/-in unterschriebene Rechnung mit der Angabe der Verwendung bzw. der Liste der Teilnehmenden senden Sie per Hauspost/E-Mail an eventmanagement@uni-passau.de.
Raumreservierung
Wer ist dafür zuständig, einen Raum für Sie zu buchen?
Generell gilt: Die laufende Raumvergabe durch das ZIM erfolgt nur noch per Raumantrag.
Bitte beachten Sie, dass eine abschließende Raumbuchung am Telefon damit nicht möglich ist!
Je nach Antragsteller*in und Verwendungszweck wird Ihr Raumantrag entweder von der zentralen Raumvergabe oder vom Eventmanagement-Team bearbeitet. Die Zuständigkeiten sind strikt getrennt - Anträge, die an der falschen Stelle gestellt werden, werden dort nicht bearbeitet. Bitte orientieren Sie sich deshalb beim Beantragen eines Raumes an folgenden Vorgaben:
Zuständigkeit des Referats Eventmanagement
Das Referat Eventmanagement ist für Buchungen zuständig, die nicht Teil des regulären Lehr- oder Dienstbetriebs sind.
Raumanträge für Nicht-Lehrveranstaltungen
- Veranstaltungen der Universitätsleitung, zentraler Einrichtungen, Verwaltung
- Veranstaltungen des Mittelbaukonvents
- Vorträge / Gastvorträge
- Disputationen
- Öffentliche Veranstaltungen und / oder Veranstaltungen mit externen Gästen
- Veranstaltungen mit Catering
- Begrüßgungsveranstaltungen, Examensfeiern
- Antritts- / Abschiedsvorlesungen
Ausnahmen: folgende Nicht-Lehrveranstaltungen werden durch die zentrale Raumvergabe gebucht:
- Interne Abteilungs- oder Teambesprechungen
- Interne Lehrstuhlbesprechungen
Raumanträge von Studierenden und Dritten
- Gruppen des Studentischen Engagements, u.a. AStA, Fachschaften, registrierte Hochschulgruppen /
registrierte Stipendiatengruppen (Hinweise für Hochschulgruppen) - Gastdozierende
- Stiftungen
- Externe Veranstaltende (inkl. Kooperationen)
Zuständigkeit der zentralen Raumvergabe
Die zentrale Raumvergabe ist für Buchungen zuständig, die von Mitgliedern (Angestellten) der Universität angefragt werden und die Lehrveranstaltungen oder dienstbetrieblichen Besprechungen dienen. Es gibt aber Ausnahmen.
Raumvergabe für Lehrveranstaltungen
- Regelmäßige Lehrveranstaltungen im aktuellen / bereits geplanten Semester.
- Zur Raumplanung für regelmäßige Lehrveranstaltungen in zukünftigen / noch zu planenden Semestern gehen Sie bitte vor, wie im Abschnitt Raumplanung / Semesterplanung beschrieben.
- Unregelmäßige Lehrveranstaltungen und Block-Lehrveranstaltungen
- Einzeltermine und dezentrale Klausuren
- Juristische Staatsprüfungen (Landgericht)
Ausnahmen: Räume für folgende Veranstaltungen werden beim Eventmanagement gebucht:
- Lehrveranstaltungen mit Beteiligung Dritter (z.B. Gastvorträge)
- Folgende Sonder-Lehrveranstaltungen:
- Moot Court
- Universitätschor (außerhalb regelmäßiger Probentermine)
- Universitätsorchester (außerhalb regelmäßiger Probentermine)
- Alle Veranstaltungen, für die folgende Räume gebucht werden sollen:
- Freiflächen und Werbeflächen (Banner, Plakatrahmen, etc.)
Raumvergabe für den inneren Dienstbetrieb
- Interne Abteilungs- oder Teambesprechungen
- Interne Lehrstuhlbesprechungen
Die evtl. noch freien, buchbaren Räume können Sie bei der Raumvergabe des ZIM einsehen - dort finden Sie auch die Anleitung zu Ihrer Suche.
Zusätzlich bietet Ihnen das Hörsaal- und Seminarraumverzeichnis einen Überblick.
Sobald ein Termin für eine Nicht-Lehrveranstaltung in der Planung ist, empfehlen wir die Anfrage auf Raumkapazitäten über den Raumantrag für Events und Nicht-Lehrveranstaltungen. Bei einer frühzeitigen Anfrage können evtl. Überschneidungen bei Veranstaltungen vermieden werden.
Die evtl. noch freien, buchbaren Räume können Sie bei der Raumvergabe des ZIM einsehen - dort finden Sie auch die Anleitung zu Ihrer Suche.
Zusätzlich bietet Ihnen das Hörsaal- und Seminarraumverzeichnis einen Überblick.
Hier finden Sie die Öffnungszeiten der Gebäude.
Ein Raum kann über einen Raumantrag organisiert werden.
- Für Lehrveranstaltungen (incl. dezentrale Klausuren) verwenden Sie bitte folgendes Raumantragsformular.
- Für Nicht-Lehrveranstaltungen (AStA, Disputation, Externe Veranstalter, Fachschaften, Gastvortrag, Hochschulgruppen, Moot Court, Prüfungen, Sondertermin Lehrstuhl/Einrichtung, Tagung o. ä) verwenden Sie bitte den Raumantrag für Events und Nicht-Lehrveranstaltungen.
Für Lehrveranstaltungen (incl. dezentrale Klausuren) verwenden Sie bitte folgendes Raumantragsformular.
Für Nicht-Lehrveranstaltungen (AStA, Disputation, Externe Veranstalter, Fachschaften, Gastvortrag, Hochschulgruppen, Moot Court, Prüfungen, Sondertermin Lehrstuhl/Einrichtung, Tagung o. ä) verwenden Sie bitte den Raumantrag für Events und Nicht-Lehrveranstaltungen.
Ein Foyer oder eine Außenfläche/Terrasse muss unter Angabe der geplanten Nutzung für eine Nutzung reserviert werden, eine Fläche gehört nicht automatisch zu einer Raumbuchung hinzu. Bitte verwenden Sie für die Reservierung den Raumantrag für Events und Nicht-Lehrveranstaltungen.
Informationen zur Raumausstattung erhalten Sie in der Raumsuche in Stud.IP unter der Aktion „Raumdetails anzeigen“ (über die drei vertikalen Punkte am rechten Bildschirmrand). Nähere Details hierzu finden Sie auf den Webseiten des ZIM.
Es gibt folgende sogenannte Freiflächen:
- Innwiese
- Mensa Vorplatz
- Wiese IM bei der roten Kunst (Abzüglich der Fläche zur Nachhaltigkeit)
- NK Innenhof vor der Kulturcafeteria
- NK Innenhof bei der GMOA
Eine Nutzung können Sie über den Raumantrag für Events und Nicht-Lehrveranstaltungen anfragen.
Mit der Raumreservierung in Stud.IP ist die Raumnutzung vermerkt, so dass Sie üblicherweise keinen Schlüssel benötigen. Andernfalls geben wir Ihnen rechtzeitig die Information.
Mit der Raumreservierung in Stud.IP sind die gebuchten Räume im Raumsystem erfasst und werden entsprechend bewirtschaftet. Eine Zwischenreinigung zwischen Veranstaltungen ist nicht möglich.
Die Schlüsselausgabe ist bei der Servicestelle Liegenschaften, alternativ können Sie bei dem Offizianten des jeweilgen Gebäudes anfragen.
Außenveranstaltungen sind bis maximal 22 Uhr möglich, zuzüglich Aufräumen ohne Ausschank/Musik bis spätestens 23 Uhr. Die Anfrage können Sie über den Raumantrag für Events und Nicht-Lehrveranstaltungen stellen.
Mehrtägige Ausstellungen können in der Zentralbibliothek abgehalten werden. Eintägige Ausstellungen können über den Raumantrag für Events und Nicht-Lehrveranstaltungen angefragt werden.
Die Planung von Nicht-Lehrveranstaltungen während der Vorlesungszeit empfehlen wir ab Freitag bis Samstag/Sonntag, während der Woche gibt es zu wenig Kapazitäten. Für die vorlesungsfreie Zeit können Sie leichter planen. Wir beraten Sie gerne unter eventmanagement@uni-passau.de.
Hier finden Sie den Raumantrag für Events und Nicht-Lehrveranstaltungen.
Die Anfrage auf Pläne zu Raum/Foyer/Außenbereichen richten Sie bitte an die Servicestelle Liegenschaften.
Hier erhalten Sie Informationen zur Fundstelle der Universität.
Raumausstattung
Über den Raumantrag für Events und Nicht-Lehrveranstaltungen können Sie Zusatzausstattung für Veranstaltungen beantragen.
Einen Medienkoffer erhalten Sie bei der Beschaffung (E-Mail: beschaffung@uni-passau.de).
Polsterstühle für z. B. Podiumsdiskussionen haben die Maße: ca. 56 cm B x 86 cm H (je nach Ausführung).
Über den Raumantrag für Events und Nicht-Lehrveranstaltungen können Sie Zusatzausstattung für Veranstaltungen beantragen.
Glastischchen für z. B. Podiumsdiskussionen haben die Maße: Ø 40 cm, H 55 cm .
Über den Raumantrag für Events und Nicht-Lehrveranstaltungen können Sie Zusatzausstattung für Veranstaltungen beantragen.
Pinnwände haben die Maße H 1,5 - 1,93m x B 1,2 m.
Über den Raumantrag für Events und Nicht-Lehrveranstaltungen können Sie Zusatzausstattung für Veranstaltungen beantragen.
Ein Bistro-, Stehtisch hat die Maße 80 cm - 1 m Durchmesser x 1,10 m H.
Über den Raumantrag für Events und Nicht-Lehrveranstaltungen können Sie Zusatzausstattung für Veranstaltungen beantragen.
Buffettische für Catering werden nach Tischmetern bestellt.
Über den Raumantrag für Events und Nicht-Lehrveranstaltungen können Sie Zusatzausstattung für Veranstaltungen beantragen.
Ein Bistrostuhl hat die Maße: Sitzhöhe 74 cm, Höhe Lehne 105 cm.
Über den Raumantrag für Events und Nicht-Lehrveranstaltungen können Sie Zusatzausstattung für Veranstaltungen beantragen.
Tischwäsche für Ihre Veranstaltung können Sie kostenpflichtig über das Studentenwerk ausleihen.
Es gibt an der Universität keine Hussen oder ähnliche Stuhlverkleidung zur Ausleihe.
Durable Namensschilder als Tischaufsteller/8053-19 105/210 x 297 mm farblos, können in begrenzter Zahl und auf rechtzeitige Anfrage ausgeliehen werden unter eventmanagement@uni-passau.de.
Namensschilder u. ä. Bürobedarf können über das Beschaffungsportal des Vertragslieferanten KAUT-BULLINGER bestellt werden.
Schlüsselbänder/Mappen/Werbegeschenke können Sie über die Beschaffung beziehen.
Werbegeschenke für Veranstaltungen/Besuche können Sie über die Beschaffung beziehen.
Rollups mit verschiedenen Motiven der Universität können Sie ausleihen unter kommunikation@uni-passau.de.
An der Universität gibt es keine Bierzeltgarnituren zur Ausleihe. Bitte wenden Sie sich ggf. an die örtlichen Brauereien.
An der Universität gibt es keine Tische für den Außenbereich zur Ausleihe. Bitte wenden Sie sich ggf. an die örtlichen Brauereien zur Ausleihe von Bierzeltgarnituren.
An der Universität gibt es Stühle für den Außenbereich zum Eigenaufbau zur Ausleihe. Bitte wenden Sie sich an eventmanagement@uni-passau.de.
Eine Ausleihe von Ausstattung ist evtl. für Universitätsangehörige möglich, dann auch nur in geringen Stückzahlen und im Eigentransport. Bitte stellen Sie Ihre Anfrage an eventmanagement@uni-passau.de.
Anlieferungen mit Veranstaltungsausstattung können max. 1 Werktag vor dem Termin, Rücktransport am Werktag danach eingeplant werden. Anfrage auf einen Lagerraum stellen Sie bitte an eventmanagement@uni-passau.de.
Eine Zusatzausstattung an Mikrofonen kann am besten gleich mit dem Raumantrag für Events und Nicht-Lehrveranstaltungen angefragt werden oder - bei nachträglicher Anfrage - unter eventmanagement@uni-passau.de.
Es kann keine Serviceleistung zum Umbestuhlen gestellt werden. Die Anfrage auf Bereitstellung von Zusatzausstattung zur Eigenmöblierung stellen Sie bitte über den Raumantrag für Events und Nicht-Lehrveranstaltungen.
Es kann kein Transportservice gestellt werden.
Die Hauswerkstatt an der Universität ist erreichbar von Montag bis Freitag von 07:00 bis 20:00 Uhr unter 0851/509-1232.
Der Wachdienst der Universität ist eingesetzt von Montag bis Freitag von 19:30 bis 7:00 Uhr, Samstag und Sonntag sowie an gesetzlichen Feiertagen ganztägig. Der Wachdienst ist erreichbar unter 0175/186 13 48.
Parkmöglichkeiten
Bitte beachten Sie, dass während der Vorlesungszeit an der Universität kaum Parkplätze zu finden sind. Informationen zu Parkmöglichkeiten (auch Park & Ride), Bahnhöfen, Buslinien, Taxiständen etc. erhalten Sie bei der Stadt Passau. Weitere Informationen zur Anreise und Lageplänen finden Sie auf unseren Webseiten.
Die Tiefgarage Gebäude Wirtschaftswissenschaften, Innstraße 27/29, ist in der Vorlesungszeit über CampusCard/Schlüssel zu öffnen. In der vorlesungsfreien Zeit ist die WIWI Tiefgarage von Montag bis Samstag zwischen 6:30 und 23 Uhr geöffnet.
Bitte beachten Sie, dass während der Vorlesungszeit an der Universität kaum Parkplätze zu finden sind. Es können für Veranstaltungen keine Tiefgaragen geöffnet werden.
Die Tiefgarage Gebäude Wirtschaftswissenschaften, Innstraße 27/29, ist in der Vorlesungszeit über CampusCard/Schlüssel zu öffnen. In der vorlesungsfreien Zeit ist die WIWI Tiefgarage Montag bis Samstag zwischen 6:30 und 23 Uhr geöffnet.
Informationen zu Parkmöglichkeiten (auch Park & Ride), Bahnhöfen, Buslinien, Taxiständen etc. erhalten Sie bei der Stadt Passau. Weitere Informationen zur Anreise und Lageplänen finden Sie auf unseren Webseiten.
Das Laden von privaten E-Fahrzeugen ist an der Universität Passau an 28 Ladesäulen sowie an den Steckdosen in den Universitätstiefgaragen kostenpflichtig möglich. Über den QR-Code am Ladepunkt können Sie dies ohne vorherige Registrierung mit direkter bezahlung (direct payment) tun.
Weitere Informationen zu der Bezahlung finden Sie auf der Webseite.
Werbung
Bei Fragen zur Pressearbeit oder Veröffentlichungen wenden Sie sich bitte an das Referat für Medienarbeit.
- Werbung auf dem Gelände der Universität mit Flyern, Plakaten und Bannern wird nur für die Bewerbung von Veranstaltungen gestattet werden, die an der Universität Passau (bzw. in Räumen der Universität) stattfinden. Die Maßnahmen müssen mit dem Eventmanagement abgestimmt werden.
- Sie können Ihre Veranstaltung im Veranstaltungskalender der Uni veröffentlichen. Öffentlich zugängliche Veranstaltungen werden auch im Newsletter "Termine und Personen" angekündigt.
- Zusätzlich können Sie im Uni-Blog auf Ihre Veranstaltung aufmerksam machen (Unterstützung für Hochschulgruppen, Gremien und Organisationseinheiten etc. unter web-redaktion@uni-passau.de).
- Anfragen für das Uni-Radio richten Sie bitte an die Hochschulgruppe Campuscrew.
Ihr Anliegen ist nicht dabei? Schreiben Sie uns gerne an kommunikation@uni-passau.de.
Werbung ist grundsätzlich nur für universitäre Veranstaltungen erlaubt, nicht für kommerzielle Belange. Für Werbemaßnahmen und Sponsoring beachten Sie bitte die Richtlinien der Uniersitätsleitung zu Werbung auf dem Campus sowie die weiteren Hinweise in diesem FAQ. Gern informieren wir Sie auch über konkrete Sponsoring-Möglichkeiten.
Bitte beachten Sie, dass sich die Universität der Nachhaltigkeit verschrieben hat und daher möglichst ein papierloser Weg für Werbung gewählt werden sollte.
Sie können in bestimmten Bereichen auf dem Campus Flyer verteilen, die Plakatrahmen in den verschiedenen Gebäuden nutzen sowie Aushänge und Banner anbringen. Dazu müssen Sie allerdings vorab die Werbeerlaubnis beim Eventmanagement einholen. Bitte beachten Sie, dass nur genehmigte Werbung ausgehängt werden darf. Ohne Genehmigung wird diese entfernt.
Das Studentwerk bietet ebenfalls Werbemöglichkeiten in seinen Räumlichkeiten an, z. B. in der Mensa. Diese laufen über die Agentur Campus Direkt.
Das Verteilen von Flyern ist in Maßen erlaubt, nachdem die PDF-Vorlage rechtzeitig vor dem Druck durch das Referat Eventmanagement (eventmanagement@uni-passau.de) freigegeben wird. Nach Genehmigung durch das Referat Eventmanagement dürfen Flyer auf dem Mensa-Vorplatz oder unter der Eisenbahnbrücke ausgehändigt und außerdem innerhalb der Gebäude an den vorgesehenen Aufstellern ausgelegt werden. Innerhalb der Hörsäle oder Seminarräume sowie an deren Ein- und Ausgängen ist das Verteilen von Flyern nicht gestattet.
Die Nutzung von Bannerplätzen und den Aushangflächen im Übergang zwischen Nikolakloster und Philosophicum (Durchlauferhitzer) kann unter Vorlage des Bannerentwurfs schriftlich beim Referat Eventmanagement (eventmanagement@uni-passau.de) angefragt werden. Genehmigt werden diese Plätze lediglich für uniinterne Veranstaltungen. Zudem können nach Genehmigung Aushänge an den entsprechenden Anschlagflächen aufgehängt werden. Diese werden in regelmäßigen Abständen gereinigt.
Das Anbringen von Aufklebern ist nicht gestattet und wird als Sachbeschädigung gewertet.
- Aus Sicherheitsgründen hat die Universität Passau die Auflage erhalten, keine A1-Aufsteller mehrtägig in Fluren aufzustellen. Daher wurden in den verschiedenen Gebäuden Plakatrahmen angebracht, die als Informationsträger dienen können.
- Folgende Plakatrahmen stehen zur Verfügung (Stand: November 2019):
- Audimax (4 Stück à DIN A 1)
- Informatik (4 Stück à DIN A 3)
- IT-Zentrum (4 Stück à DIN A 1)
- Juridicum (4 Stück à DIN A 1)
- Nikolakloster (3 Stück à DIN A 1)
- Philosophicum (2 Stück à DIN A 1)
- Wirtschaftswissenschaften (4 Stück à DIN A 1)
- Das Plakat muss mindestens fünf Werktage im Voraus per E-Mail dem Eventmanagement zur Freigabe/Information vorgelegt werden. Bitte beachten Sie dabei im Vorhinein die allgemeinen Werberegelungen der Universität Passau.
- Plakate, die nicht genehmigt wurden oder sich über die genehmigte Zeit hinaus in den Plakatrahmen befinden, werden umgehend seitens der Offizianten entfernt.
Ja, es gibt Richtlinien zum Corporate Design, die Sie befolgen müssen. Hier finden Sie Vorlagen zur Verwendung von Uni-Logo/Corporate Design.
Nein, es ist unzulässig, auf dem Campus Sammlungen für gemeinnützige, mildtätige, kirchliche oder auch wissenschaftliche Zwecke zu veranstalten.
Vom Werbeverbot Betroffene können durch sogenanntes "unechtes" Sponsoring als Unterstützerinnen oder Unterstützer auftreten. Bei "unechtem" Sponsoring darf die Gegenleistung der Universität nur in der Nennung des Namens des Fördernden (ggf. auch mit dezentem Logo) bestehen.
Ob es sich bei einer Förderung um das zulässige "unechte" Sponsoring handelt, wird von Daniel Peters, Referat Wirtschaftliche Betätigungen, ermittelt . Er steht auch für Fragen im Bereich Sponsoring zur Verfügung.
Die Universität ist sehr daran interessiert, dass Wohnungsanzeigen veröffentlicht werden. Ebenso hat das Studentenwerk eine Zimmerbörse eingerichtet, in der Sie sich als Vermieter registrieren können, wenn Sie eine Wohngelegenheit an Studierende vermieten möchten. Diese verschiedenen Möglichkeiten sind wirksamer und auch einfacher als ein Aushang an verschiedenen schwarzen Brettern. Da sich die Universität der Nachhaltigkeit verschrieben hat, sind Plakate eher nicht erwünscht und werden regelmäßig entfernt.
Hochschulgruppen und studentische Vertretungen
Eine Hochschulgruppe können Sie über folgendes Formular anmelden. Hier finden Sie weitere Informationen zur Registrierung von Hochschulgruppen.
Bei der Registrierung werden die Studierenden auf die notwendige jährliche Registrierung aufmerksam gemacht. Eine Rückmeldung ist nur vom 1. Juni bis 15. Juli möglich. Verspätete Rückmeldungen werden dann nicht mehr akzeptiert.
Erst mit einer Registrierung können Raumanträge bearbeitet werden oder besteht der Status als Hochschulgruppe.
Hochschulgruppen wenden sich bei Fragen zur Registrierung bitte an Michael Groß unter michael.groß@uni-passau.de. Hier finden Sie weitere Informationen und Ansprechpartner für Hochschulgruppen an der Universität Passau.
Eine Raumanfrage stellen Sie bitte über den Raumantrag für Events und Nicht-Lehrveranstaltungen.
Hochschulgruppen können zu folgenden Zeiten Räume zur Reservierung anfragen:
- Montag bis Donnerstag: 20 bis 22 Uhr
- Freitag: 16 bis 22 Uhr
- Samstag/Sonntag: 8 bis 22 Uhr
Eine Raumanfrage stellen Sie bitte über den Raumantrag für Events und Nicht-Lehrveranstaltungen.
Die Hochschulgruppe Kulturtransport Passau informiert Sie auf Ihrer Webseite über alles, was Sie wissen müssen, wenn Sie eine Veranstaltung auf dem Kulturtransport-Gelände planen: Wie buche ich das Gelände? Welche Unterstützung kann das Kulturtransport-Team leisten? ...
Ein Verkauf von Erzeugnissen der Hochschulgruppen ist nur am Charity Day im Dezember erlaubt. Die wenigen Ausnahmen sind: HSG Der Jurist (Verlagszeitschrift), HSG Lichtgestalten (Fotokalender). Es dürfen keine Waren wie Bücher, Marmeladen, Mützen, Taschen o. Ä. verkauft werden, auch nicht gegen eine Spende. Anfragen stellen Sie an eventmanagement@uni-passau.de und den Haushalt unter forschungsmittel@uni-passau.de.
Spendensammlungen sind an der Uni nicht erlaubt. Eine Ausnahme bildet im Moment der Zwecke einer Sammlung für die Ukraine. Bitte fragen Sie zu Beginn Ihrer Planung rechtzeitig an bei eventmanagement@uni-passau.de oder bei forschungsmittel@uni-passau.de. Die Forschungsmittel sind nur für Spenden zuständig , die an die Universität Passau selbst und damit in den Haushalt der Universität Passau fließen.
Einnahmen aus diesen Veranstaltungen müssen im Universitätshaushalt verbucht und ggf. versteuert werden. Bitte nehmen Sie rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung daher Kontakt mit wirtschaftl.betaetigung@uni-passau.de auf. Hier finden Sie den notwendigen Kalkulationsbogen.
Nach Ende der Veranstaltung bzw. Vorliegen sämtlicher Rechnungen legen Sie in der Finanzabteilung sämtliche Belege vor und holen sich die Einzahlungskarte des Zahlstellenkontos, damit die Einnahmen eingezahlt werden können und Überweisungen an die Rechnungsausstellenden angewiesen werden können.
An der Universität Passau sind - außer für Hochschulgruppen zu bestimmten Gelegenheiten - keine Verkäufe erlaubt.
Unterkünfte
Es gibt keine Verträge mit Passauer Hotels. Eine Liste der Passauer Hotels stellt die Stadt Passau auf ihren Webseiten zur Verfügung. Es hat sich gezeigt, dass die Teilnehmenden die Übernachtung lieber persönlich (zumeist über eigene Accounts) buchen wollen.
Tipp: Eventuell ist die Direktbuchung bei den Hotels günstiger als über ein Buchungsportal.
Es gibt keine Verträge mit Passauer Hotels. Eine Liste der Passauer Hotels stellt die Stadt Passau auf ihren Webseiten zur Verfügung. Es hat sich gezeigt, dass die Teilnehmenden die Übernachtung lieber persönlich (zumeist über eigene Accounts) buchen wollen.
Ein Tipp: evtl. ist die Direktbuchung bei den Hotels günstiger als über ein Buchungsportal.
Die Stadt Passau hat ein Verzeichnis über Tagungshotels in Passau auf Ihren Webseiten zusammengestellt.
Fotos
Für die Organisation eines Fototermins für z. B. Ihre Einrichtung/den Lehrstuhl nennen Sie bei Ihrer Anfrage an kommunikation@uni-passau.de
- die Kostenstelle
- zwei mögliche Termine mit Uhrzeit
- die Namen der Personen der Einzelfotos
- ob ein Gruppenfoto gewünscht ist.
Die Bilder gehen den jeweiligen Personen nach dem Termin per E-Mail einzeln zu.
Bitte nennen Sie bei Ihrer Anfrage an eventmanagement@uni-passau.de
- die Kostenstelle
- das Programm inklusive geplantem Fototermin/der Art der gewünschten Fotobegleitung
- eventuell einen Plan der notwendigen Fotos: welche Personen? Bei Vortrag, Gruppenbild u. ä.
Wir beraten Sie gerne.
Prävention von und Verhalten bei Störfällen in Veranstaltungen
Wir informieren Sie über Ihre Möglichkeiten und Rechte, was Sie bei der Planung einer Veranstaltung beachten und wissen sollten, um auf potentielle Störfalle vorbereitet zu sein. Wer sind Ihre Ansprechpersonen, wo können Sie sich auch im Vorfeld schon Beratung und Unterstützung holen?
Wir haben Hinweise und Regelungen für Sie zusammengestellt, die Ihnen helfen sollen, ein eventuelles Gefährungspotenzial bei einer Veranstaltung einschätzen zu können, und bei (sicherheitsgefährdenden Störungen) richtig reagieren zu können.
Im Intranet der Universität informieren wir Sie über die für Sie wichtigen rechtlichen Aspekte bei der Planung und Durchführung einer Veranstaltung.